Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat nach einer von ihr veröffentlichten Analyse bekanntgegeben, sich aus der Regulierung des ehemaligen Monopolisten Telekom zurückziehen zu wollen. Sowohl am Festnetz- als auch am Mobilfunkmarkt sei ein wirksamer Wettbewerb entstanden, der eine Regulierung durch die BnetzA nicht mehr zwingend nötig mache.
Bisher musste die Telekom ihre Endkundenpreise ja der Behörde vorlegen, um sie genehmigen zu lassen – das könnte sich nun ab dem 4. August ändern, wenn die anderen Marktteilnehmer damit einverstanden sind. Die Aufsicht würde dann an das Bundeskartellamt übergehen. Der Wegfall der Regulierung würde allerdings keinesfalls, so Matthias Kurth, der Vorsitzende der BnetzA, den Markt für Telefonanschlüsse betreffen, da hier immer noch praktisch kein Wettbewerb besteht – allein der Markt für Festnetzverbindungen zu inländischen Fest- und Mobilnetzen weise nach der BnetzA einen ausreichende Wettbewerbssituation auf. Die Regulierung von Verbindungen zu ausländischen Fest- und Mobilnetzen wurde ja bereits in den vergangenen beiden Jahren abgeschafft.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) findet diese Maßnahme der Regulierungsbehörde allerdings verfrüht und riskant: man befürchtet, dass die Telekom, die derzeit in manchen Bereichen immer noch einen Marktanteil von 54% hat, es wieder schaffen könnte, den Markt zu monopolisieren und dass das Bundeskartellamt in Zukunft weniger durchschlagend eingreifen könnte, als das die Bundesnetzagentur bis jetzt getan hat.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) steht den Plänen der BnetzA eher skeptisch gegenüber und findet die geplanten Maßnahmen ebenso wie die VATM verfrüht und riskant. Beide Verbände befürchten vor allem, dass sich die Telekom zukünftig durch das Anbieten von Bündelprodukten jeglicher Endkundenregulierung entziehen könnte.
Die Telekom im Gegenzug bewertet den geplanten Schritt als durchwegs positiv für sich, eine dezidierte Stellungnahme zur Analyse der Bundesnetzagentur von seiten der Telekom steht allerdings einstweilen noch aus.
Die Frage der Mobilnetze entscheidet sich laut der BnetzA hauptsächlich daran, ob die Telekom die gesunkenen so genannten Terminierungsentgelte auch ausreichend an ihre Endkunden weitergebe, im Augenblick sei das nicht der Fall, so Matthias Kurth, aber man rechne auch hier in der nächsten Zeit mit dem Einsetzen eines entsprechenden ausreichenden Preiswettbewerbs. Unter Terminierungsentgelten versteht man jene Beträge, die ein Netzbetreiber einem anderen für das Weiterleiten von Verbindungen aus anderen Netzen bezahlt.
Die Pläne der EU, die auch eine Empfehlung für die vorgelegte Analyse der BnetzA ausgesprochen hat, gehen allerdings noch sehr viel weiter: Bisher wurde die Höhe der Terminierungsentgelte in allen europäischen Ländern von den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden gemeinsam mit den Netzbetreibern festgelegt, was bisher national zu großen Unterschieden in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten geführt hat. Der EU-Kommission ist die Schwankungsbreite der Terminisierungsentgelte in den einzelnen Ländern zu hoch, weil sie nicht durch nationale Gegebenheiten oder unterschiedliche Kosten in den einzelnen Ländern gerechtfertigt sind. Man sieht hier eine Gefahr für einen gesamten innereuropäischen gesamten Telekommunikationsmarkt, und ein großes Hindernis für Investitionen in europaweite Dienste und neue Netze.
Das Ziel einer Vereinheitlichung – bzw. einer Regulierung durch die EU – sei unter anderem auch, so die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding, ein Sinken der Preise für Handytelefonate um bis zu 70% innerhalb der nächsten drei Jahre durch verbesserte Wettbewerbsbedingungen. Wie weit diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten.