Bildungs- & Sozialabbau stoppen!

13.10.2005 um 21:33 Uhr

+++ (Be-)Schnuppertag beim AK Studiengebühren +++

von: Benni

Erstes Großes Treffen des AK Studiengebühren im neuen Semester

Mi 19. Oktober 18:00 Uhr  im Raum 030 im LF Gebäude oder vieleicht bei gutem Wetter auf der Wiese vor dem Asta-Keller (LF).

Wir wollen alle neuen begrüßen, und dann schauen was wir weiter unternehmen wollen und welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten wir haben um die Studiengebühren zu verhindern.
Kurzfristige und langfristige Aktionen sollen geplant werden.

Lasst euch nicht unterkriegen und erscheint zahlreich.

Wir hoffen, wir sehen uns!









08.10.2005 um 16:38 Uhr

Neues Semester=Neues Feuer(hoffentlich)

von: Benni

So Leutz, das neue semester steht vor der Tür und neue Handlungsmöglichkeiten stehen ins Haus...
Der Referentenentwurf des Studienbeitragsgesetzes is raus:; das Ding ist 51 Seiten lang und von daher hier nicht zitierbar, aber in den Kernpunkten das was zu erwarten war...
BaföG-Empfänger werden mit einer Deckelung von 10.000 Euro belastet, somit sei es "sozial gerecht" BaföG-Empfänger(auch wenn sie nur die halbe BaföG-Höchstverschuldung auf sich nehmen) in die höchstverschulkdung zu forcieren...das dies ein klarer bruch der CDU/FDP koa und der Wahlversprechen ist scheint nebensächlich...

Weiterhin heißt es in dem Entwurf, die Studienbeiträge „kommen in vollem Umfang den Hochschulen zugute und dürfen zu keinem Teil dem Landeshaushalt zugeführt werden. Kompensatorische Kürzungen des Landeszuschusses werden ausgeschlossen.“

Dass dieses rein rechtlich nicht möglich ist, da das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen stehe, hat aber der CDU-Gebührenrechtler Ferdinand Kirchhof schon vor einem halben Jahr verlautbaren lassen.

Außerdem stellt sich an dieser Stelle der Gesetzesentwurf selbst ad absurdum, da er 1. die Verwaltungskosten „innerhalb der allgemeinen Zweckbindung des Beitragsaufkommens sieht“ und 2. „Das Ministerium durch Rechtsverordnung die Verwaltung und Einziehung der Darlehensforderungen nach § 18 Abs. 2 auf dritte Stellen übertragen kann." Trotzdem suggeriert ihr Entwurf; "Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, erhebliche finanzielle Mittel zu generieren. Vor diesem Hintergrund entstehen keine zusätzlichen Kosten." Wie dies miteinander vereinbar sein soll, wenn doch die Verwaltung sogar extern geleistet werden kann und somit auch bezahlt werden soll, ist nicht ausgeführt.

Wir sind gespannt inwiefern dieser Gesetzesentwurf dem verfassungsgerichtlichen Begriff von "sozialer Verträglichkeit" Genüge leisten soll...
Wir halten euch auf dem laufenden...

In der kommenden Woche ist O-WOche und wir sind durchgehend mit einem Infostand im O-Wochen-Café vertreten.
Dies befindet sich in LF030(das is der asta-pardy-keller)
Kommt vorbei und quastcht uns an, wen ihr zeit und bock habt...
Ciao