"Problemzone" fertig, Pinky besucht uns, neuer Plenumstermin!!!
Teil 2:
Studiengebühren: Der Gesetzesentwurf liegt vor!
Nachdem die Debatte um Studiengebühren nun auch den Weg in die Universitäten gefunden hat soll an dieser Stelle mal etwas detaillierter mit der aktuellen Sachlage umgegangen werden.
Das Land erhebt(stellvertretend durch die Rektorate) Studiengebühren in Höhe von 500 Euro und richtet einen Kredit der NRW.Bank ein, der „bedürftigen“ Studierenden einen Kredit gibt um diese Gebühren zu bezahlen.
Unser Landesministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie ist zuständig für Hochschulbildung. Das der Begriff der Bildung in dem Titel des Ministeriums nicht vorkommt scheint symptomatisch.
Und nach langen Grundsatzdebatten und viel Geplänkel hat es diese Ministerium nun auch endlich geschafft einen Referentenentwurf anzufertigen und er erfüllt all die Kriterien, die nach gesundem Menschenverstand Studiengebühren schon im Vorfeld für nicht gerecht gestaltbar erklärt haben.
Studiengebühren sind weder gesellschafts- noch sozial- noch bildungspolitisch sinnvoll und lösen kein einziges Problem unseres Bildungssystems.
Das Wahlversprechen der CDU, namentlich Jürgen Rüttgers, die BAföG-Empfänger nicht zu belasten ist ad acta gelegt worden. BAföG-Empfängern werden bis zu der BAföG-Höchstverschuldung von 10.000 Euro belastet. D.h., wenn jemand 150 Euro BAföG bezieht(also seine Eltern NICHT in der Lage sind ihm das Studium voll zu finanzieren), dann zahlt er nach dem Studium neben seinen BAföG-Schulden auch noch Studiengebühren bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro.
Das BAföG wird aus Bundesgeldern gespeist und auf Bundesebene ist für das zukünftige Bildungsressort Anette Schavan zuständig, welche schon im Sommer gesagt hat (als Kultusministerin Baden-Würtembergs), dass es im Falle eines Wahlsieges anzustreben wäre das BAföG abzuschaffen. Selbst die Obergrenze ist also nicht gesichert.
Auch die Zusicherung Andreas Pinkwarts einer „Geld-zurück-Garantie“ findet sich in dem Gesetzesentwurf nicht wieder.
Die Feststellung, ob das eigene Studienangebot ausreichend ist oder nicht, wird den jeweiligen Hochschulleitungen überlassen! Das dies eine Farce ist liegt auf der Hand.
Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die so oft zitierten internationalen Vergleiche.
Kommt das Geld den Hochschulen wirklich zusätzlich zu Gute?
Weder Australien, England noch Österreich haben sich an ihr Versprechen gehalten Grundmittelverkürzungen an den Hochschulen zu verhindern. Auch der im Gesetzesentwurf angelegte Hochschulpakt ändert nichts an dieser Tatsache, da das verfassungsrechtliche Budgetrecht grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen steht, wie sie ein Gebührengesetz betreffen könnte(KICRHOF 2005). Ein Zugriff der Landesregierung auf die Einnahmen durch Studiengebühren ist also juristisch nicht zu verhindern.
Auch ist es völlig unklar, ob 500 Euro wirklich die Höchstgrenze bleiben sollen. Internationale Beispiele belegen, dass 500 Euro nur eine Einstiegshöhe sind. Jüngstes Beispiel ist England, welches 1004 die Gebühren auf einen Schlag fast verdreifacht hatte.
Ein weiteres Manko ist die Tatsache, dass eine Gebührenerhebung dieser Art immens hohe Verwaltungskosten produziert.
In dem Gesetzesentwurf angelegt sind ein Ausfallfond, Zinsen ab 5,9 %(das ist die unterste Grenze!) und nachgelagerte Rückzahlungsraten über 50 Euro.
Dies bedeutet, dass ein Studierender, der ein 10-semestrigen Studium absolviert, bei einem Zinssatz von 5,9% und einer Rückzahlungsrate von 50 Euro/Monat ca. 10.700 Euro aufbringen muss. Selbst nach sehr positiven Schätzungen fließen von diesem Geld 5700 Euro in Zinsen und Verwaltung sowie 1150 Euro in den Ausfallfond.
Wenn also nach diesem Konzept zur „Verbesserung“ der Hochschulfinanzierung ca. 65% zur Selbsterhaltung des Finanzierungssystems ausgegeben werden, stellt sich dieser Gesetzesentwurf selbst ad absurdum!
Die Situation ausländischer Studierender werden weiterhin verschlechtert indem der vorliegenden Gesetzesentwurf Nicht-EU-Ausländern den Anspruch auf einen NRW.Bank-Kredit abspricht, falls sie nicht in einem inländischen Beschäftigungsverhältnis mit Bezug zum Studium gestanden haben. Auch der untragbare Passus speziell weitere Gebühren für ausländische Studierende zu erheben ist in hohem Maße diskriminierend.
„§5 zusätzlich zu studienkollegs- und Betreuungsbeiträgen können weitergehende Gebühren erhoben werden“(HFGG).
Selbstdarstellung:
Der AK Studiengebühren wurde im Mai 2005 von ca. 20 StudentInnen am Campus
Duisburg gegründet. Unter uns findet Ihr StudentInnen aus den verschiedensten
Fachbereichen (Kommedias, SoWis, WiWis, Mediziner, usw.).
Wir sind eine listen- und parteiunabhängige Initiative, die sich zur Hauptaufgabe gemacht hat, aktiv gegen Studiengebühren vorzugehen. Diese stehen im Kern einer zunehmenden Vermarktung der Bildungs- und Universitätslandschaft sowie der
Kommerzialisierung studentischer Lebensbereiche. Dieser Entwicklung wollen
und werden wir nicht tatenlos gegenüberstehen. Wir sind darum bemüht, über die jeweils
aktuelle Sachlage zu informieren, aber auch andere StudentInnen zur aktiven Mitarbeit zu
motivieren, um mit uns gemeinsam kreative Aktionen zu planen und/oder durchzuführen.
Wir lehnen Studiengebühren in jeglicher Form ab, da das Recht auf Bildung
und Wissen nicht vom sozialen Stand abhängig gemacht werden darf. Studiengebühren
sind nicht sozial verträglich, da sie den Zugang zur Bildung für sogenannte
"untere Schichten" stark einschränken.
Auch kreditfinanzierte Modelle und nachgelagerte Studiengebühren schrecken von
der Aufnahme eines Studiums ab und führen zu einer m a s s i v e n Verschuldung der späteren AbsolventInnen. Daher veranstalten wir neben regelmäßigen Plenen diverse Aktionen, wie beispielsweise die im Juni durchgeführten "kreativen Spaziergänge" durch Duisburg, bei denen wir Parteizentralen und sonstige Institutionen, welche FÜR Studiengebühren und FÜR soziale Ungerechtigkeit stehen, "besuchten". Weitere durchgeführte Aktionen könnt Ihr unseren FAQs entnehmen. Und es liegt noch einiges vor uns.
Als unabhängige Initiative richten wir unseren freien Blick entsprechend auch auf weitere
Felder. So verstehen wir uns als soziales Bündnis, dessen Hauptaufgabenbereich in den
Aktivitäten gegen Studiengebühren liegt, sich aber auch gegen den generellen voranschreitenden Sozialabbau in einer neo-liberalen Gesellschaft richtet. Darüber hinaus
haben wir ein offenes Auge, wenn es um die Rechte von StudentInnen landesweit und
insbesondere an unserer Uni geht, um uns auch hier als aktives Bündnis zu solidarisieren.
www.akstudiengebuehren.de.vu
