Der Fall Kindergeld ist wohl das wichtigste soziale Thema in Deutschland in letzter Zeit. Für viele Menschen sind jedoch Elternzeit und damit verbundene Zahlungen gleichermaßen wichtig. Deshalb werden wir in diesem Artikel sehr ausführlich darüber diskutieren und Punkte besprechen, wie z.B. wer diesen Urlaub nehmen soll, wie lange er dauern kann und ob es möglich ist, während der Elternzeit zu arbeiten.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Die maximale gesetzliche Dauer der Elternzeit beträgt 3 Jahre, aber die Eltern können frei entscheiden, ob und wie sie diese Art von Urlaub nehmen möchten. Sie können es gleichzeitig nutzen, ändern oder jeder von ihnen kann es in 2 Teile teilen. Die Elternzeit eines Kindes im Alter von drei Jahren bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Arbeitnehmer die Elternzeit um bis zu 12 Monate “verschieben” und auf den Zeitraum bis zum Alter von acht Jahren übertragen. Sollte es jedoch in der Zwischenzeit zu einem Arbeitsplatzwechsel kommen, ist der neue Chef nicht verpflichtet, die mit dem bisherigen Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Bei Kindern, die in Pflegefamilien adoptiert oder aufgewachsen sind, kann die Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden. Aber auch hier ist die Dauer auf den achten Geburtstag des Kindes begrenzt.

Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt sowohl für Auszubildende, Aushilfen als auch für Minijober. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich und Elternzeit ist in folgenden Fällen möglich: Betreuung des eigenen (biologischen oder adoptierten) Kindes, Betreuung des Kindes des Ehepartners oder Partners, Betreuung eines in einer Pflegefamilie erzogenen Kindes, in Ausnahmefällen auch Betreuung eines Enkels, z.B. wenn der Elternteil des Kindes minderjährig ist.

Neue Regeln für die Elternzeit

In jedem der oben genannten Fälle ist die Grundvoraussetzung für den Elternzeit, dass der Arbeitnehmer und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Darüber hinaus soll der Arbeitnehmer das Kind größtenteils selbst erziehen und betreuen und während des Urlaubs nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Mitarbeiter, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, sind teilweise durch andere Regelungen abgedeckt. Das bedeutet unter anderem, dass der Elternzeit in maximal 3 Teile aufgeteilt werden kann und dass maximal 24 Monate Urlaub auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden können. Eine solche Übertragung bedarf nicht mehr der Zustimmung des Arbeitgebers, wie dies bisher der Fall war. Ein zu einem späteren Zeitpunkt genommener Elternzeit muss jedoch rechtzeitig, d.h. 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, mitgeteilt werden. Der gesetzliche Kündigungsschutz beginnt hier frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Wann sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?

Die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitgeber schriftlich über ihre Absicht, Elternzeit zu nehmen, spätestens sieben Wochen vor Beginn des Elternurlaubs informieren. Im Falle des Elternurlaubs unmittelbar nach der Geburt des Kindes endet die Frist für die Unterrichtung des Arbeitgebers 7 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin. In seinem Antrag sollte der Mitarbeiter genau angeben, wann er innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren Elternurlaub nehmen möchte. Nachträgliche Änderungen der Vereinbarung sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder in besonderen Fällen zulässig, wenn z.B. aus wichtigem Grund der erwartete Wechsel des beurlaubenden Elternteils nicht stattfinden kann.

Weitergehender Elternzeit ist möglich

Der Mitarbeiter muss die Elternzeit zunächst nur für einen Zeitraum von zwei Jahren festlegen. Er kann jedoch später beschließen, für das dritte Lebensjahr des Kindes weiteren Urlaub zu nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist von sieben Wochen setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Urlaubsbeginn entsprechend. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Bescheinigung über die Elternzeit auszustellen.

Arbeit während der Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder schwanger, hat sie das Recht, diesen vorzeitig zu beenden. Dadurch kann sie den gesetzlichen Mutterschutz im Zusammenhang mit der nächsten Schwangerschaft in Anspruch nehmen und erhält einen Zuschlag zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers. Auch in bestimmten Krisensituationen kann ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden, z.B. wenn die finanzielle Situation der Familie durch eine schwere Erkrankung des Partners gefährdet ist. In solchen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber die vorzeitige Rückkehr nur verweigern, wenn sie aus zwingenden Gründen seitens des Unternehmens erfolgt. Die Ablehnung muss innerhalb von 4 Wochen schriftlich erfolgen.

Ist es möglich, während der Elternzeit zu arbeiten?

In der Regel kann ein Mitarbeiter in Elternzeit in Kurzarbeit beschäftigt werden, die 30 Stunden pro Woche nicht übersteigt. Das Recht auf Arbeitszeitverkürzung besteht jedoch nur in Unternehmen mit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern. Das Recht auf Teilzeitarbeit während die Elternzeit wird gewährt, wenn das Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wenn die an einer solchen Arbeit interessierte Person seit mehr als 6 Monaten ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt ist, die Arbeitszeit um mindestens zwei Monate auf 15-30 Stunden pro Woche verkürzt wird, es gibt keine Gründe für die Unterlassung des Arbeitgebers, der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung wird dem Arbeitgeber sieben Wochen im Voraus schriftlich übermittelt.

Der Mitarbeiter kann den Vertrag zum Ende der Elternzeit kündigen.

Befinden sich zwei Elternteile abwechselnd in Elternzeit, ist der Elternteil, der sich gerade im Urlaub befindet, immer gegen Entlassung geschützt. Wenn die Elternzeit in mehrere Teile aufgeteilt wird, besteht zwischen ihnen kein Kündigungsschutz. Der Schutz gilt auch für Personen, die während der Elternzeit in einem bestimmten Unternehmen Teilzeit arbeiten. Die Mitarbeiter können ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird automatisch zum Ende des Zeitraums, für den er abgeschlossen wurde, gekündigt, auch wenn sich der Mitarbeiter im Elternurlaub befindet.

Elternurlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mitarbeiter im Elternurlaub haben einen besonderen Kündigungsschutz. Im Gegensatz zum üblichen Kündigungsschutz umfasst er auch Personen, die in kleinen Unternehmen beschäftigt sind. Dieser Schutz beginnt, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie Elternurlaub nehmen möchten, frühestens 8 Wochen vor Beginn des Elternurlaubs. Sie endet mit dem Ende des Elternurlaubs. Während dieser Zeit kann der Arbeitnehmer nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörden entlassen werden. Zuständige Institutionen sind in diesen Fällen je nach Land in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder die Arbeitsschutzbehörde. Die oben genannten Institute können nur kündigen, wenn sich z.B. herausstellt, dass ein buchhalterischer Mitarbeiter einen erheblichen Betrag an Firmengeldern unterschlagen hat oder der Arbeitgeber gezwungen ist, das Unternehmen zu schließen.

Achtung bei kleinen Unternehmen

In kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten gibt es kein gesetzliches Recht auf Arbeitszeitverkürzung. Dies ist nur mit Zustimmung und Kulanz des Arbeitgebers möglich. Hat die Person jedoch vor der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die betreffende Person während der Elternzeit weiterhin auf der gleichen Grundlage zu beschäftigen.

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