Grundgesetzliches

04.12.2009 um 18:59 Uhr

Artikel 64: Ernenneung und Entlassung der Bundesminister

von: ZooStation   Kategorie: Artikel 64

(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.