Grundgesetzliches

08.03.2010 um 17:22 Uhr

Artikel 65: Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung; Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

von: ZooStation   Kategorie: Artikel 65

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.