Artikel 65: Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung; Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien
der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung. Über
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die
Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von
der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten
Geschäftsordnung.
