Die Kinder und der Kindergarten
Als Kindergarten bezeichnet man im Allgemeinen eine öffentliche Einrichtung, die die Betreuung und frühe Bildung des Kindes gewährleisten soll. Außerdem soll die Erziehung in der Familie ergänzt werden und die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen außerhalb der Familie zu sammeln. Unterhalten werden die Kindergärten meist von Kommunen, Kirchen, Vereinen oder freien Trägern.
In Deutschland müssen Kinder mindestens drei Jahre alt sein um einen Kindergarten besuchen zu können. In der Schweiz liegt die Altersgrenze bei vier Jahren und in Österreich sind es zweieinhalb Jahre. Außerdem dürfen die Kinder noch nicht zur Schule gehen, da sie sonst einem sogenannten Hort zugewiesen werden müssten. Kinder, die die oben genannte Altersgrenze unterschreiten, können in einer Kinderkrippe von speziell ausgebildetem Personal betreut werden.
Es können drei Formen des Kindergartens unterschieden werden: Die erste Form ist die Teilzeitbetreuung, die entweder am Vor- und/oder Nachmittag stattfindet. Die zweite Form ist das verlängerte Vormittagsangebot, welches außer der Betreuung noch ein Mittagessen beinhaltet. Die letzte Form ist die Ganztagesbetreuung, bei der die Kinder von früh morgens bis zum Abend versorgt werden.
Seit dem durchschnittlichen Abschneiden einiger Bundesländer bei der PISA-Studie, will man den Kindergärten einen größeren Bildungsauftrag in Kombination mit einer Kindergartenpflicht (wie sie in einigen Bundesländern schon Standard ist) zukommen lassen.
