17.08.09
Mord an Michelle: Prozess beginnt am 17. August am Landgericht

Zuschauer dürfen Jagenlauf zufolge das Verfahren, das fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Tat startet, verfolgen. Nur bei Angeklagten zwischen 14 und 16 Jahren sei die Öffentlichkeit aus Gründen des Jugendschutzes bereits per Gesetz ausgeschlossen. Durchaus denkbar sei aber, so der Sprecher, dass einzelne Verhandlungsabschnitte hinter verschlossenen Türen stattfinden. Dafür sei aber ein Antrag von der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft nötig.
Der 19-jährige Daniel V. hatte gestanden, die Schülerin sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben. Er muss sich nun wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Das Mädchen war am 18. August 2008 nicht von den Ferienspielen nach Hause gekommen und zuletzt gegen 16 Uhr auf dem Spielplatz an der Holsteinstraße lebend gesehen worden. Danach verlor sich ihre Spur. Drei Tage später fand ein Spaziergänger die Leiche des Kindes in einem Teich im Stötteritzer Wäldchen, rund einen Kilometer von der Wohnung von Daniel V. in der Reudnitzer Lipsiusstraße, dem Tatort, entfernt.
Am 8. März hatte sich der Angeklagte mit seiner Mutter der Polizei
gestellt und wenig später ein umfassendes Geständnis abgelegt. Einer
schriftlichen Erklärung von ihm zufolge hat er die kleine Michelle aus
seiner unmittelbaren Nachbarschaft vor zwei Jahren während eines
Praktikums an deren Schule kennen gelernt und sie in den Ferien im
Sommer 2008 wiedergetroffen.
Seitdem hätte er sein Augenmerk auf das Kind gerichtet. Die Leiche des
Mädchens habe er nach der Tat in einen Müllsack gepackt und in der
Abstellkammer auf halber Treppe versteckt. Erst zwei Tage später will
er sie zum Teich im Stötteritzer Wäldchen gebracht haben.
<
Offen ist, ob Daniel V. nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Diese Frage ist vom Gericht im Prozess zu klären. Bei einer Jugendstrafe – diese gilt als wahrscheinliche Option – drohen ihm maximal zehn Jahre Haft. Andernfalls könnte er lebenslänglich hinter Gitter kommen.
mro, LVZ-Online/F.D.

