Leipzig. Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig ist zu neun Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach Daniel V. am Freitag des Mordes sowie des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung schuldig. „Das Leben von Michelle war ihm gleichgültig“, sagte der Vorsitzende Richter Nobert Göbel.
Der 19-Jährige hatte gestanden, die Achtjährige im August 2008 missbraucht und umgebracht zu haben. Der Teenager wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel hat und sozial gestört ist. Bei Erwachsenen steht auf Mord lebenslänglich.
Das Gericht erkannte bei V. zwar eine psychische Erkrankung, die aber unterhalb der Schuldunfähigkeit liege. Deshalb sei er für sein Handeln voll verantwortlich. Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht ab.
Bei Urteilen nach Jugendstrafrecht sei diese nicht möglich. Nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr lässt sich nach der Haftverbüßung aber eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt anordnen. Dafür sind zwei Gutachten von Sachverständigen nötig. Die Expertisen müssten ausweisen, dass V. auch nach seiner Haftzeit noch mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährlich ist.
Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller hatte die Höchststrafe von zehn Jahren Haft gefordert. In seinem Plädoyer betonte er, dass die straferschwerenden Gründe überwiegen.
"Der Angeklagte nutzte die kindliche Unbefangenheit des Opfers bewusst aus", sagte der Staatsanwalt. Michelle habe keine Gefahr vermutet als sie mit ihrem späteren Mörder, der in unmittelbarer Nachbarschaft des Mädchens in Reudnitz-Thonberg gewohnt hat, mitging.
V. hatte das Kind am 18. August 2008 unter dem Vorwand, etwas für ihre Mutter zu haben, in seine Wohnung gelockt. In seiner langjährigen Praxis sei ihm, so Müller, kein Fall bekannt, bei dem so massive Gewalt gegen das Opfer ausgeführt wurde. Der heute 19-Jährige Daniel V. hatte die Achtjährigen sexuell missbraucht. Anschließend prügelte er auf sie ein und brach ihr mehrere Zähne und einen Teil des Kiefers heraus.
Außerdem habe er dem Mädchen durch einen Trichter Wein eingeflößt. Bei der Obduktion wurde bei dem Kind ein Alkoholwert von 0,83 Promille festgestellt. "Es muss für Michelle ein Martyrium gewesen sein, bei dem sie Todesangst ausstand", betonte der Ankläger in seinem Schlussvortrag. V. habe sich schließlich auf die Schülerin gekniet und sie erwürgt.
Den Leichnam lagerte er in einem Abstellraum im Treppenhaus und warf ihn später in einen Teich im Stötteritzer Wäldchen. Erst im März 2009, sieben Monate nach dem Mord, stellte sich Daniel V. der Polizei. Die Beamten hatten sich zuvor bei ihm für eine Speichelprobe angekündigt.
Für sein Geständnis wollte Müller dem Angeklagten keinen Abschlag einräumen. V. habe sich nicht freiwillig gemeldet, sondern unter dem Druck der drohenden Speichelprobe, die ihn in seinen Augen überführt hätte. Ob ein DNA-Test die Ermittler tatsächlich auf die Spur von V. geführt hätte, ist während des Verfahrens offen geblieben. "Die DNA-Spuren am Kind waren unvollständig", berichtete Gerichtssprecherin Katrin Seidel. Es hätten Hautspuren, nicht aber Spermareste vorgelegen.
Das Verfahren wurde am Freitag für rund eine Stunde unterbrochen. Der Grund: Verteidiger Malte Heise hatte die Unterlagen für sein Plädoyer vergessen. In seinem Schlussvotrag betonte er später, dass er sich dagegen wehrt, das Geständnis seines Mandanten "madig" zu machen. Die Anklage fuße auf den Aussagen von Daniel V.. Dies müsse im Urteil ebenso berücksichtig werden, wie die Entwicklungsstörung des Angeklagten. Deshalb forderte er achteinhalb Jahre Gefängnis.
Sachverständige haben den Angeklagten im Prozess als zurückgeblieben und sozial gestört beschrieben. Er leidet wohl am Asperger Syndrom, einer Form des Autismus. Kinder- und Jugendpsychiater Michael Günter hatte dem Angeklagten eine autistische Störung und Reifeverzögerungen attestiert.
Müller zeigte sich erschüttert, dass V. mit dem Psychiater nicht zusammgearbeitet und ein Gespräch verweigert hatte. Dahinter steckte offenbar die Verteidigerstrategie von Anwalt Heise.
Es sollte erst gar keine Diskussion über eine Maßregel wie die Unterbringung seines Mandanten in der Psychiatrie aufkommen. Günter musste die Eindrücke für sein Gutachten in der Hauptverhandlung sammeln. Nach Meinung von Heise ist V. kein Fall für den Maßregelvollzug. Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung reiche aus. Dann sei sein Mandant auch in der Lage, später mit einer einfachen Frau zusammenzuleben und auch Vater zu sein.
V. erklärte in seinem Schlusswort, dass ihm erst während des Prozesses das Ausmaß seiner Tat bewusst geworden ist. Es habe ihn schockiert, dass Michelles Familie so traumatisiert ist. Auf das Urteil reagierte V. regungslos und blickte bei der Verkündung auf den Boden. Über seinen Verteidiger ließ er anschließend erklären, erleichtert zu sein, dass das Gericht ihm noch eine Perspektive gelassen hat. Heise kündigte an, auf ein Rechtsmittel zu verzichten.
Sabine Kreuz/Matthias Roth, LVZ-Online