Thomas Schroeter

09.03.2007 um 14:35 Uhr

Vergütungspflicht für R-Gespräche - Thomas Schroeter, Hamburg

"R-Gespräche, aus amerikanischen Filmen bekannt, werden seit wenigen Jahren auch in Deutschland angeboten. Dabei wählt der Anrufer eine kostenfreie Rufnummer, und der Angerufene zahlt die Gebühren. Nach dem Abnehmen hört der Angerufene zunächst eine kostenfreie Ansage, die ihn über die Identität des Anrufers und die Kosten informiert. Wie kommt hier der Vertrag zustande, und wo liegen die rechtlichen Tücken eines solchen Vertrages? "

 

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09.03.2007 um 14:34 Uhr

Der Handelsvertreter-Ausgleich - Ein Faß ohne Boden für Merchants? - Thomas Schroeter, Hamburg

"Häufig steht die Kündigung eines solchen Vertrages auf der Tagesordnung: Gerade in großen Affiliate-Netzwerken werden Vertragsverhältnisse nicht selten aufgrund mangelnder Umsätze gekündigt. Der "papierlose" Vertrag, der per Mausklick geschlossen und auch wieder auf diese Weise gekündigt werden kann, vereinfacht diese Möglichkeit. Das Gesetz sieht nun in solchen Fällen unter bestimmten Umständen eine Ausgleichszahlung an den Affiliate vor, die den Wegfall der Geschäftsbeziehung kompensieren soll (§ 89b HGB)."

 

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09.03.2007 um 10:15 Uhr

Ohne Umwege zum Geld - Thomas Schroeter, Hamburg

Thomas Schroeters Artikel "Ohne Umwege zum Geld" zum Thema "Anwaltlicher Forderungseinzug" ist in der Zeitschrift Versandhausberater , Ausgabe 01/2005, veröffentlicht.

09.03.2007 um 10:14 Uhr

Preisangabepflichten bei Mehrwertdiensten - Thomas Schroeter, Hamburg

"Seitdem kostenpflichtige Service-Rufnummern zu Dumping-Preisen angeboten werden, haben diese gerade im Bereich des Internet eine große Verbreitung gefunden: Bei vielen Internet-Händlern, aber auch bei Privatpersonen findet man inzwischen Verweise auf Rufnummern, die mit 0700, 0180, 0190 u.ä. beginnen. Häufig wird dabei von den Rufnummern-Inhabern die Pflicht zur Preisangabe vernachlässigt. Erst wenn die erste wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ins Haus flattert, fragt sich der Inhaber: Muß der Preis angegeben werden? "

 

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09.03.2007 um 10:13 Uhr

Abzocke oder nicht? Rechtliche Regelungen bei Premium-SMS - Thomas Schroeter, Hamburg

"Aus Fernsehen und Printmedien kennt man die vielfältigen Angebote für Premium-SMS: Es handelt sich dabei um hochtarifierte Kurznachrichten, die an eine fünfstellige Kurzwahl gesendet werden. Für Gebühren zwischen üblicherweise 0,29 EUR bis 5 EUR pro SMS werden Handylogos, Klingeltöne, Single-Chats und ähnliche Dienste angeboten. Häufig werden auch mit einer SMS Abonnements verkauft, d.h. mit einer Kurznachricht erhält man nicht nur einen Klingelton, sondern gleich ein Abonnement über 100 Klingeltöne. [...] Eigene gesetzliche Regelungen für Premium-SMS existieren nicht."

 

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