Thomas Schroeter

11.08.2007 um 23:43 Uhr

50 EUR Rücklastschriftgebühr? Fehlanzeige. - Thomas Schroeter

 “Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit in dieser Pauschale Kosten für einen Personalmehraufwand eingerechnet sind. ”

 

Volltext in Thomas Schroeters Blog  


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