Öffentliche und Sachverständigen-Anhörung zur Novellierung des HmbPersVG
Das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) soll novelliert werden. Der Haushalts- und Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hatte daher zum 22.09.2005 eine Anhörung anberaumt, zu der der dbb hamburg eingeladen war.
Da es sich
um eine „kombinierte“ Anhörung (öffentlich/ Sachverständige) handelte, war der
Reimarus-Saal im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft bis auf den letzten
Platz gefüllt. Zahlreiche Personalräte
der Mitgliedsgewerkschaften des dbb hamburg (u.a. auch vom Deutschen Lehrerverband Hamburg e.V. - DLH) verfolgten in einer gut drei
Stunden dauernden Debatte eine in der Sache zum Teil emotional geführten
Diskussion.
In seinem grundsätzlichen Statement führte der für den dbb hamburg als Sachverständiger fungierende Landesvorsitzende Rudolf Klüver aus, dass der Senat nicht wirklich eine Anpassung des HmbPersVG an die technische, organisatorische und rechtliche Entwicklung plane, sondern durch eine unsystematische Übernahme restriktiver Regelungen aus anderen Personalvertretungsgesetzen die Mitbestimmungsrechte auf einen Stand vor 1973 zurückversetzen wolle.
In Zeiten einer ungewiss ausgehenden Verwaltungsreform mit möglicherweise durchgreifenden Veränderungen im Tarifbereich (TVöD) und anstehender Neuregelung im Beamtenbereich (Strukturreformgesetz), gepaart mit der Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) und einem neuen Haushaltswesen für Hamburg (NHH), würde hier eine unnötige neue Baustelle errichtet.
Auch der Hinweis des Senats, man wäre durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1995 quasi dazu gezwungen, die Mitbestimmungstatbestände neu zu regeln, geht in der vorliegenden Bürgerschaftsdrucksache über das Ziel hinaus. Hier werde nichts modernisiert, sondern gekürzt, gestrichen und abgebaut.
Die Einführung einer Zustimmungsfiktion und damit einhergehender Einführung eines Versagungskataloges dürfte gegenüber der heutigen Praxis eher zu einem vehementen Anstieg von Verwaltungsgerichtsverfahren führen, weil Personalräte nicht innerhalb von zwei Wochen entscheiden können, was monatelang in der Verwaltung zur Entscheidung gereift ist.
Sämtliche sich anschliessende Wortmeldungen der Öffentlichkeit und damit der Personalräte gingen in die gleiche Richtung.
Der dbb hamburg wird sich zu weiteren Verhandlungen mit Vertretern der Fraktionen treffen. Man hofft, aufgrund der sehr sachlich verlaufenden Debatte möglicherweise doch noch einiges bewegen zu können.
