Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

30.11.2005 um 20:53 Uhr

Politische Gespräche

Die stellvertretenden DLH-Vorsitzenden Thomas Schuback und Erwin Fiske trafen am Donnerstag, 17.11.05, mit der Hamburger Schulsenatorin zu einem informativen Gedankenaustausch zusammen. Ebenso beteiligt waren die Bundesvorsitzenden der beiden Berufsschullehrerverbände VLW (Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen), Dr. Wolfgang Kehl, und BLBS (Bundesverband der Lehrer an Beruflichen Schulen), Herr Gellert.
In offener und konstruktiver Atmosphäre wurde insbesondere über die Planungen der Behörde zur sog. Reform der Beruflichen Schulen in Hamburg (ProReBeS) und die anstehende Novellierung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes diskutiert. Hierbei hat Thomas Schuback insbesondere darauf verwiesen, dass die Schaffung von Schulpersonalräten bei gleichzeitiger Abschaffung des Gesamtpersonalrats für die Beruflichen Schulen erhebliche Doppelarbeit in der Personalvertretung und Mehrkosten für den Staat verursachen würde.

01.11.2005 um 21:54 Uhr

Neues zur Reform des öffentlichen Dienstrechts

Stellungnahme des Bundesrates zum Strukturreformgesetz
(Beurteilung aus Sicht des DLH weiter unten)

„Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat sieht die von der Bundesregierung dargelegte Notwendigkeit einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts und begrüßt grundsätzlich insbesondere die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Stärkung des Leistungsgedankens. Die Förderung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter durch ein zukunftsweisendes Statusrecht und eine stärker an der individuellen Leistung orientierten Bezahlung ist deshalb auch ein wesentliches Anliegen des Bundesrates.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und gegebenenfalls vorliegende Ergebnisse der Föderalismusdiskussion zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf ist in der vorliegenden Fassung insbesondere wegen des vorgesehenen dauerhaften Nebeneinanders von zwei unterschiedlichen Bezahlungsregelungen rechtlich überaus kompliziert und damit für den Verwaltungsvollzug nur schwer umsetzbar sowie für die Betroffenen wenig transparent. Außerdem erfordert er einen bürokratischen und damit einhergehend einen finanziellen Mehraufwand, dessen Notwendigkeit auch vor dem Hintergrund der grundsätzlich unterstützten Modernisierung des Dienstrechts einer sorgfältigen Prüfung bedarf.

Die Umsetzung des Gesetzes zwingt zu umfangreichen normativen Folgeregelungen einschließlich Verwaltungsvorschriften. Dies führt zwangsläufig und dauerhaft zu einem spürbaren Personalmehraufwand, der nur durch eine zügige und vollständige Umstellung auf ein einheitliches Bezahlungssystem zu rechtfertigen wäre. Zusätzlich beschränken die im Gesetz enthaltenen Vorgaben für die Vergabe der leistungsabhängigen Bezügebestandteile die Länder in ihrem Gestaltungsspielraum, beispielsweise durch die zwingende Vorgabe einer mindestens im Zweijahresturnus durchzuführenden allgemeinen Beurteilungsrunde. Angesicht der Kosten des Verfahrens zur Leistungsfeststellung, das neben den beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahren neu entwickelt werden müsste, muss die Ausgestaltung den Ländern überlassen werden. Verschärfend tritt hier hinzu, dass manche Länder in einigen Verwaltungsbereichen erstmals ein Beurteilungssystem einführen müssten.

Die dadurch insgesamt verursachten höheren Verwaltungskosten werden im Gesetzentwurf nicht beziffert und daher bei der vorgesehenen Gegenfinanzierung (Umbau der Tabelle, Absenkung des bisherigen Endgrundgehalts, Streichung des Ehegattenanteils im Familienzuschlag und anderer Zulagen) nicht berücksichtigt. Es ist sicherzustellen, dass die neue Leistungsbezahlung kostenneutral ausgestaltet wird. Die zugrunde liegenden Finanzierungsgrundlagen sind im Gesetzentwurf detailliert darzustellen.“

Beurteilung aus der Sicht des Deutschen Lehrerverbands Hamburg:

Der DLH begrüßt die Erkenntnis des Bundesrats, dass die Einführung leistungsabhängiger Bezügebestandteile nicht unerheblich höhere Verwaltungskosten verursachen wird.  Dies gilt für den Lehrerbereich in Hamburg insbesondere dann, wenn die hierfür erforderlichen Hospitations- und Beurteilungsgespräche sowie der sonstige Aufwand für Beurteiler und Beurteilten in das Lehrerarbeitszeitmodell eingearbeitet werden, was schon aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes zwingend erforderlich ist.

Daher stimmt der DLH dem Bundesrat zu, dass insbesondere der Beurteilungsturnus von 2 Jahren in einem krassen Widerspruch zum erwarteten Nutzen stünde. Um den hierfür erforderlichen Aufwand in vertretbaren Grenzen zu halten, empfiehlt der DLH, die turnusmäßige Regelbeurteilung in deutlich größeren Zeitabständen durchzuführen.

Abschließend kritisiert der DLH die Forderung des Bundesrates, dass diese Umstrukturierung trotz des einhellig festgestellten Mehraufwands für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch eben diese Beschäftigten gegenfinanziert werden soll!