Stellungnahme des Bundesrates zum Strukturreformgesetz
(Beurteilung aus Sicht des DLH weiter unten)
„Der
Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf
gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Der
Bundesrat sieht die von der Bundesregierung dargelegte Notwendigkeit einer
Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts und begrüßt grundsätzlich insbesondere
die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Stärkung des Leistungsgedankens. Die
Förderung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
durch ein zukunftsweisendes Statusrecht und eine stärker an der individuellen
Leistung orientierten Bezahlung ist deshalb auch ein wesentliches Anliegen des
Bundesrates.
Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, den Gesetzentwurf zu überarbeiten
und gegebenenfalls vorliegende Ergebnisse der Föderalismusdiskussion zu
berücksichtigen.
Der
Gesetzentwurf ist in der vorliegenden Fassung insbesondere wegen des vorgesehenen
dauerhaften Nebeneinanders von zwei unterschiedlichen Bezahlungsregelungen
rechtlich überaus kompliziert und damit für den Verwaltungsvollzug nur schwer
umsetzbar sowie für die Betroffenen wenig transparent. Außerdem erfordert er
einen bürokratischen und damit einhergehend einen finanziellen Mehraufwand,
dessen Notwendigkeit auch vor dem Hintergrund der grundsätzlich unterstützten
Modernisierung des Dienstrechts einer sorgfältigen Prüfung bedarf.
Die
Umsetzung des Gesetzes zwingt zu umfangreichen normativen Folgeregelungen
einschließlich Verwaltungsvorschriften. Dies führt zwangsläufig und dauerhaft
zu einem spürbaren Personalmehraufwand, der nur durch eine zügige und
vollständige Umstellung auf ein einheitliches Bezahlungssystem zu rechtfertigen
wäre. Zusätzlich beschränken die im Gesetz enthaltenen Vorgaben für die Vergabe
der leistungsabhängigen Bezügebestandteile die Länder in ihrem Gestaltungsspielraum,
beispielsweise durch die zwingende Vorgabe einer mindestens im Zweijahresturnus
durchzuführenden allgemeinen Beurteilungsrunde. Angesicht der Kosten des Verfahrens
zur Leistungsfeststellung, das neben den beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahren
neu entwickelt werden müsste, muss die Ausgestaltung den Ländern überlassen
werden. Verschärfend tritt hier hinzu, dass manche Länder in einigen
Verwaltungsbereichen erstmals ein Beurteilungssystem einführen müssten.
Die dadurch
insgesamt verursachten höheren Verwaltungskosten werden im Gesetzentwurf nicht
beziffert und daher bei der vorgesehenen Gegenfinanzierung (Umbau der Tabelle,
Absenkung des bisherigen Endgrundgehalts, Streichung des Ehegattenanteils im
Familienzuschlag und anderer Zulagen) nicht berücksichtigt. Es ist
sicherzustellen, dass die neue Leistungsbezahlung kostenneutral ausgestaltet
wird. Die zugrunde liegenden Finanzierungsgrundlagen sind im Gesetzentwurf
detailliert darzustellen.“
Beurteilung
aus der Sicht des Deutschen Lehrerverbands Hamburg:
Der DLH
begrüßt die Erkenntnis des Bundesrats, dass die Einführung leistungsabhängiger
Bezügebestandteile nicht unerheblich höhere Verwaltungskosten verursachen wird.
Dies gilt für den Lehrerbereich in Hamburg insbesondere dann, wenn die hierfür
erforderlichen Hospitations- und Beurteilungsgespräche sowie der sonstige Aufwand für
Beurteiler und Beurteilten in das Lehrerarbeitszeitmodell eingearbeitet werden, was
schon aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des
öffentlichen Dienstes zwingend erforderlich ist.
Daher
stimmt der DLH dem Bundesrat zu, dass insbesondere der Beurteilungsturnus von 2
Jahren in einem krassen Widerspruch zum erwarteten Nutzen stünde. Um den
hierfür erforderlichen Aufwand in vertretbaren Grenzen zu halten, empfiehlt der
DLH, die turnusmäßige Regelbeurteilung in deutlich größeren Zeitabständen
durchzuführen.
Abschließend
kritisiert der DLH die Forderung des Bundesrates, dass diese Umstrukturierung
trotz des einhellig festgestellten Mehraufwands für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst durch eben diese Beschäftigten gegenfinanziert werden soll! 