DLH gegen eine mögliche Abkoppelung der Wirtschafts- und Technischen Gymnasien von den Beruflichen Schulen
Der Deutsche Lehrerverband kritisiert die im Hamburger Schulreformgesetz vorgesehene Möglichkeit, Wirtschafts- und Technische Gymnasien nicht mehr an den Beruflichen Schulen zu führen (Streichung des bisherigen §23 Absatz 3 im Hamburgischen Schulgesetz). Dies ist Bestandteil des Gesetzesentwurfs von Ende Dezember 2005, das bereits zum Sommer dieses Jahres wirksam werden soll.
Die Qualität der beruflichen Gymnasien wird einerseits inhaltlich durch weitgehend einheitliche Bildungspläne und zentral gestellte Abituraufgaben sichergestellt; hierzu braucht es keine organisatorische und personelle Verlagerung, sondern die beruflichen Gymnasien können an den Beruflichen Schulen bleiben.
Andererseits leben die profilgebenden Fächer der beruflichen Gymnasien von der personellen und räumlichen Verquickung mit der dualen Berufsschule und sowie den anderen Beruflichen Schulen. Nur Lehrkräfte, die neben einer einschlägigen Berufserfahrung über ihre Tätigkeiten in anderen Beruflichen Schulformen den ständigen Innovationsprozess in Wirtschaft und Technik miterleben, können auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Ausbildung fundiert und praxisbezogen Wirtschaft oder Technologie unterrichten. Eine Verlagerung der Wirtschafts- und Technischen Gymnasien an die allgemein bildenden Schulen würde diese bisher verhandenen Synergieeffekte hinsichtlich der Unterrichtsqualität verringern bzw. sogar zunichte machen.
Zusätzlich würde die Nutzbarkeit der an den Beruflichen Schulen Hamburgs vorhandenen berufsbezogenen Werkstätten, Computerräume und Labors für die Wirtschafts- und Technischen Gymnasien erheblich erschwert und durch die ebenfalls geplante Ausgliederung der Beruflichen Schulen in ein eigenes Institut (Hamburger Institut für Berufsbildung/HIB) praktisch nahezu unmöglich gemacht. Für die BBS hätte die Ausgliederung sogar noch einen weiteren Nachteil beim Einsatz der Lehrkräfte, da die ausgleichende Funktion dieser Vollzeitschulform beim Lehrkräftebedarf in den durch wirtschaftliche Schwankungen besonders betroffenen Beruflichen Schulen wegfallen würde. Dadurch würde die Personalbedarfsplanung in den Beruflichen Schulen erschwert mit den entsprechend negativen Folgen für Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung.
Da die geplante Streichung des §23 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes also nicht notwendig ist, aber sogar Nachteile für die Schülerschaft an den Wirtschafts- und Technischen Gymnasien in ihren Kernfächern und für die BBS bzw. das HIBB mit sich brächte, sollte sie nicht vorgenommen werden.
