Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

11.01.2006 um 22:29 Uhr

DLH gegen eine mögliche Abkoppelung der Wirtschafts- und Technischen Gymnasien von den Beruflichen Schulen

Der Deutsche Lehrerverband kritisiert die im Hamburger Schulreformgesetz vorgesehene Möglichkeit, Wirtschafts- und Technische Gymnasien nicht mehr an den Beruf­li­chen Schulen zu führen (Streichung des bisherigen §23 Absatz 3 im Hamburgischen Schulgesetz). Dies ist Bestandteil des Gesetzesentwurfs von Ende Dezember 2005, das bereits zum Sommer dieses Jahres  wirksam werden soll.

Die Qualität der beruflichen Gymnasien wird einerseits inhaltlich durch weitgehend ein­heitliche Bildungspläne und zentral gestellte Abituraufgaben sichergestellt; hierzu braucht es keine organisatorische und personelle Verlagerung, sondern die be­ruf­lichen Gymnasien können an den Beruflichen Schulen bleiben.

Andererseits leben die profilgebenden Fächer der beruflichen Gymnasien von der per­sonellen und räumlichen Verquickung mit der dualen Berufsschule und sowie den an­deren Beruflichen Schulen. Nur Lehrkräfte, die neben einer einschlägigen Be­rufs­er­fahrung über ihre Tätigkeiten in anderen Beruflichen Schulformen den ständigen In­no­vationsprozess in Wirtschaft und Technik miterleben, können auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Ausbildung fundiert und praxisbezogen Wirtschaft oder Tech­nologie unterrichten. Eine Verlagerung der Wirtschafts- und Technischen Gym­na­sien an die allgemein bildenden Schulen würde diese bisher verhandenen Syner­gie­effekte hinsichtlich der Unterrichtsqualität verringern bzw. sogar zunichte machen.

Zusätzlich würde die Nutzbarkeit der an den Beruflichen Schulen Hamburgs vor­han­de­nen berufsbezogenen Werkstätten, Computerräume und Labors für die Wirt­schafts- und Technischen Gymnasien erheblich erschwert und durch die ebenfalls ge­plante Ausgliederung der Beruflichen Schulen in ein eigenes Institut (Hamburger In­stitut für Berufsbildung/HIB) praktisch nahezu un­mög­lich gemacht. Für die BBS hätte die Ausgliederung sogar noch einen weiteren Nach­teil beim Einsatz der Lehrkräfte, da die ausgleichende Funktion dieser Voll­zeit­schul­form beim Lehrkräftebedarf in den durch wirtschaftliche Schwankungen be­son­ders betroffenen Beruflichen Schulen wegfallen würde. Dadurch würde die Per­so­nal­be­darfsplanung in den Beruflichen Schulen erschwert mit den entsprechend ne­ga­ti­ven Folgen für Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung.

Da die geplante Streichung des §23 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes also nicht notwendig ist, aber sogar Nachteile für die Schülerschaft an den Wirtschafts- und Tech­nischen Gymnasien in ihren Kernfächern und für die BBS bzw. das HIBB mit sich brächte, sollte sie nicht vorgenommen werden.