DLH gegen eine mögliche Abkoppelung der Wirtschafts- und Technischen Gymnasien von den Beruflichen Schulen
Der Deutsche Lehrerverband kritisiert die im Hamburger Schulreformgesetz vorgesehene Möglichkeit, Wirtschafts- und Technische Gymnasien nicht mehr an den BerufÂliÂchen Schulen zu führen (Streichung des bisherigen §23 Absatz 3 im Hamburgischen Schulgesetz). Dies ist Bestandteil des Gesetzesentwurfs von Ende Dezember 2005, das bereits zum Sommer dieses Jahres wirksam werden soll.
Die Qualität der beruflichen Gymnasien wird einerseits inhaltlich durch weitgehend einÂheitliche Bildungspläne und zentral gestellte Abituraufgaben sichergestellt; hierzu braucht es keine organisatorische und personelle Verlagerung, sondern die beÂrufÂlichen Gymnasien können an den Beruflichen Schulen bleiben.
Andererseits leben die profilgebenden Fächer der beruflichen Gymnasien von der perÂsonellen und räumlichen Verquickung mit der dualen Berufsschule und sowie den anÂderen Beruflichen Schulen. Nur Lehrkräfte, die neben einer einschlägigen BeÂrufsÂerÂfahrung über ihre Tätigkeiten in anderen Beruflichen Schulformen den ständigen InÂnoÂvationsprozess in Wirtschaft und Technik miterleben, können auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Ausbildung fundiert und praxisbezogen Wirtschaft oder TechÂnologie unterrichten. Eine Verlagerung der Wirtschafts- und Technischen GymÂnaÂsien an die allgemein bildenden Schulen würde diese bisher verhandenen SynerÂgieÂeffekte hinsichtlich der Unterrichtsqualität verringern bzw. sogar zunichte machen.
Zusätzlich würde die Nutzbarkeit der an den Beruflichen Schulen Hamburgs vorÂhanÂdeÂnen berufsbezogenen Werkstätten, Computerräume und Labors für die WirtÂschafts- und Technischen Gymnasien erheblich erschwert und durch die ebenfalls geÂplante Ausgliederung der Beruflichen Schulen in ein eigenes Institut (Hamburger InÂstitut für Berufsbildung/HIB) praktisch nahezu unÂmögÂlich gemacht. Für die BBS hätte die Ausgliederung sogar noch einen weiteren NachÂteil beim Einsatz der Lehrkräfte, da die ausgleichende Funktion dieser VollÂzeitÂschulÂform beim Lehrkräftebedarf in den durch wirtschaftliche Schwankungen beÂsonÂders betroffenen Beruflichen Schulen wegfallen würde. Dadurch würde die PerÂsoÂnalÂbeÂdarfsplanung in den Beruflichen Schulen erschwert mit den entsprechend neÂgaÂtiÂven Folgen für Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung.
Da die geplante Streichung des §23 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes also nicht notwendig ist, aber sogar Nachteile für die Schülerschaft an den Wirtschafts- und TechÂnischen Gymnasien in ihren Kernfächern und für die BBS bzw. das HIBB mit sich brächte, sollte sie nicht vorgenommen werden.
