Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

26.06.2006 um 02:02 Uhr

Nur zur Erinnerung: "Präsenztage" müssen nicht in der Schule stattfinden

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24.06.2002 (Az 2 VG FL 11/2002):

Das Verwaltungsgericht hatte sich in diesem Verfahren mit der "Präsenzpflicht für alle Lehrkräfte an den letzten drei Werktagen vor dem ersten Schultag des neuen Schuljahres" zu beschäftigen. Es stellte fest, dass "es den Lehrerkollegien frei(steht), zu entscheiden, wann sie innerhalb dieser Tage die noch ausstehenden erforderlichen Konferenzen und Organisationsarbeiten durchführen wollen. Falls solche in einer Schule an diesen Tagen nicht anfallen, weil alles bereits vorbereitet worden ist, wird eine dienstliche Tätigkeit an Ort und Stelle, also in der Schule, folgerichtig ausfallen können." (Hervorhebungen durch den DLH)

Zusätzlich führt das Gericht aus, dass es zu einem pflichtgemäßen Ermessen der Schulleiter bei der Umsetzung dieser Anordnung "natürlich" nicht gehören würde, "... an den 3 Tagen eine Anwesenheitspflicht von 9.00 bis 17.00 Uhr generell anzuordnen".