Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

16.12.2006 um 17:58 Uhr

Keine Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für Lehrkräfte?

von: VLW_Hamburg   Stichwörter: Arbeitszimmer, absetzen, Vermietung

Achtung: Ab 1.1.2007 können Lehrkräfte ihr Arbeitszimmer nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen!

Der DLH hat dieses Vorgehen zwar heftig kritisiert und die Bundeslehrerverbände bei ihren Aktionen hiergegen unterstützt, aber dennoch wurde diese Änderung des Einkommensteuerrechts verabschiedet.

Eine interessante Möglichkeit wurde kürzlich im Abendblatt empfohlen:

Lehrer könnten doch ihr Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten. Auch wenn die hierbei zu erzielenden Einkünfte eher im Bereich eines symbolischen Cents liegen dürften (welche Schule könnte schon nennenswerte Beträge dazu beisteuern, dass ihre Lehrer sich zu Hause adäquate Arbeitsbedingungen schaffen?), sieht der Autor dieses Zeitungsartikels (ein Hamburger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) dann die Möglichkeit, die durch diese Vermietung entstehenden Werbungskosten für das Arbeitszimmer von dem zu versteuernden Einkommen abzusetzen, also z.B. anteilige Abschreibungen, Schuldzinsen oder Mietzahlungen. 

Der DLH darf keine steuerliche Beratung durchführen. Daher an dieser Stelle nur der Hinweis auf diese theoretische Möglichkeit. Für verbindliche Beratung und Information wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Genaueres hierzu im Abendblatt-Artikel