Ausbildereignungsverordnung wird wieder in Kraft treten
Der DLH weist darauf hin, dass ab 1.8.2009 die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft gesetzt wird. Die Hoffnung "Hier sehe ich ein Potenzial von Firmen für die Ausbildung zu gewinnen, die bisher auf diesem Sektor nicht tätig waren,..." (Arbeitgeberpräsident Hundt in DIE ZEIT 19/2003) hat sich offenbar nicht bestätigt. In mehreren Quellen lässt sich auch nachlesen, dass diese Maßnahme vor 5 Jahren fast gleichgewichtig unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus gesehen wurde (z.B. DIE WELT vom 3.11.03). Noch zwei Jahre später wurde diese Maßnahme vom Institut der deutschen Wirtschaft gelobt: "Nun ist es nicht mehr nötig, einen Mitarbeiter in einem mehrwöchigen Lehrgang zum Ausbilder schulen zu lassen." (Quelle: iwd 2005, Nr. 43)
Dies hat offenbar alles nichts genützt: So schreibt das IHK-Magazin für Berufsbildung "Die Aussetzung der AEVO hat sich aber nicht bewährt." und beim BIBB findet sich der Hinweis: "Zugleich gibt es Anzeichen dafür, dass die Neuregelung [Aussetzung der AEVO; Erläuterung des DLH], die am 3. Mai 2003 beschlossen worden ist, negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat. (Quelle: position 3/2008, S. 8).
Nun versucht man, den Vorteil des Bürokratieabbaus mit der Aufrechterhaltung der Ausbildungsqualität zu verbinden: "Befreiungsvorschriften werden sicherstellen, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen." (BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbildereignungsverordnung; http://www.bmbf.de/_search/searchresult.php? URL=http%3A%2F%2Fwww.bmbf.de%2Fde%2F1652.php&QUERY=ausbildereignungsverordnung
Der DLH wird sich auch weiterhin für hohe Ausbildungsqualität (nicht nur im dualen Bereich der Berufsausbildung) einsetzen.
