Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

29.12.2008 um 12:21 Uhr

Hamburgs Azubis wieder unter den Besten Deutschlands

von: VLW_Hamburg   Stichwörter: Bestenehrung, DIHK, Auszubildende

12 Absolvent/inn/en der Hamburger Berufsschulen, die hier eine duale Berufsausbildung durchlaufen, gehören zu den Besten der Bundesrepublik: Sowohl die beste Seegüterkontrolleurin als auch die besten Werbe- und Immobilienkaufleute kommen aus der Hansestadt, wie bei der nationalen Bestenehrung der beruflichen Auszubildenden beim DIHK in Berlin deutlich wurde. Nur der IHK-Bezirk "München und Oberbayern" stellt unter den ca. 80 IHK-Bezirken mehr Bundessieger als Hamburg. "Hier zeigt sich erneut das hohe Niveau der beruflichen Ausbildung und der Berufsschulen in Hamburg!" lobt Thomas Grundt, stellv. DLH-Vorsitzender, die Ausbilder/innen und die Berufsschullehrer/innen in der Hansestadt: "Die duale Berufsausbildung in Hamburg kann sich sehen lassen und den Ausbilderinnen und Ausbildern sowie den Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern ist zu danken für ihren engagierten Einsatz für die jungen Menschen in unserer Stadt."

Einziger Wermutstropfen: Obwohl die Hamburger Bildungsbehörde sehr zeitnah auf das nicht herausragende Abschneiden der Viertklässler bei der IGLU-Studie reagiert hat, ist leider bis heute keine Pressemitteilung von der Behörde zu lesen, die das besonders gute Abschneiden der Hamburger Berufsschulabsolventen im Bundesvergleich hervorhebt. "Die Lehrkräfte der Berufsschulen hätten sich hier mehr Aufmerksamkeit für positive Leistungen gewünscht", kritisiert Grundt. 

 

28.12.2008 um 17:38 Uhr

DLH fordert Berufsschullehrer auf, Begabte zu fördern

Der DLH fordert Berufsschullehrer auf, sehr gute Absolventen beruflicher Bildungsgänge auf die "Begabtenförderung berufliche Bildung" hinzuweisen.

Sehr gute Ausbildungsabsolvent/inn/en der letzten beiden Prüfungen können sich um Aufnahme in ein Förderprogramm der Bundesregierung bewerben. Dies sei eine gute Maßnahme, um herausragenden Berufsschülern Alternativen zum Studium zu bieten, so Thomas Grundt, stellvertretender Vorsitzender des DLH: "Die 5.100 Euro zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen sollte man sich nicht entgehen lassen. Allerdings wissen gerade bei kleinen Ausbildungsbetrieben die Ausbildungsverantwortlichen oft nicht Bescheid über diese Förderungsmöglichkeit. Da kommen die Berufsschullehrer/innen ins Spiel, die zum Beispiel im Rahmen von praktischen bzw. mündlichen Abschlussprüfungen geeignete Auszubildende hierauf hinweisen können." Anmeldeschluss ist bereits Ende Februar; nur sehr gute Absolvent/inn/en haben eine Chance auf diese Förderung über das Bundesbildungsministerium.

Nähere Informationen gibt es über die Handelskammer Hamburg .

 

 

17.12.2008 um 11:21 Uhr

VLW Hamburg begrüßt die Einrichtung neuer beruflicher Gymnasien

Der VLW Hamburg begrüßt die Einrichtung von weiteren Beruflichen Gymnasien in Baden-Württemberg. Nach der gestrigen Pressemitteilung des dortigen Kultusministeriums werden 15 neue Sozialwissenschaftliche Gymnasien zum nächsten Schuljahr eingerichtet, um der veränderten Berufswelt angesichts des demografischen Wandels gerecht zu werden.

Ein derart positives Vorgehen wünscht sich der VLW auch von der Hamburger Schulpolitik: "Wenn Hamburger Berufsschullehrer eines nicht gebrauchen können, dann ist das - neben den zahlreichen Änderungen der letzten Jahre - weitere Unsicherheit über die Zukunft der Beruflichen Gymnasien in Hamburg. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftsgymnasien könnten sich hier Positiveres vorstellen. Gerade von der CDU haben wir uns mehr Unterstützung dieser für die Wirtschaft und die jungen Menschen so wichtigen Bildungsgänge erhofft," so Thomas Grundt, Vorsitzender des Fachbereichs Wirtschaftsschulen - VLW - im Deutschen Lehrerverband Hamburg.

 


13.12.2008 um 20:10 Uhr

Entfernungspauschale kommt doch wieder

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil (Az.: 2 BvL 1/07 u.a.) vom 09. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der sog. Entfernungspauschale zum 01. Januar 2007 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Nach Einschätzung des 2. Senats verstößt die durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte, seit dem 01. Januar 2007 geltende Regelung „mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Auch der Bundesfinanzhof und einige Finanzgerichte hatten bereits diese Auffassung vertreten.

Mit der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 war eingeführt worden, dass nur noch Fernpendler ab dem 21. Kilometer ihre Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 30 Cent pro Kilometer wie Werbungskosten absetzen dürfen. 

Eine Regelung nach der, nicht die berufliche oder private Veranlassung von Aufwendungen, sondern die räumliche Entfernung zum Arbeitsplatz entscheidend für die Abzugsfähigkeit der Kosten ist, ist nach Einschätzung der Verfassungsrichter eine singuläre Ausnahme im deutschen Einkommensteuerrecht. Die rein fiskalische Begründung reiche für die Rechtfertigung einer solchen grundlegenden Ausnahme nicht aus.

Zur sogenannten Härtefallregelung für Fernpendler führte das Gericht aus, dass das Steuerrecht auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen abheben müsse. Ob eine „Härte“ vorliege, komme auf die Höhe des Einkommens an. Wer ein geringes Einkommen erziele, könne stärker betroffen sein als ein Pendler mit hohem Einkommen bei einer Entfernung zum Arbeitsort von 25 oder 75 km, so das Bundesverfassungsgericht.

Ab dem 01. Januar 2009 gilt automatisch wieder das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Recht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend zum 01. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen.

Der Bundesfinanzminister hat in einer ersten Reaktion angekündigt, die Entscheidung des Gerichts in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu setzen. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst bald im Jahr 2009 vorzunehmen. Auch diejenigen Steuerpflichtigen, welche im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht haben, können profitieren, wenn sie dies nachholen, damit das Finanzamt von Amts wegen tätig werden kann. 

Offen ließ das Finanzministerium wie eine künftige Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2010 aussehen könne.

Der DLH und der DBB begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und fühlen sich in der schon im Gesetzgebungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 2007 geäußerten Kritik bestätigt. Die Bundesregierung sollte auch bei der Änderung der Abzugsfähigkeit beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Herabsetzung des Bezugsalters für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahre nicht abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

 

09.12.2008 um 10:34 Uhr

Einkommensrunde 2009: Beamtenbund fordert 8%

dbb Landesvorsitzender Rudolf Klüver:

„Gerechte Bezahlung für alle, auch für Beamte und Pensionäre in Hamburg!“

 

Ein gut funktionierender Staat und ein effizienter öffentlicher Dienst für die Bürgerinnen und Bürger sind die Voraussetzungen zur Bewältigung der globalen Krise.

 

Dieser leistungsfähige öffentliche Dienst darf in den Bundesländern nicht geschwächt, sondern muss stark und zukunftssicher gestaltet werden.

 

Festzustellen ist jedoch, dass die Bezahlung der Arbeitnehmer und Beamten in den Ländern von der Einkommensentwicklung in der Privatwirtschaft und vom öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen nachhaltig abgekoppelt ist.

 

Der zu Beginn des Jahres 2009 festzustellende Einkommensrückstand der Landesbeschäftigten gegenüber den Beschäftigten in Bund und Kommune muss beseitigt werden. Es darf in Deutschland keinen öffentlichen Dienst erster und zweiter Klasse geben!

 

Besonders hart betroffen von diesem Einkommensrückstand sind die unteren Einkommensgruppen.

 

Daher hat die Bundestarifkommission und der Bundesvorstand des dbb heute Mittag in Berlin einstimmig folgende Forderungen beschlossen:

 

  • Lineare Erhöhung der Einkommen um 8 %, mindestens einen Betrag von 200,-- € mtl.
  • Mtl. 120,-- € mehr für die Auszubildenden sowie die Übernahme aller Auszubildenden im Bereich der Länder
  • Verlängerung des Überleitungsrechtes
  • Die tarifvertragliche Laufzeit soll 1 Jahr betragen

 

  • Der dbb hamburg fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfänger in Hamburg

 

„Verglichen mit dem milliardenschweren Konjunkturprogramm der Regierung sind unsere Forderungen durchaus gerechtfertigt; sie bewegen sich im Abgleich mit den Konjunkturprogrammen nicht im Prozent-, sondern im Promillebereich! Auch Hamburg muss für die HSH Nordbank mehrere Milliarden zur Verfügung stellen. Da ist unsere Forderung von den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt durchaus nachzuvollziehen,“ so dbb Landeschef Rudolf Klüver.

 

Denn nun ist zur Bewältigung der globalen Krise der Staat gefragt. Und an den Schreibtischen der Behörden sitzen genau diejenigen, die die Gesetzesvorhaben umsetzen sollen. Die Beschäftigten jetzt mit Brosamen abspeisen zu wollen, geht eindeutig in die falsche Richtung, so Klüver abschließend.

07.12.2008 um 17:28 Uhr

VLW-Vorstandssitzung am Mo, 15.12.08

von: VLW_Hamburg   Stichwörter: VLW, Hamburg, Vorstandssitzung, 2008

Liebe Mitglieder des Fachbereichs Wirtschaftsschulen,

der Vorstand und interessierte Mitglieder treffen sich zum gemütlichen Jahresausklang. Natürlich werden auch bildungs- und gewerkschaftspolitische Themen besprochen, aber das soll nicht alles sein :-)

Wenn Sie Interesse haben, auf einen kurzen (oder längeren?) Abstecher vorbeizukommen, mailen Sie mir, damit ich Ihnen die Einladung zukommen lassen kann.

 

05.12.2008 um 10:37 Uhr

Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst - Schlamperei und Verweigerung bei Behördenleitungen -

Seit der Initiative des dbb hamburg bei Bürgermeister Ole V. Beust im Herbst 2005 besteht eine Arbeitsgruppe im Personalamt, die sich mit dem Schutz von Behördenmitarbeitern gegen Gewaltattacken beschäftigt.

 

Gut 5 Monate hatten die Behörden Zeit, eine von dieser Arbeitsgruppe veranlasste umfassende Abfrage hinsichtlich des Gefährdungsumfangs im Rahmen einer einseitigen (!) Gefährdungsbeurteilung zu beantworten.

 

Befragt wurden 40 Behörden, Ämter Landesbetriebe, Organe Hochschulen u.a.m.

 

Das Ergebnis ist niederschmetternd...

 

Geantwortet haben nur rund 63 % der befragten Behörden; dies auch nur teilweise und beschämenderweise unter Hinweis auf die geringe Zeitspanne (!) oder unter Hinweis auf Umzüge etc.. ...

 

Von 7 Bezirken mit bekanntermaßen intensiven Publikumskontakt haben gerade mal 2 Bezirke vollständig geantwortet (Wandsbek und Eimsbüttel), 2 Bezirk nur teilweise (Mitte und Altona) und 3 Bezirke (Harburg, Nord und Bergedorf) haben es bis heute nicht geschafft, ihre Hausaufgaben zu machen.

Unverständlich auch das Schweigen der Justizbehörde mit den Gerichten und der Behörde für Schule und Bildung, wonach die Schulen anscheinend das reinste Paradies zu sein scheinen.

 

„Wir bringen dafür überhaupt kein Verständnis auf; die Behördenleitungen in vielen Hamburger Behörden scheren sich anscheinend einen Dreck um die Sicherheit ihrer Beschäftigten. Bei den nächsten Übergriffen müssen daher die Verweigerer zu ihrem Versagen stehen und in die Pflicht genommen werden,“ so dbb Landeschef Rudolf Klüver, „ nun sollen die Staatsräte eingeschaltet werden, um nochmals Druck auf die Verweigerer auszuüben. Ein unglaublicher Vorgang!“

 

Dabei hatte der Bürgermeister im Gespräch mit dem dbb hamburg erst im November 2008 finanzielle Mittel zum Schutz der Beschäftigten zugesagt.

 

„Ohne eine umfassende Auswertung der Befragung kann auch keine punktgenaue Hilfe geleistet werden, wer sich noch lange verweigert, dem müssen Disziplinarmaßnahmen angedroht werden,“ lautet die Forderung des dbb Landeschefs. Und weiter: „Wer meint, die Sache aussitzen zu können, der täuscht sich; wir fordern mehr Kompetenzen für die Arbeitsgruppe. Das Verhalten einiger Behördenchefs grenzt schon an Vorsatz. Wenn dann wieder etwas passiert, werden wir gegen die Verantwortlichen ggfls. auch gerichtlich vorgehen. Mit der Schlamperei muss es ein Ende haben!“