Der Deutsche Lehrerverband Hamburg zur Bildungs- und Schulpolitik

26.07.2009 um 13:37 Uhr

DLH zum Ausbildungsreport 2009: Verstärkt Hamburger Jugendliche ausbilden!

Die Hamburger Schulbehörde hat den lesenswerten Ausbildungsreport 2009 vorgestellt. In der Presseerklärung hierzu weist die BSB zu Recht kritisch darauf hin, dass erneut die Mehrzahl der Hamburger Ausbildungsplätze an Nicht-Hamburger vergeben wurden, also junge Leute aus anderen Bundesländern, die der Ausbildung wegen nach Hamburg kommen.

Der DLH begrüßt es zwar, dass junge Menschen nach Hamburg kommen und unser Leben hier bereichern, und  hat Verständnis dafür, dass Ausbildungsbetriebe ihre Ausbildungsstellen primär nach Leistung und Eignung vergeben. Allerdings fordert der DLH die Ausbildungsbetriebe dazu auf, den anstehenden Doppeljahrgang an Abiturienten in Hamburg  für den Sommer/Herbst 2010 bei der Vergabe der Ausbildungsbetriebe zu berücksichtigen: "Berüchsichtigen Sie für das nächste Ausbildungsjahr verstärkt die Hamburger Bewerber oder - besser noch - bilden Sie einmalig deutlich mehr aus!" lautet der Appell von Thomas Grundt, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands Hamburg . Angesichts der sich abzeichnenden Konsequenzen der Wirtschaftskrise sei wohl die erste Variante die leichter umzusetzende für die Betriebe, so räumt Grundt ein. 

10.07.2009 um 18:25 Uhr

Stellenausschreibungen für Produktionsschulen veröffentlicht

Das HIBB hat die Stellenausschreibungen für Berufsschullehrer (Handel und Gewerbe) an den neu zu gründenden Produktionsschulen veröffentlicht (Stellenangebot-Nr. 2009-01175). 

Der VLW Hamburg begrüßt es, dass zumindest diese Stellen für normale Berufsschullehrer vorbehalten sind, die bereits an Hamburger Beruflichen Schulen tätig sind. Auch ist es sinnvoll, dass diese Kolleg/inn/en nicht versetzt, sondern nur für 3 Jahre abgeordnet werden. Damit haben die Kolleg/inn/en eine gute Gelegenheit, sich zu verändern, ohne sich gleich den Rest ihrer Dienstzeit festlegen zu müssen. Andererseits ist die Abordnungsdauer lang genug, um sich dann auch in der neuen Schule richtig einzuleben.

"Insbesondere finden wir es gut, dass hier keine 'Billiglehrer' eingestellt werden, sondern Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Hamburger Schuldienst Erfahrungen gesammelt haben", so Thomas Grundt, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands Hamburg.

 

 

07.07.2009 um 16:28 Uhr

Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Aktueller Sachstand

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde u.a. eine Regelung eingeführt, die besagt, dass fortan häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) steuerlich nur noch anerkannt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Damit können lediglich Steuerzahler, deren wesentliche und prägende Tätigkeiten des Berufs im heimischen Arbeitszimmer ausgeübt werden, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer vollständig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Allen anderen –und dazu gehören nach Auffassung der erstinstanzlichen Klageabweisung auch Lehrerinnen und Lehrer- steht keine Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu, selbst wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

Gleichwohl konstatierten die klagabweisenden Richter des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz, dass die Neuregelung „gerade noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werde“. Somit liege auch kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip in Art. 3 Abs. 1 GG vor.

Der dbb hatte infolgedessen beschlossen, gegen die Klagabweisung im Hinblick auf die vom dbb betriebenen Musterverfahren Revision beim Bundesfinanzhof einzulegen.

 

Der dbb hat zudem zwischenzeitlich erreichen können, dass das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder „Vorläufigkeit“ hinsichtlich des häuslichen Arbeitszimmers erklärt hat.

 

Vorläufigkeitsvermerke benennen Sachverhalte, bei denen geklärt werden muss, ob dieser Sachverhalt mit höherrangigen Recht, zum Beispiel mit Grundrechten, vereinbar ist. Zu den in Vorläufigkeitsvermerken beschriebenen Sachverhalten ergeht der Steuerbescheid vorläufig und wird nicht bestandskräftig. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerbescheid nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung in diesen Punkten problemlos korrigiert werden kann, auch wenn der Steuerzahler keinen Einspruch eingelegt hat.

 

Betroffene Steuerzahler, die bereits einen Einkommensteuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk zum Arbeitszimmer erhalten haben, sollten Einspruch gegen ihren Bescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, um sich mögliche Erstattungsansprüche zu sichern. Dazu kann auf das Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 13/09, und den Vorläufigkeitsvermerk vom 1. April 2009 Bezug genommen werden. Das Ruhen des eigenen Verfahrens hat den Vorteil, dass die betroffenen Steuerzahler keine eigene Klage führen müssen und somit kein Kostenrisiko tragen.

03.07.2009 um 20:38 Uhr

VLW zum Gespräch bei Rainer Schulz

Angesichts der anstehenden Schulgesetznovelle in Hamburg waren die Bundesvorsitzende des VLW Frau  Dr. Annette Orth sowie ihr Stellvertreter, Dr. Ernst John, mit dem Landesvorsitzenden Thomas Grundt und seinem Stellvertreter Olaf Krüger zum Gespräch beim HIBB-Geschäftsführer Rainer Schulz.

Auch wenn das Wetter in Hamburg sehr heiß war, haben sich die VLW-Vertreter und der HIBB-Chef konstruktiv, offen und sachlich auseinandergesetzt: Der VLW hat deutlich gemacht, dass er die mögliche Einführung von Berufsoberschulen in Hamburg begrüßt und es für unverzichtbar hält, dass die Wirtschaftsgymnasien weiterhin bei den Beruflichen Gymnasien angesiedelt sind. Die Sorgen der Lehrervertreter, dass die Verlierer der Hamburger Schulstrukturreform unter anderem die Wirtschaftsgymnasien sein werden, wurden von Herrn Schulz nur teilweise entkräftet. Es ist damit zu rechnen, dass eine erhebliche Zahl der Wirtschaftsgymnasien die Pforten schließen muss - nicht weil dort keine gute Arbeit geleistet würde, sondern weil die Schüler der Stadtteilschule vielleicht lieber auf ihrer bisherigen Schule bleiben werden statt auf ein Wirtschaftsgymnasium zu wechseln. Positiv aufgenommen hat der VLW den Ansatz der HIBB-Leitung, diese bewährte und notwendige Schulform tendenziell aufzuwerten.

Trotzdem bleibt die Forderung des VLW bestehen, dass jede/r an Wirtschaft interessierte Schüler/in in Hamburg die Möglichkeit haben muss, in vertretbarer Entfernung ein Wirtschaftsgymnasium besuchen zu können!

Sehr kritisch wird hierbei vom VLW die Formulierung des §23 Absatz3 des neuen Schulgesetzes gesehen, dass Schüler nur dann in das Berufliche Gymnasium eintreten können,  "wenn sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen und Neigung und Eignung für die berufsbezogene Ausrichtung des Bildungsgangs nachweisen". <<Dieser Absatz darf nicht dazu führen, dass sich angehende Wirtschaftsgymnasiasten einem "Gewissens-TÜV" unterziehen müssen, während Schüler/innen, die in die Oberstufe einer Stadtteilschule oder eines grundständigen Gymnasiumss sich keiner derartigen Aufnahme"prüfung" unterziehen müssen. Dies wäre eine unfaire Ungleichbehandlung der verschiedenen Schulformen, die die Durchlässigkeit des Hamburger Schulsystems untergraben würde und der Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung zuwiderliefe,>> so Thomas Grundt, der in Hamburg gleichzeitig als Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Lehrerverbands Hamburg fungiert und angehende Bankkaufleute an der H5 unterrichtet.

Interessiert nahmen die VLW-Vertreter die Ausführungen von Rainer Schulz zur Kenntnis, wie das zukünftige System der Berufsorientierung in allgemein bildenden Schulen flächendeckend integriert werden soll. Einerseits wies Olaf Krüger (Hamburgs dienstältester Personalrat für die Beruflichen Schulen, Lehrer an der Staatlichen Fremdsprachenschule H15) darauf hin, dass bisher wohl kaum ein Handelslehrer dafür ausgebildet worden ist, Siebtklässler an einer Stadtteilschule zu unterrichten. Hier bestehe umfassender Fortbildungsbedarf. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass kein Berufsschulkollege hierzu gezwungen wird. Andererseits sieht der VLW hier vielfältige Chancen für Berufsschullehrer, sich mit ihrer Anbindung an die Berufspraxis in die allgemein bildenden Schulen einzubringen. Damit kann sicherlich vielen Abgänger/innen der allgemein bildenden Schulen geholfen werden, sich beruflich realistisch auszurichten, überflüssige Warteschleifen zu vermeiden und sich gezielter auf die Berufswelt bzw. ein Studium vorzubereiten.