annuitaetendarlehen

27.06.2011 um 18:40 Uhr

Wirtschaftlich unabhängig durch erneuerbare Energien

Häuslebauer müssen bei der Planung ihrer eigenen vier Wände viel beachten. Dazu gehört unter anderem die optimale Wahl des geeigneten Grundstücks, die Wahl des Architekten und der richtige Partner zur Baufinanzierung. Doch nicht nur hier sollte mit Bedacht gewählt werden, sondern auch bei der optimalen Energiequelle sollte man nachhaltig denken. Erneuerbare Energien schonen zum einen die Umwelt und zum anderen machen sie unabhängig. Bei dem Rauf und Runter vom Ölpreis kann dies eine deutliche Entlastung für die Nerven bedeuten und man hat eine gewissen Planungssicherheit. Aber auch die Bundesregierung belohnt nachhaltiges Bauen und vergibt für die Einhaltung bestimmter Standards Förderkredite.

02.06.2010 um 16:27 Uhr

Sehr sinnvoll für Bausparer: Vergleich der Tarife

Bauspartarife sind so unterschiedlich, wie die Bausparer selbst. Was sich nach einer logischen Konsequenz anhört, stellt in Wahrheit eine große Schwierigkeit für Bauspar-Interessenten dar, denn hierdurch gibt es eine große und kaum vergleichbare Tarif-Landschaft.

Bauspartarife unterscheiden sich zunächst grundlegend in der Zielstellung des Bausparers. Da man nicht unbedingt ein Haus bauen muss, sondern auch durchaus andere Interessen mit einem Bausparvertrag verfolgen kann, gibt es zunächst 3 große Zielgruppen fürs Bausparen : Jene, die am Immobilienerwerb interessiert sind und das Bauspardarlehen hierfür nutzen möchten, jene, die eine sichere Kapitalanlage suchen und mit Immobilien nichts am Hut haben wollen und jene, die noch nicht wissen, wofür das angesparte Vermögen später benutzt werden soll. Für all diese Zielgruppen gibt es also bestimmte Produkte, die für sie sinnvoll sind, für andere wiederum nicht.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Tarife auch in der Art der Einzahlung der Sparbeiträge, denn es gibt nicht nur die monatlichen Beitragszahler, sondern auch jene, die nur eine Einmalzahlung einlegen wollen (sogenannte Sofortzahler). Schließlich werden Bauspar-Willige, die größeren Stellenwert auf die Rendite legen, ein anderes Produkt bevorzugen, als jene, denen der Zins des Bauspardarlehens wichtiger ist.

Wem es zu kompliziert ist, sich mit der eigenen Machete durch den Bauspar-Tarif-Dschungel zu schlagen, der kann diese Arbeit einem Fachmann überlassen. Ein online Bauspar-Vergleich vermittelt den Kontakt zu einem solchen Experten, der dann entlang der persönlichen Daten die günstigsten Konditionen zu ermitteln vermag.

31.05.2010 um 13:11 Uhr

Zinsgünstiges Bauspardarlehen macht Bausparen attraktiv

von: wilhelmine   Stichwörter: Bauspardarlehen, bausparen

Wer sich für das Bausparen interessiert, dem bietet sich die Möglichkeit, das Bauspardarlehen zu nutzen. Das gilt also für jene Bausparer, die letztlich wirklich den Bau oder Erwerb einer Immobilie planen. Das ist nicht ganz selbstverständlich, obwohl der Name Bausparen bereits nahe legt, dass eine Nutzung des Vermögens zur Finanzierung eines Baus vorgesehen ist. Denn tatsächlich nutzen nicht wenige Bausparer ihren Bausparvertrag nur als Kapitalanlage. Schließlich gewähren Rendite und Förderung einen angemessenen Ertrag.

Wer sich für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens entschließt, der kommt jedoch hiermit erst in den vollen Genuss der Vorzüge des Bausparens. Diese liegen zum einen in den bereits zu Beginn festgeschrieben Zinsen für das Bauspardarlehen. So ist es dem Bausparer möglich, bei einem Abschluss zu einem Zeitpunkt niedriger Zinsen, dieses niedrige Zins-Niveau bei der Jahre späteren Inanspruchnahme des Bauspardarlehens nutzen zu können.

Das Bausparen ist im Allgemeinen sehr zinsgünstig. Wer den Vergleich mit einer herkömmlichen Baufinanzierung anstrebt, dem wird auffallen, dass sie nicht zu denselben günstigen Konditionen erhältlich ist, zu welchen das Bauspardarlehen dem Bausparer angeboten wird.
Dennoch kann es bei einem niedrigen Bausparvertrag (zum Beispiel über 50.000 Euro) vorkommen, dass zur Verwirklichung des eigenen Haustraums zusätzlich eine Baufinanzierung nötig wird, weil der Rahmen des Bauspardarlehens nicht zur vollständigen Finanzierung ausreicht.

09.01.2009 um 16:39 Uhr

Verjährung von Zahlungsverpflichtungen

Eine Zahlungsverpflichtung stellt einen Anspruch eines Gläubigers gegenüber eines Schuldners dar. Daher sind die Zahlungsmodalitäten, wie Verjährungsfristen auch im Schuldrecht geregelt. Eine Verjährung tritt mit Ablauf der zur Durchsetzung von Ansprüchen bestimmten Zeit ein und ist im §195 BGB geregelt. Danach ist eine Schuld regelmäßig nach 3 Jahren verjährt. Der Ablauf der Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährungsfrsit kann allerdings auch unterbrochen werden. Das ist erstens durch Hemmung der Verjährung und zweitens durch Neubeginn der Verjährung möglich. Die wichtigsten Gründe für die Hemmung einer Verjährung sind die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, nach Erteilung der Vollstreckungsklausel, nach Erlass des Vollstreckungsurteils, der Zustellung des Mahnbescheides, der Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren des Schuldners, durch Verhandlung mit dem Gläubiger oder durch Stundungsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern. Ein Neubeginn der Verjährung setzt ein, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt.

09.01.2009 um 15:03 Uhr

Kritische Punkte bei Bürgschaftsverträgen...

 

...die zur Nichtigkeit dieser führen können
  • krasse Überforderung: liegt vor, wenn die übernommenen Verbindlichkeiten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen in der Weise übersteigen ,das zu erwarten ist, das er nicht einmal für die Zinsen der Hauptschuld aufkommen kann
  • das Kreditinstitut als Gläubiger ist verpflichtet, sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bürgen zu erkunden, wenn es dies nicht macht, handelt es grob fahrlässig
  • Pflicht der Risikoaufklärung des Bürgen vom Kreditinstitut
  • kein wirtschaftliches Eigeninteresse des Bürgen
  • Nichtigkeit bei Verharmlosung des Risikos eines Bürgschaftsvertrages als bloßer Formalität
  • Nichtigkeit bei bloßer Vermutung auf Vermögen des Bürgen, wie zum Beispiel bei einer eventuell eintretenden Erbschaft