bundeskleingartengesetz

02.07.2008 um 09:37 Uhr

Bundeskleingartengesetz

Das deutsche Bundeskleingartengesetz ist eine Definition und regelt den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung und deren Zweckbestimmung, sowie die Gemeinnützigkeit eines Kleingartenvereins. Das Bundeskleingarten Gesetz ist 1983 in Kraft getreten. Die letzte Änderung erfolgte 2006.
Damit ein Kleingarten unter das Bundeskleingartengesetz fällt bedarf es einer nicht gewerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Der gepachtete Kleingarten und auch günstige Gartenhäuser soll der Eigenversorgung mit Gartenbauerzeugnissen und der Erholung des Pächters dienen, sowie in einer Kleingartenanlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen liegen.
Bedingung für die Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen ist die Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie die Verwendung der Einnahmen für kleingärtnerische Zwecke.
Auch die Größe des Gartens unter 400qm und auch günstige Gartenhäuser unter 24qm sind im BKleinG geregelt.
Der zweite Abschnitt des Bundeskleingartengesetzes enthält die Regelungen über Pachtverträge für Kleingärten und günstige Gartenhäuser . Sowie die Entschädigungen für Gartenhäuser und Anpflanzungen. Auch der maximale Pachtpreis ist gesetzlich festgehalten und ermöglicht so auch einkommensschwachen Familien die günstige Pacht eines Kleingartens in einer gemeinschaftlichen Gartenanlage zur Erholung.

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