Erfolg in Singlebörsen
Der grosse Erfolg in Singlebörsen,
verträgt sich nicht mit Erfolg im Arbeitsleben.
Jedenfalls nicht, wenn man die Mails der Damen während der Arbeitszeit beantwortet.
Dieses musste ein stellvertrender Amtsleiter erfahren.
Er schien äusserst erfolgreich zu sein, in der Singlebörse, wohl weniger im Arbeitsleben.
Sein Arbeitgeber duldete zwar stillschweigend die Bearbeitung privater Mails auf dem Dienst PC in der Pause, in diesem Falle aber kündigte er seinem Mitarbeiter fristlos ohne Vorwarnung..
Der gute Mann scheint sehr erfolgreich bei den Damen gewesen zu sein. Denn aus seinen Chat und Singlebörsen Kontaktaufnahmen resultierten an manchen Tagen zwischen 139 bis 183 E-Mails Briefantworten, die er alle während seiner Arbeitszeit "bearbeitete", las und beantwortete.
Sein Arbeitgeber war der Meinung, so könne er seinen dienstlichen Pflichten nicht genügend nachgekommen sein.
Gegen die Kündigung wehrte sich der Herr. Das Arbeitsgericht Nienburg erklärte die Kündigung für ungültig.
In einem Berufungsverfahren gab das Landesarbeitsgericht jetzt aber dem Arbeitgeber Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, wenn der Arbeitnehmer etwa 150 E-Mails am Tag las und beantwortete, selbst wenn er pro Vorgang nur 3 Minuten bräuchte, bliebe ihm keine Zeit mehr für die Arbeit übrig.
Seine Antwortmails hatte der Kläger "leider" gelöscht, aber die 774 DIN A 4 Seiten mit den Antwortbriefen der Damen, aus den letzten Wochen,befanden sich noch auf seinem Rechner und lagen dem Gericht zur Auswertung vor.
Dieses sah in der Verwertung auch keine Verletzung des Datenschutzes oder eines Eingriffes in die intime Privatsphäre des Klägers.
*WOW*, 183 Antwortschreiben an einem Tag von Damen aus der Singlebörse. Das ist doch eine reife Leistung, zumal es meistens heisst die Herren der Schöpfung hätten es dort schwerer.
Scheinen ja auch alles keine der berühmten "Vierzeiler" gewesen zu sein.
Vielleicht sollte der gute Mann jetzt einen Ratgeber für den "Erfolg in Singlebörsen" schreiben.
Oder seine Korrespondenz veröffentlichen, gerichtsbekannt ist sie ja ohnehin schon.
Zeit dazu sich jetzt seiner Haupttätigkeit dem Schreiben und "Bearbeiten" von E-Mails kontaktfreudiger Damen zu widmen, dürfte er ja jetzt mehr als genug zur Verfügung haben.
Wenngleich auch nur auf seinem privaten PC und nicht mehr auf dem Dienstwege.
Die ganze Geschichte samt Urteil auf
heise-online
Ausserordentliche Kündigung bei exzessiver Privatnutzung von E-Mail gerechtfertigt.
.
verträgt sich nicht mit Erfolg im Arbeitsleben.
Jedenfalls nicht, wenn man die Mails der Damen während der Arbeitszeit beantwortet.
Dieses musste ein stellvertrender Amtsleiter erfahren.
Er schien äusserst erfolgreich zu sein, in der Singlebörse, wohl weniger im Arbeitsleben.
Sein Arbeitgeber duldete zwar stillschweigend die Bearbeitung privater Mails auf dem Dienst PC in der Pause, in diesem Falle aber kündigte er seinem Mitarbeiter fristlos ohne Vorwarnung..
Der gute Mann scheint sehr erfolgreich bei den Damen gewesen zu sein. Denn aus seinen Chat und Singlebörsen Kontaktaufnahmen resultierten an manchen Tagen zwischen 139 bis 183 E-Mails Briefantworten, die er alle während seiner Arbeitszeit "bearbeitete", las und beantwortete.
Sein Arbeitgeber war der Meinung, so könne er seinen dienstlichen Pflichten nicht genügend nachgekommen sein.
Gegen die Kündigung wehrte sich der Herr. Das Arbeitsgericht Nienburg erklärte die Kündigung für ungültig.
In einem Berufungsverfahren gab das Landesarbeitsgericht jetzt aber dem Arbeitgeber Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, wenn der Arbeitnehmer etwa 150 E-Mails am Tag las und beantwortete, selbst wenn er pro Vorgang nur 3 Minuten bräuchte, bliebe ihm keine Zeit mehr für die Arbeit übrig.
Seine Antwortmails hatte der Kläger "leider" gelöscht, aber die 774 DIN A 4 Seiten mit den Antwortbriefen der Damen, aus den letzten Wochen,befanden sich noch auf seinem Rechner und lagen dem Gericht zur Auswertung vor.
Dieses sah in der Verwertung auch keine Verletzung des Datenschutzes oder eines Eingriffes in die intime Privatsphäre des Klägers.
*WOW*, 183 Antwortschreiben an einem Tag von Damen aus der Singlebörse. Das ist doch eine reife Leistung, zumal es meistens heisst die Herren der Schöpfung hätten es dort schwerer.
Scheinen ja auch alles keine der berühmten "Vierzeiler" gewesen zu sein.
Vielleicht sollte der gute Mann jetzt einen Ratgeber für den "Erfolg in Singlebörsen" schreiben.
Oder seine Korrespondenz veröffentlichen, gerichtsbekannt ist sie ja ohnehin schon.
Zeit dazu sich jetzt seiner Haupttätigkeit dem Schreiben und "Bearbeiten" von E-Mails kontaktfreudiger Damen zu widmen, dürfte er ja jetzt mehr als genug zur Verfügung haben.
Wenngleich auch nur auf seinem privaten PC und nicht mehr auf dem Dienstwege.
Die ganze Geschichte samt Urteil auf
heise-online
Ausserordentliche Kündigung bei exzessiver Privatnutzung von E-Mail gerechtfertigt.
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