Uta G. , Staatsanwalt fordert 9 Jahre Haft für Mutter, die ihren Sohn ertränkte
Es tut mir entsetzlich leid, was ich meinem Kind angetan habe. Ich wünschte ich könnte die Zeit zurückdrehen. Ich habe ihm die Möglichkeit genommen, ein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu führen.
Mit diesem Wissen zu leben ist für mich die grösste Strafe überhaupt.
Sagte Uta G. als Schlusswort in dem Prozess vor dem Lübecker Amtsgericht.
Uta G. wollte wegen Überschuldung und psychischen Problemen Selbstmord begehen.Ihren Sohn Marko wollte sie nicht alleine zurücklassen So ertränkte sie Marco in der Badewanne, bevor sie versuchte sich selbst das Leben zu nehmen. Uta G. wurde gerettet. Für ihren Sohn kam jede Hilfezu spät.
Den Vorwurf des heimtückischen Mordes liess die Staatsanwaltschaft jetzt fallen. Forderte wegen Totschlags 9 Jahre Haft für Uta G.
Ein psychologischer Gutachter, bescheinigte Uta G. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, dass ihr aber dennoch die Tragweite ihres Entschlusses bewusst war. Zudem attestiert er ihr ein präsuizidales Syndrom.
Durch dieses Syndrom verengte sich ihre Wahrnehmung, so dass sie keinen anderen Ausweg mehr sah, als sich und Marco zu töten.
Ihr Sohn war ihr Lebenszweck, sie hatte ihn über alles geliebt.
Sagte der Verteidiger. Er forderte, auch aufgrund dessen, dass Uta G. geständig war, Strafmilderung und eine Verurteilung nur wegen eines minderschweren Fall von Totschlags. Dieses würde einer Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren gleichkommen.
Das Gericht wird am 20. November das Urteil über Uta G. und ihr handeln fällen.
Es hätte nicht soweit kommen müssen. Denn eine Freundin von Uta G. rief vorher bei der Polizei an, dass sie sich Sorgen um Uta und dessen Sohn Marko mache. Doch die Polizei reagierte nicht auf ihre Befürchtungen.. Vielleicht hätte sonst Marko heute noch leben können.
Uta G. hatte ein, aus ihrer Sicht, schwieirges Leben, wie wir hier in Kommentaren ihrer Bekannten lesen konnten, die diese zu meinem vorigen Eintrag *klick* zu diesem Thema abgaben.
Wirkliche Gerechtigkeit wird es in diesem Fall wohl nicht geben können.. Marko ist tot und seine Mutter, Uta G. wird wohl ihr Leben lang unter dieser, ihrer Tat leiden. Noch weit über die Haftzeit hinaus. Gutzumachen oder gar rückgängig zu machen, ist das Geschehene nicht mehr. Egal wie lange sie im Gefängnis bleiben muss. Eine Wiederholungsgefahr wird von Uta G. wohl auch nicht mehr ausgehen können. Denn Marco war ihr einiges Kind.
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Mit diesem Wissen zu leben ist für mich die grösste Strafe überhaupt.
Sagte Uta G. als Schlusswort in dem Prozess vor dem Lübecker Amtsgericht.
Uta G. wollte wegen Überschuldung und psychischen Problemen Selbstmord begehen.Ihren Sohn Marko wollte sie nicht alleine zurücklassen So ertränkte sie Marco in der Badewanne, bevor sie versuchte sich selbst das Leben zu nehmen. Uta G. wurde gerettet. Für ihren Sohn kam jede Hilfezu spät.
Den Vorwurf des heimtückischen Mordes liess die Staatsanwaltschaft jetzt fallen. Forderte wegen Totschlags 9 Jahre Haft für Uta G.
Ein psychologischer Gutachter, bescheinigte Uta G. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, dass ihr aber dennoch die Tragweite ihres Entschlusses bewusst war. Zudem attestiert er ihr ein präsuizidales Syndrom.
Durch dieses Syndrom verengte sich ihre Wahrnehmung, so dass sie keinen anderen Ausweg mehr sah, als sich und Marco zu töten.
Ihr Sohn war ihr Lebenszweck, sie hatte ihn über alles geliebt.
Sagte der Verteidiger. Er forderte, auch aufgrund dessen, dass Uta G. geständig war, Strafmilderung und eine Verurteilung nur wegen eines minderschweren Fall von Totschlags. Dieses würde einer Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren gleichkommen.
Das Gericht wird am 20. November das Urteil über Uta G. und ihr handeln fällen.
Es hätte nicht soweit kommen müssen. Denn eine Freundin von Uta G. rief vorher bei der Polizei an, dass sie sich Sorgen um Uta und dessen Sohn Marko mache. Doch die Polizei reagierte nicht auf ihre Befürchtungen.. Vielleicht hätte sonst Marko heute noch leben können.
Uta G. hatte ein, aus ihrer Sicht, schwieirges Leben, wie wir hier in Kommentaren ihrer Bekannten lesen konnten, die diese zu meinem vorigen Eintrag *klick* zu diesem Thema abgaben.
Wirkliche Gerechtigkeit wird es in diesem Fall wohl nicht geben können.. Marko ist tot und seine Mutter, Uta G. wird wohl ihr Leben lang unter dieser, ihrer Tat leiden. Noch weit über die Haftzeit hinaus. Gutzumachen oder gar rückgängig zu machen, ist das Geschehene nicht mehr. Egal wie lange sie im Gefängnis bleiben muss. Eine Wiederholungsgefahr wird von Uta G. wohl auch nicht mehr ausgehen können. Denn Marco war ihr einiges Kind.
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