Freiem Verkauf traditioneller Tees droht Verbot - »Thema Gesundheit«
Freiem Verkauf traditioneller Tees droht Verbot 
Auf Basis der EU-Arzneimittelrichtlinie von 2004 verbietet die Landesbehörde Brandenburg seit 2006 den freien Verkauf traditioneller Tee- und Heilkräuter wie Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut.
Zwar wurde ein Vertriebsverbot von Schafgarbe, Kamille, Brennesseln und Lindenblüten außerhalb von Apotheken mittlerweile wieder zurückgenommen und noch haben die anderen Bundesländer bisher nicht nachgezogen –
aber Brandenburg hat sich mit einer bundesweiten Umfrage abgesichert: Demnach soll die Mehrheit der Länder die Brandenburger Einordnung der Kräuter als Arznei mittragen.
Kräuterlandwirten wie Thomas Beutler aus dem brandenburgischen Belzig bleibt der Anbau und Verkauf verboten – da er kein zugelassener Arzneimittelhersteller ist.
Thomas Belzig vergleicht seine Situation mit der von Bauern in der Dritten Welt. "Dort gibt es immer wieder Versuche der Pharmaindustrie, Pflanzen und traditionelles Heilwissen zum Patent anzumelden, um sich ein Monopol zu sichern."
In Deutschland brauche die Pharmaindustrie nicht einmal ein Patent. "Es reicht eine Standardzulassung als Arzneimittel", so beklagt er. "Dann schaffen Ministerialbeamte den Pharmabetrieben lästige Mitbewerber vom Hals."
Kräuterbauern, Marktverkäufer und Verbraucher sollen jetzt verstärkt bei Politikern gegen ein drohendes Verbot von Kräutern aus Wildsammlung, Landwirtschaft und Bio-Anbau und die Monopolisierung in Pharmabetrieben und Apotheken Protest einlegen.
Jederzeit könne eine Pflanze bei Nachweis ihrer medizinischen Wirkung in einer Studie als Arznei eingestuft werden.

Auf Basis der EU-Arzneimittelrichtlinie von 2004 verbietet die Landesbehörde Brandenburg seit 2006 den freien Verkauf traditioneller Tee- und Heilkräuter wie Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut.
Zwar wurde ein Vertriebsverbot von Schafgarbe, Kamille, Brennesseln und Lindenblüten außerhalb von Apotheken mittlerweile wieder zurückgenommen und noch haben die anderen Bundesländer bisher nicht nachgezogen –
aber Brandenburg hat sich mit einer bundesweiten Umfrage abgesichert: Demnach soll die Mehrheit der Länder die Brandenburger Einordnung der Kräuter als Arznei mittragen.
Kräuterlandwirten wie Thomas Beutler aus dem brandenburgischen Belzig bleibt der Anbau und Verkauf verboten – da er kein zugelassener Arzneimittelhersteller ist.
Thomas Belzig vergleicht seine Situation mit der von Bauern in der Dritten Welt. "Dort gibt es immer wieder Versuche der Pharmaindustrie, Pflanzen und traditionelles Heilwissen zum Patent anzumelden, um sich ein Monopol zu sichern."
In Deutschland brauche die Pharmaindustrie nicht einmal ein Patent. "Es reicht eine Standardzulassung als Arzneimittel", so beklagt er. "Dann schaffen Ministerialbeamte den Pharmabetrieben lästige Mitbewerber vom Hals."
Kräuterbauern, Marktverkäufer und Verbraucher sollen jetzt verstärkt bei Politikern gegen ein drohendes Verbot von Kräutern aus Wildsammlung, Landwirtschaft und Bio-Anbau und die Monopolisierung in Pharmabetrieben und Apotheken Protest einlegen.
Jederzeit könne eine Pflanze bei Nachweis ihrer medizinischen Wirkung in einer Studie als Arznei eingestuft werden.

Für mich, neben vielem anderen, ein Zeichen - dass wir erst auf halbem Wege sind zu dem, was Demokratie sein kann.