Gleichbehandlungsgesetz - Erfolg vor dem Hamburger Arbeitsgericht- »Positive Nachrichten«
Gleichbehandlungsgesetz
- Erfolg vor dem Hamburger Arbeitsgericht
Aufgrund des neuen Gleichbehandlungsgesetzes
hatte ein Betriebsrat Erfolg vor dem Hamburger Arbeitsgericht.
Bisher wurde die Arbeit von Frauen und Männern nach unterschiedlichen
Tarifverträgen vergütet. Der Verdienst der Frauen lag bei gleicher Tätigkeit
Aufgrund des neuen Gleichbehandlungsgesetzes
hatte ein Betriebsrat Erfolg vor dem Hamburger Arbeitsgericht.
Bisher wurde die Arbeit von Frauen und Männern nach unterschiedlichen
Tarifverträgen vergütet. Der Verdienst der Frauen lag bei gleicher Tätigkeit
um bis zu 300 Euro monatlich unter dem der Männer.
Die Südelbe Logistik GmbH vereinbarte mit dem Betriebsrat nun einen Vergleich.
Die Südelbe Logistik GmbH vereinbarte mit dem Betriebsrat nun einen Vergleich.
Die im Lagerbereich des Hamburger Unternehmens arbeitenden Frauen
müssen nun nach dem für sie günstigeren gewerblichen Tarifvertrag
statt nach dem kaufmännischen Gehaltstarifvertrag entlohnt werden.
gefunden: Wegeweiser - - > http://wegeweiser.twoday.net/
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