Vorratsdatenspeicherung - und das Recht auf Privatsphäre
sehen Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben bedroht
Viele Bürger sehen in der totalen Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet
Viele Bürger sehen in der totalen Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre –
die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben.
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD – gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke – beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden
die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben.
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD – gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke – beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden
oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort
des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation,
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation,
auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.
Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten,
Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten,
die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bis dahin durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern.
Bis dahin durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern.
Dazu gehören Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht.
Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden.
Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.
All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) –
All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) –
ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet
-Nutzern – koordiniert die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation.
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) - - > http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Presse-Center aktuell - - > http://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_mam bowiki/Itemid,125/lang,de/
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) - - > http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Presse-Center aktuell - - > http://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_mam bowiki/Itemid,125/lang,de/
Das Thema bei Wikipedia - - > http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Eine breitere gesellschaftliche Auseinandersetzung zu diesem Thema ist wünschenswert.
Eine breitere gesellschaftliche Auseinandersetzung zu diesem Thema ist wünschenswert.


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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die .. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken.
Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
"Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können", sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Für weitere Informationen: www.vorratsdatenspeicherung.de