Versicherungen - Organisationsformen
In Deutschland wird die Organisation von Versicherungen per Gesetz genau geregelt. Danach dürfen Versicherungen nur in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet werden. Sparkassen und öffentliche Bausparkassen sind der Hauptvertriebsweg der Öffentlichen Versicherer. Die Öffentlichen Versicherer sind nämlich im Besitz der Sparkassen und Sparkassenverbände und gehören somit zur Sparkassen-Finanzgruppe. Als Rechtsform wählen diese Unternehmen meist die Form der Aktiengesellschaft, während die traditionelle Rechtsform die des öffentlichen Rechts war.
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