Von einer
Behörde, die
den Bürger vor Marktmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen schützen soll, erwartet man zumindest einige Grundkenntnisse in Sachen Preisbildung an Märkten. Weit gefehlt, wie der jüngste
Sachstandsbericht zur Frage Emissionshandel und Strompreisbildung zeigt. Hier wird ganz einfach
die weinerliche Beschwerde der durch den VIK vertretenden Stromgroßverbraucher über im Zuge des Emissionshandels gestiegene Strompreise aufgegriffen, etwas um Spekulationen über marktbeherrschender Stromunternehmen ergänzt und schließlich eine ungerechtfertigte Einpreisung der Kohlendioxid-Zertifikatspreise unterstellt.
Über die prinzipielle Notwendigkeit der Preissteigerungen im Strommarkt durch den Emissionshandel wurde
hier eigentlich schon genug geschrieben. Auch
darüber, warum nicht alle vom Handel betroffenen Unternehmen ihre Produkte zu den erhöhten Preisen absetzen können. Allein die Tatsache, dass Emissionsrechte an den Börsen für knapp 30€/t-CO2 gehandelt werden zeigt, dass diese für viele Stromerzeugungstechnologien essentielle Entsorgungsmöglichkeit des Abproduktes Kohlendioxid durch den Emissionhandel wesentlich eingeschränkt wurde. Während hier bis vor kurzem keinerlei mengenmäßige Beschränkungen vorlagen und daher niemand auch nur einen Cent bereit gewesen wäre, für die Entsorgung einer Tonne Kohlendioxid auszugeben, bezahlen heute die Unternehmen fast 30€ dafür. Es handelt sich also nicht etwa um eine virtuelle Knappheit, die sich Unternehmen für ihre Preisstrategien ausdenken, sondern um begrenzte Entsorgungskapazitäten. Und diese haben ihren Preis, weil auf jeden der ein Emissionsrecht nutzen möchte ein anderer kommt, der auf seine Nutzung und die damit verbundenen Erträge verzichten muß. Die alten Zeiten, in der die CO2-Entsorgung ebenso einfach war wie die gemeinsame Nutzung des Tageslichts sind leider vorbei.
Dies heisst aber nicht, wie das Bundeskartellamt mutmasst, dass die Stromanbieter nun einfach den Zertifikatspreis munter auf ihren üblichen Preis aufschlagen. Hier hätten die Beamten sich einmal näher mit der Preisbildung an einer Strombörse auseinandersetzen sollen, ein
Service den die EEX mit einem Mausklick möglich macht. Dann wäre ihnen vielleicht klargeworden, dass das mit der willkürlichen Preisfestlegung durch die Unternehmen nicht so einfach ist. Vielmehr sehen sich die Unternehmen im Anbieterwettbewerb einem Börsenpreis ausgesetzt, zu dem sie dann die für sie gewinnmaximale Produktionsmenge anbieten. Zwar macht ein Stromanbieter im Auktionsverlauf verschiedene Angebote zu den von ihm gewünschten Preis-Mengen-Kombinationen, doch legt der Kursmakler in Abhängigkeit von den Preis-Mengen-Vorstellungen der Nachfrager den für alle gültigen Börsenpreis letztlich so fest, dass das Handelsvolumen maximal ist. Die Anbieter geben zu diesem Preis die für sie optimale Menge ab, die Nachfrager nehmen die gleiche Menge mit nach Hause. Der Markt ist geräumt. Da nun die teuren Emissionszertifikate die Stromerzeugungskosten erhöhen, bieten die Stromproduzenten bei gegebenem Börsenpreis nun weniger Strom an. Welche ihrer Preis-Mengen-Kombination sie davon letztlich realisieren können, entscheiden aber die Nachfrager. Den Marktpreis legt also der Anbieter nicht im Alleingang fest. Der angeblichen Willkür sind nachfragerseitig feste Grenzen gesetzt.
Was aber hat es nun mit den beklagten "Windfall-Profits" auf sich? Allein Anbieter von Strom der aus Anlagen ohne CO2-Emissionen profitieren uneingeschränkt, da sich zwar der Strompreis erhöht, aber die Produktionskosten gleich geblieben sind, also Gewinne gemacht werden. Langfristig werden auch sie sich umschauen müssen, da die zunehmende Attraktivität dieser Technologien auch zur
Zunahme der Preise für die notwendigen Inputfaktoren führen werden. Für alle auf fossilen Brennstoffen basierenden Stromerzeugungskapazitäten erhöhen sich die Betriebskosten je nach spezischem Brennstoffverbrauch und Energieträgereinsatz. Inwiefern sie "Windfall-Profits" geniessen oder Verluste machen hängt davon ab, wieweit sich ihre Kosten von den Kosten des jeweiligen preisbestimmenden Grenzkraftwerks (
C.C. von Weizsäcker: Was erklärt den Strompreisanstieg?) unterscheiden. Für die gesamte Branche dürfte jedoch klar sein: Was früher unter kostenloser Nutzung der Entsorgungskapazität in der Atmosphäre produziert werden konnte erfordert jetzt eine sorgfältige Berücksichtigung eines neuen knappen Faktors. Auch wenn ein Teil dieser Kosten auf die Preise überwälzt werden konnte, die Nachfrager reagieren darauf mit Kaufzurückhaltung. Kurzfristig noch verhalten, langfristig aber kräftig. Für die Gewinnsituation der Branche ist das nicht gut, es sei denn der Kostenzuwachs wird irgendwann durch kosten- und preisreduzierende Innovationen kompensiert.
Das Agieren von Bundeskartellamt und Umweltministerium kann auf zweierlei Weise gewertet werden. Entweder verstehen sie nichts von ihrem Handwerk und damit nichts von der Wirkung ihrer eigenen Politik oder aber sie versuchen ganz einfach, sich mit ihren Verschwörungstheorien aus ihrer eigenen Verantwortung für die wirtschaftlichen Härten der undurchdachten deutschen und europäischen Klimaschutzpolitik zu stehlen. Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.