Eine kleine Ich-AG
Da sage mal noch einer Deutschlands Arbeitsmarktpolitik wäre beschäftigungsfeindlich. Wer braucht denn den ersten Arbeitsmarkt, wenn die Schattenwirtschaft dieses Land zum Dienstleistungsparadies macht.


Immer wieder wird betont, dass beim europäischen Emissionshandel eine kostenlose Vergabe der Emissionsrechte für Neuanlagen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit potentieller Marktteilnehmer notwendig sein. So plant die Bundesregierung in ihrem neuen Nationalen Allokationsplan (NAP II) Neuemittenten großzügig mit Emissionsrechten entsprechend eines Brennstoffbenchmarks auszustatten, nach dem geplante Anlagen je nach spezifischem Kohlenstoffgehalt ihrer Brennstoffe mehr oder weniger beschenkt werden. Zwar hört sich dieses Argument zunächst recht plausibel an, doch fehlt ihm die ökonomische Logik. Alt- und Neuanlagen werden durch die gleichen Kosten belastet. Die Altanlage könnte jedes selbstbenutze Emissionsrecht verkaufen und muß diese Alternativkosten bei der Kalkulation seiner gewinnmaximalen Angebotsmenge berücksichtigen. Die Neuanlage muß ebenso entscheiden, ob es die produktionsnotwendigen Emissionsrechte erwirbt oder auf die entsprechende Angebotsmenge verzichtet. Der Unterschied zwischen beiden liegt lediglich in der Verteilung der Renten des knappen Gutes Emissionsrechte.
Die kostenlose Vergabe von Emissionsrechten für Neuanlagen hat aber eine unerwünschte Nebenwirkung, die darin besteht, dass nun nicht mehr allein für die Produktion des eigentlichen Produkts, sondern obendrein noch für eine Zuteilung von Emissionsrechten in neue Anlagen investiert wird. Statt also bisherige und neue Produktionskapazitäten einzig an der neuen Knappheit des Produktionsfaktors Kohlendioxid auszurichten, wird jetzt auch noch in solche Anlagen investiert, für die man möglichst viele Emissionsrechte erhält, die aber so sparsam laufen, dass diese gleich wieder in großer Zahl verkauft werden können. Statt alte Anlagen länger laufen zu lassen und stattdessen lieber etwas weniger zu produzieren und anzubieten wird munter in teuer produzierende neue Kapazitäten investiert.
Diesen Effekt haben jetzt die beiden Ökonomen Michael Bartels und Felix Müsgen von der Universität Köln für ihren Aufsatz "Do Technology Specific CO2-Allocations Distort Investments?" erstmals für elf europäische Elektrizitätsmärkte simuliert. Dabei errechneten sie, dass eine Neuanlagenallokation der Emissionsrechte nach einem Brennstoffbenchmark, wie ihn die Bundesregierung plant, bis ins Jahr 2030 zusätzliche Kosten mit einem Gegenwartswert von 1 Milliarde Euro verursachen würde. Die "kostenlose" Vergabe verursacht demnach nicht nur bürokratische Kosten im Verteilungskampf der Akteure, sondern auch noch eine übermäßig teure Energieversorgungsstruktur.
Um also die zweifelhafte Klimawirkung des Emissionshandels nicht auch noch durch einen weiteren Kostenschub zu torpedieren, sollte dem Geschachere endlich durch eine Versteigerung der Emissionsrechte ein Ende gesetzt werden. Diese hätte zudem noch einen zusätzlichen potentiellen Vorteil. Würde man bei einem Auktionspreis von 15 € und einem den 482 Mio. tCO2 entsprechenden Auktionserlös von 7,2 Mrd. € für die Senkung von Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen verwenden, ließe sich mit einer Bierdeckelrechnung ein Wohlfahrtsgewinn von gut 6 Mrd. € ermitteln. Das entspricht immerhin dem verfügbaren Jahreseinkommen von rund 340 000 Bundesbürgern. So hoch wäre die Reduzierung der volkswirtschaftlichen Überschußbelastung von Abgaben auf Arbeitseinkommen. Immerhin werden die sog. Marginal Costs of Public Funds für Deutschland auf den stolzen Wert von etwa 1,85 € pro Euro Staatseinnahmen geschätzt, so dass allein durch Verzicht auf einen Euro Staatseinnahmen die Volkswirtschaft netto 0,85 € gewinnen würde.
Die Netzagentur will nach neusten Meldungen die Terminierungsentgelte der Mobilfunk-Netz-Betreiber regulieren, nachdem diese sich nicht auf ein behördlich gefordertes Preiskartell, ähm, "eine brancheninterne Lösung" einigen konnten. Prof. Justus Haucap von der Ruhr-Uni-Bochum beschreibt in dem Aufsatz "The Economics of Mobil Telephone Regulation" warum das eigentlich keine gute Idee ist und langfristig wohl kaum im Interesse der Konsumenten sein dürfte:
What is of decisive relevance for understanding competition in mobile telephony, is the fact that building a mobile telephone network requires highly specific investments, which take place under significant uncertainty, as investments in 3G networks such as UMTS illustrate. An inevitable consequence of specific investments are sunk costs. Hence, one can only expect firms to extensively invest and innovate if firms can hold a justified expectation to work profitably after they have invested. To cover their capital costs, which are largely fixed and not avoidable, firms need to follow a pricing policy that involves prices above incremental costs.
Hence, a key determinant for mobile operators' price policy lies in their cost structure, which is characterized by high fixed and common costs that are also sunk and relatively low incremental costs. In such situations, efficiency demands so-called Ramsey pricing structures, which involves different mark-ups for different services. In contrast, a situation with uniform mark-ups will generally be inefficient. Instead, services with an inelastic demand should carry relatively high prices, while services, for which the demand is rather elastic, should be priced close to marginal costs. Exactly such a pricing structure results when unregulated firms are left to maximize their profits. Hence, the factor that prices and mark-ups differ between different services and markets is an efficiency imperative and not a sign for market failure.
Aktuell auf der Webseite des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) eine Streitschrift zu den Argumentationslinien des Gesamtverbandes des deutschen Steinkohlebergbaus mit dem Titel "Kohlesubventionen um jeden Preis?"
Seit mittlerweile fast fünf Jahrzehnten wird die Förderung deutscher Steinkohlen mit erheblichen Subventionen der öffentlichen Hand unterstützt. Trotz einer immer geringeren beschäftigungspolitischen Bedeutung stieg dabei die Höhe der jährlichen Zahlungen bis in die neunziger Jahre beinahe unaufhörlich an. Erst nachdem 1996 mit gut 6,7 Mrd. Euro ein Höchststand der jährlichen Förderung erreicht wurde,wurden die Subventionen reduziert - auf geplante 2,3 Mrd. Euro im Jahr 2005. Summa summarum flossen Subventionen in Höhe von nominal 128 Mrd. Euro in die Steinkohlenproduktion. Gleichzeitig erreichte die Verschuldung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen eine enorme Höhe, womit hohe gegenwärtige und zukünftige Zins- und Tilgungsverpflichtungen verbunden sind. Vor diesem Hintergrund und angesichts der unumstrittenen Erkenntnis, dass die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden müssen, ist es verwunderlich, wie es gelingen konnte, dem Steuerzahler über Jahre Finanzmittel in diesem Ausmaß abzuringen, die für andere staatliche Aktivitäten - etwa für die dringend benötigte Beflügelung des Strukturwandels im Ruhrgebiet - nicht mehr zur Verfügung standen.
Neben intensiven Lobbyaktivitäten und einer engen Verflechtung mit gesellschaftlichen Gruppen ist die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtverbandes des deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt) ein wichtiger Erklärungsfaktor. Der vorliegende Beitrag analysiert diese aus ökonomischer Sicht und prüft dabei drei immer wiederkehrende Argumentationslinien des GVSt: (i) die Bedeutung der heimischen Steinkohle im Vergleich zu den internationalen Märkten für Stromerzeugung und Energierohstoffe, (ii) dasVerhältnis von wirtschaftlichen Erträgen und Kosten der Steinkohlensubventionierung, die sich für Region, Land und Bund ergeben, und schließlich (iii) die Abhängigkeit Deutschlands von Energie- und Rohstoffimporten.
Der Beitrag zeigt, dass die Argumente des GVSt einer kritischen Überprüfung aus einer Sicht, die sich den Interessen aller Bürger verpflichtet fühlt, nicht Stand halten.Aus dieser Perspektive wäre eine baldige Beendigung der Subventionierung der heimischen Steinkohleförderung, die unausweichlich ein Auslaufen des heimischen Steinkohlebergbaus bedeuten würde, erstrebenswert. Für die dann frei werdenden Mittel gäbe es sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die heute noch im Steinkohlenbergbau beschäftigten Menschen. Stattdessen einen Sockelbergbau mit dem Argument der Versorgungssicherheit weiter zu führen, um damit eine Versicherung gegen Preis- und Mengenrisiken am Weltkohlenmarkt zu haben, ist hingegen abwegig: Kein rational handelnder Mensch würde eine Versicherung abschließen, deren Prämie höher ist als der Wert des zu versichernden Objekts.
Es ist zweifelhaft, ob die in die Kohlesubventionen fließenden Finanzmittel am besten für andere staatliche Aktivitäten einzusetzen sind, die dann am Ende genau das selbe politische Beharrungsvermögen aufweisen. Ich denke der Steuerzahler selbst kann ganz gut allein über deren Verwendung entscheiden. Aber in ihrem Ziel, den Streit über dieses Thema in der Öffentlichkeit in ein objektives Licht zu rücken, kann man die Autoren nur unterstützen.
Der amerikanische Ökonom Bradford DeLong gibt Wirtschaftsjournalisten ein paar wichtige Hinweise für ihre tägliche Arbeit. Seine Gesprächspartnerin, die Journalistik-Professorin Susan Rasky, schiebt der Ökonomenzunft weitere zwölf Tipps hinterher, die als hilfreiche Informationsquelle dienen.
Die Klagen über die Bereicherung der Energiewirtschaft durch den Emissionshandel nehmen nicht ab. Auch die FDP-Bundestagsfraktion macht da in ihrer jüngsten Presseerklärung keine Ausnahme. Doch ein kurzer Blick auf den Wirkungsmechanismus dieses Instruments macht deutlich, dass Gewinne nicht aus dem Handel mit Treibhausgasrechten per se resultieren, sondern bestenfalls aus der unentgeltlichen Vergabe der Zertifikate für einige politisch gut organisierte Unternehmen und vor allen Dingen für Betreiber emissionsloser Anlagen wie etwa der Atomenergie und der großen Wasserkraft.
Die Einpreisung im Stromgroßhandel an der Energie-Börse erfolgt nach folgendem Mechanismus: Da ein Stromerzeuger bei der Entscheidung über die gewinnmaximale Strommenge mit Einführung des Emissionshandels (Kohlendioxid wird dadurch ebenso wie andere Brennstoffe ein knapper Faktor) nun auch berücksichtigen muß, dass ein von ihm für die Stromproduktion eingesetztes Emissionsrecht am Markt gegen den Zertifikatspreis veräußerbar ist, wird er nur die Menge an Strom an der Börse anbieten, deren letzte Produktionseinheit mindests noch den Zertifikatspreis als Gewinn abwirft. Folglich kann der Kraftwerksbetreiber zum gegeben Preis nur noch geringere Mengen an der Börse anbieten, will er vermeiden durch den Verkauf Verluste zu machen. Anders formuliert, er wird also für seine Kontraktmengen höhere Preise fordern. Da alle Anbieter so verfahren müssen und somit das Gesamtstromangebot sinkt, resultiert bei unverändertem Nachfrageverhalten auch ein höherer Clearing-Preis an der Börse. Die einzelnen Unternehmen setzen nun eine geringere Menge zu einem höheren Preis ab. Ob der Preisanstieg geringer, gleich oder höher als der Preis des Emissionsrechts ist, hängt von der Preiselastizität der Nachfrage, also dem Ausmaß der Mengenreduzierung aufgrund des Preisanstiegs ab. Da diese kurzfristig sehr unelastisch ist, sind sogar Preissteigerungen denkbar, die über den anteiligen Zertifikatskosten liegen. Wichtig ist jedoch: Der vom Preisanstieg ausgelöste Mengenrückgang überkompensiert immer den Preisanstieg. Unternehmen, die Strom auf der Basis fossiler Energieträger erzeugen, also direkt von Preisen für Zertifikate als Faktorpreise betroffen sind, erleiden stets Gewinneinbußen. Die Einpreisung der Kosten für die Emissionsrechte kann sowohl auf Branchenebene als auch bei den Einzelunternehmen nicht zu einem Gewinnanstieg führen!
Zusätzliche Gewinne machen bestenfalls solche Unternehmen, die aufgrund einer reichlichen Ausstattung mit Emissionsrechten mehr Erlös durch den Verkauf dieser Rechte erzielen konnten, als sie beim Stromhandel durch den Preisanstieg der Produktionsfaktors Kohlendioxidemissionen an Verlusten erlitten haben. Der Knappheitsrente aus dem Verkauf der Emissionsrechte steht der Gewinnverlust im Emissionshandel gegenüber. Die gesamte Branche stand vor dem Emissionshandel besser da als nachher, weil der Produktionsfaktor Kohlendioxidemissionen keinen Preis hatte. Mit dem Emissionshandel profitieren einige Unternehmen aufgrund überlegenerer Technik (vorteilhaft, weil Anreizfunktion des Instruments) und aufgrund besseren Lobbyings (negativ, da mit hohen Bürokratiekosten und hohen Anreizverlusten der hierfür eingeführten Sonderregeln verbunden) von der Mehrbelastung der anderen Unternehmen. "Windfallprofits" der Branche sind keine zusätzlichen Gewinne der Branche, sondern lediglich Umverteilungen des Marktwerts der Emissionsrechte innerhalb der Branche. Die Belastung der Konsumenten ist hiervon vollkommen unbenommen. Zusätzliche Gewinne haben vor allem die Anbieter von Strom gemacht, die aufgrund kohlendioxidfreier Technik keinerlei höhere Kosten pro Produktionseinheit hatten, aber voll vom höheren Absatzpreis an der Börse profitierten (also Atom- und große Wasserkraft).
In dieser Situation ist eine Bewertung der Verteilung der Knappheitsrenten des Emissionshandels schwierig. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive hat das Grandfathering (kostenlose Anfangsverteilung) die gleiche allokative Wirkung wie eine Auktionierung der Emissionsrechte. Es gibt keine Unterschiede in den Strompreisaufschlägen. Der Widerstand der Energieversorger gegen die Versteigerung ist aus dem Blickwinkel der Verteilungsgerechtigkeit eigentlich nicht unverständlich (Man bedenke etwa den Aufschrei der Hotelbranche, wenn der Staat für die Dauer der Fußball-WM Quartierrechte für WM-Besucher versteigert hätte.). Bislang hatten sie ein freies Verfügungsrecht über den Faktor Kohlendioxid, das ihnen jetzt genommen wurde, wofür sie kompensiert werden wollen. Wer also die bisherige Eigentumsverteilung nicht kritisiert hat, kann im Prinzip auch am Grandfathering keine grundlegende Kritik üben. Aus allokativer Perspektive gibt es letztlich ein gewichtiges Argument für die Auktionierung. Mit dem Erlös der Auktion können andere verzerrende Steuern auf die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital reduziert werden, was zusätzliche Wohlfahrtseffekte bringen würde. Insbesondere die volkswirtschaftlichen Kosten der Besteuerung des Faktors Arbeit (sog. Excess Burden) sind enorm. Schätzungen gehen hier für Deutschland von Werten zwischen 1,37 bis 2,55 Euro pro zusätzlichen Euro Steueraufkommen (sog. Marginal Costs of Public Funds) aus. Die Auktionierung bringt demnach - abgesehen von den Kostenersparungen einer dann obsoleten Verteilungsbürokratie - nur dann einen über die politischen Profite der üblichen Verteilungsrhetorik hinausgehenden Vorteil, wenn ihre Erlöse Steuersenkungen besonders belastender Steuern z.B. auf Arbeitseinkommen gegenfinanzieren.
Seth Robert's Shangri-La-Diät dürfte genau das richtige Hilfmittel für diejenigen sein, die sich über die nächsten Fußball-WM-Wochen als passive Sportler vor dem Bildschirm mit Hilfe von Junk-Food das eine oder andere Pfund antrainieren werden. Ausgehend von einer evolutionspsychologischen Erklärung des Zusammenhangs von Geschmackswahrnehmung, Kalorienaufnahme und einem unterbewußt geregeltem "Optimalgewicht" (das in unserer Gesellschaft des Lebensmittelüberflusses alles andere als optimal ist) versucht er mit einer simplen Diät dem Körper die appetitgetriebene Jagd nach überflüssiger Energieaufnahme abzugewöhnen. Mit Hilfe des täglichen Konsums geschmackloser Kalorien in Form von Pflanzenöl oder Zuckerwasser mindestens eine Stunde vor und nach einer Mahlzeit wird das vom Körper gewählte "Optimalgewicht" im Prinzip auf das Niveau einer prähistorischen Nahrungsmittelknappheit heruntergeregelt, so dass der Appetit und das Hungergefühl erheblich sinken. Die für eine Diät notwendige Verringerung der Kalorienzufuhr soll man dadurch ohne Probleme ertragen können. Roberts, der diese Diät im Selbstversuch entwickelte, hat deren wissenschaftliche Hintergründe in seinem Bestseller "The Shangri-La-Diet" veröffentlicht. Das Ganze soll verblüffend gut funktionieren.
Update: Das Projekt braucht Empirie. Freiwillige vor!