Emissionshandelssysteme sind populär und das nicht zu unrecht. Schließlich bieten sie eine Möglichkeit, Umweltprobleme deutlich kostengünstiger zu reduzieren als vergleichbares Ordnungsrecht. Doch bevor man ein Emissionshandelssystem auf den Weg bringt sollten wichtige konzeptionelle Fragen geklärt werden. Ursache von Umweltproblemen ist nicht wie vielfach angenommen der Markt, sondern das Fehlen eines Marktes aufgrund unvollständig zugeordneter Verfügungsrechte. Die Umwelt gehört allen und niemandem und wird daher manchmal nach belieben verunreinigt. Zwar beklagen sich alle irgendwann über die dadurch entstehenden Probleme, doch wird der Einzelne sein Verhalten nicht ändern oder für eine Reduktion der Schäden bezahlen, aus Angst von anderen Trittbrettfahrern seines Handelns übervorteilt zu werden.
Hier setzt nun der Emissionshandel an. Er legt klare Verfügungsrechte für das jeweilige Umweltgut fest und macht es damit, sollte es gleichzeitig knapp und für viele Marktteilnehmer wertvoll sein, zur Handelsware. Damit bekommt die Umwelt ihren Preis.
Was unterscheidet jedoch diesen theoretischen Ansatz von einigen zur Zeit vorgeschlagenen Emissionshandelssystemen. Die richtige Definition des Umweltgutes. So setzt etwa die derzeitig diskutierte Einbeziehung der Automobilhersteller in den Emissionshandel nicht am eigentlich knappen Umweltgut - der Aufnahmefähigkeit der Atmosphäre für Treibhausgase - an, sondern soll den spezifischen Kohlendioxidausstoß von Autos begrenzen. Doch dieser sagt wenig über die tatsächliche Umweltwirkung eines Fahrzeuges aus. Ein kilometerfressender Kleinwagen mit Sparmotor kann ein größerer "Klimakiller" sein wie ein sprithungriger Sportwagen, der von seinem Besitzer nur am Wochenende aus der Garage gerollt wird. So zwingt die Kostenbelastung des Emissionshandels zwischen den Automobilherstellern nicht zu einer tatsächlichen Emissionsminderung, sondern lediglich zum Bau von potentiell benzinsparenden Fahrzeugen, die zwar zunächst etwas teurer sind, mit denen später aber nach Belieben drauflos gefahren werden kann. Besitzer von alten Spritfressern werden überdies, angesichts der steigenden Neuwagenkosten, ihren Gebrauchten noch ein paar Jahre weiter verwenden. Man mag zwar durch die Handelbarkeit der spezifischen Emissionsrechte bei der Herstellung von Neuwagen gegenüber starren Standards für jede Fahrzeugklasse etwas sparen, doch einen direkten Einfluss auf die Umweltbelastung erlangt man durch dieses Instrument nicht.
Was aber könnte diesen verstümmelten Emissionshandel so attraktiv machen? Für Umweltaktivisten und Politiker verspricht dieses Instrument zumindest ein teilweises Festhalten am alten, liebgewonnen Ordnungsrecht. So richtig aufgeben will dieses Zwangsinstrument niemand. Ein Teil der Automobilindustrie profitiert davon, weil sich der Bau von Kleinwagen jetzt auch über den Emissionshandel mit anderen Herstellern in bare Münze verwandeln lässt. Zudem können diejenigen Hersteller, die bereits heute eher das sparsame Käufersegment abschöpfen, im Revier der bald nicht mehr so verschwenderischen Käufer plündern gehen. Wie so häufig lässt sich mit Umweltpolitik der Markt als Wettbewerbsarena um das politischen Parkour erweitern. Nur eins bringt das Ganze nicht, kostengünstigen und wirksamen Klimaschutz. Den würde man, sollte es tatsächlich nötig sein, wesentlich besser und billiger durch eine Erhöhung der Steuern auf Kraftstoffe erreichen. Doch diese Erkenntnis setzt bei denjenigen, die über Wohl und Wehe der Klimapolitik entscheiden, nicht nur etwas mehr Kopfarbeit, sondern auch den Sprung über den Schatten des kurzfristigen Eigeninteresses voraus. Und damit meine ich nicht nur Politiker und Industrievertreter...