Von wegen Arzneimittelsicherheit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, am Verbot des Arzneimittelverkaufs in Filialen der Drogeriemarktkette "dm" festzuhalten, zeigt wieder einmal mehr, dass es dem Gesetzgeber eher um den Schutz der Apothekergewinne als um die Sicherheit der Patentienten geht. Denn die ist durch einen Verkauf von Medikamenten in Drogeriefilialen kaum gefährdet (Deutsches Ärzteblatt):
Die Drogeriemarktkette „dm“ hatte im
Juni 2004 in acht Filialen im Regierungsbezirk Düsseldorf einen Verkaufsservice
von Arzneimitteln getestet. Kunden konnten über einen Bestellzettel Medikamente
anfordern, die die niederländische Europaapotheek innerhalb von 72 Stunden in
die Filiale lieferte. Die Arzneimittelpakete wurden gegen Vorlage des
Abholscheins und des Ausweises an den Kunden ausgegeben.
...
Gritschneder von der Europaapotheek betonte, die Sicherheit der Arzneimittel
sei dadurch gewährleistet worden, dass die Pakete verschlossen und für den
normalen Publikumsverkehr unzugänglich aufbewahrt worden seien.
Dem Einwand der Apothekerkammer, dass dies die Arzneimittelsicherheit stärke
und deshalb ein Sieg für die Patienten sei, kann ich beim besten Willen nicht
folgen. Für empirische Zweifel an dieser These braucht der geneigte Leser u.a.
nur einmal über den Atlantik zu schauen. In den USA werden Medikamente
grundsätzlich in Drogeriemärkten und Supermarktketten abgegeben, ohne das
Sicherheitsprobleme an der Tagesordnung sind. Vielmehr ist diese richterliche Entscheidung
eine weitere Schwächung der Konsumenteninteressen, da diese bis auf weiteres
dem Apothekerkartell ausgeliefert bleiben.
