Mit dem Kopf voran

16.02.2006 um 17:00 Uhr

Von wegen Arzneimittelsicherheit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, am Verbot des Arzneimittelverkaufs in Filialen der Drogeriemarktkette "dm" festzuhalten, zeigt wieder einmal mehr, dass es dem Gesetzgeber eher um den Schutz der Apothekergewinne als um die Sicherheit der Patentienten geht. Denn die ist durch einen Verkauf von Medikamenten in Drogeriefilialen kaum gefährdet (Deutsches Ärzteblatt):

Die Drogeriemarktkette „dm“ hatte im Juni 2004 in acht Filialen im Regierungsbezirk Düsseldorf einen Verkaufsservice von Arzneimitteln getestet. Kunden konnten über einen Bestellzettel Medikamente anfordern, die die niederländische Europaapotheek innerhalb von 72 Stunden in die Filiale lieferte. Die Arzneimittelpakete wurden gegen Vorlage des Abholscheins und des Ausweises an den Kunden ausgegeben.
...
Gritschneder von der Europaapotheek betonte, die Sicherheit der Arzneimittel sei dadurch gewährleistet worden, dass die Pakete verschlossen und für den normalen Publikumsverkehr unzugänglich aufbewahrt worden seien.


Dem Einwand der Apothekerkammer, dass dies die Arzneimittelsicherheit stärke und deshalb ein Sieg für die Patienten sei, kann ich beim besten Willen nicht folgen. Für empirische Zweifel an dieser These braucht der geneigte Leser u.a. nur einmal über den Atlantik zu schauen. In den USA werden Medikamente grundsätzlich in Drogeriemärkten und Supermarktketten abgegeben, ohne das Sicherheitsprobleme an der Tagesordnung sind. Vielmehr ist diese richterliche Entscheidung eine weitere Schwächung der Konsumenteninteressen, da diese bis auf weiteres dem Apothekerkartell ausgeliefert bleiben.


Diesen Eintrag kommentieren