Mit dem Kopf voran

29.06.2006 um 19:07 Uhr

Was kostet die "kostenlose" Vergabe von Emissionsrechten?

von: steffenh   Kategorie: Umweltschutz

Immer wieder wird betont, dass beim europäischen Emissionshandel eine kostenlose Vergabe der Emissionsrechte für Neuanlagen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit potentieller Marktteilnehmer notwendig sein. So plant die Bundesregierung in ihrem neuen Nationalen Allokationsplan (NAP II) Neuemittenten großzügig mit Emissionsrechten entsprechend eines Brennstoffbenchmarks auszustatten, nach dem geplante Anlagen je nach spezifischem Kohlenstoffgehalt ihrer Brennstoffe mehr oder weniger beschenkt werden. Zwar hört sich dieses Argument zunächst recht plausibel an, doch fehlt ihm die ökonomische Logik. Alt- und Neuanlagen werden durch die gleichen Kosten belastet. Die Altanlage könnte jedes selbstbenutze Emissionsrecht verkaufen und muß diese Alternativkosten bei der Kalkulation seiner gewinnmaximalen Angebotsmenge berücksichtigen. Die Neuanlage muß ebenso entscheiden, ob es die produktionsnotwendigen Emissionsrechte erwirbt oder auf die entsprechende Angebotsmenge verzichtet. Der Unterschied zwischen beiden liegt lediglich in der Verteilung der Renten des knappen Gutes Emissionsrechte.

Die kostenlose Vergabe von Emissionsrechten für Neuanlagen hat aber eine unerwünschte Nebenwirkung, die darin besteht, dass nun nicht mehr allein für die Produktion des eigentlichen Produkts, sondern obendrein noch für eine Zuteilung von Emissionsrechten in neue Anlagen investiert wird. Statt also bisherige und neue Produktionskapazitäten einzig an der neuen Knappheit des Produktionsfaktors Kohlendioxid auszurichten, wird jetzt auch noch in solche Anlagen investiert, für die man möglichst viele Emissionsrechte erhält, die aber so sparsam laufen, dass diese gleich wieder in großer Zahl verkauft werden können. Statt alte Anlagen länger laufen zu lassen und stattdessen lieber etwas weniger zu produzieren und anzubieten wird munter in teuer produzierende neue Kapazitäten investiert.

Diesen Effekt haben jetzt die beiden Ökonomen Michael Bartels und Felix Müsgen von der Universität Köln für ihren Aufsatz "Do Technology Specific CO2-Allocations Distort Investments?" erstmals für elf europäische Elektrizitätsmärkte simuliert. Dabei errechneten sie, dass eine Neuanlagenallokation der Emissionsrechte nach einem Brennstoffbenchmark, wie ihn die Bundesregierung plant, bis ins Jahr 2030 zusätzliche Kosten mit einem Gegenwartswert von 1 Milliarde Euro verursachen würde. Die "kostenlose" Vergabe verursacht demnach nicht nur bürokratische Kosten im Verteilungskampf der Akteure, sondern auch noch eine übermäßig teure Energieversorgungsstruktur.

Um also die zweifelhafte Klimawirkung des Emissionshandels nicht auch noch durch einen weiteren Kostenschub zu torpedieren, sollte dem Geschachere endlich durch eine Versteigerung der Emissionsrechte ein Ende gesetzt werden. Diese hätte zudem noch einen zusätzlichen potentiellen Vorteil. Würde man bei einem Auktionspreis von 15 € und einem den 482 Mio. tCO2 entsprechenden Auktionserlös von 7,2 Mrd. € für die Senkung von Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen verwenden, ließe sich mit einer Bierdeckelrechnung ein Wohlfahrtsgewinn von gut 6 Mrd. € ermitteln. Das entspricht immerhin dem verfügbaren Jahreseinkommen von rund 340 000 Bundesbürgern. So hoch wäre die Reduzierung der volkswirtschaftlichen Überschußbelastung von Abgaben auf Arbeitseinkommen. Immerhin werden die sog. Marginal Costs of Public Funds für Deutschland auf den stolzen Wert von etwa 1,85 € pro Euro Staatseinnahmen geschätzt, so dass allein durch Verzicht auf einen Euro Staatseinnahmen die Volkswirtschaft netto 0,85 € gewinnen würde.


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