Wie man 10.420.000.000 Euro nicht verteilen sollte
Wenn ab nächstes Jahr die 453 Mio. Tonnen CO2 (mit einem Wert von derzeit rund 23 Euro pro Tonne) an die Teilnehmer am Emissionshandel verteilt werden sollen, stellt sich die Frage wie das am besten zu bewerkstelligen ist. Raymond J. Kopp beschreibt in Allowance Allocation, welche alternativen Möglichkeiten hier bestehen. Der aufmerksame Leser wird feststellen, dass die Bundesregierung, der eigenen Begriffsstutzigkeit und einer aus (verständlichem) Eigennutz herrührender (Fehl-)Argumentation der Anlagenbetreiber zum Opfer gefallen, hier den denkbar schlechtesten Weg geht.
Zum einen sollen die Emissionsrechte nach zukünftigen Bedarfsmeldungen an die Anlagenbetreiber ausgeteilt werden, was diesen den Anreiz gibt ihre Produktionsplanung nicht nur am reinen Marktbedarf, sondern auch noch an der Zuteilung von Emissionsrechten auszurichten. Jeder Anlagenbetreiber kann durch eine Ausdehnung der Produktion zusätzlich auch noch die Anzahl der ihm zugeteilten wertvollen Emissionsrechte erhöhen. Statt alte Kraftwerke abzuschalten, bleiben diese noch etwas länger am Netz. Das mag zwar kurzfristig mehr Strom auf dem Markt und niedrigere Preise bedeuten, weil aber die Verbraucher deshalb ihre Einsparaktivitäten reduzieren, erhöhen sich dadurch die Kosten des Emissionshandels. Schließlich werden billige Energiesparmöglichkeiten auf der Konsumentenseite unterlassen und die Produzenten müssen dies kompensieren. Der gleiche Effekt ist durch die Gratiszuteilung an Betreiber von Neuanlagen zu erwarten, denn diese werden ebenfalls den Anlagenneubau auch auf die Zuteilung von Emissionsrechten hin optimieren. Zum anderen ließen sich die Einnahmen einer alternativen Auktionierung der Emissionsrechte für die Senkung volkswirtschaftlich belastender Steuern verwenden. Doch diese Option wird bislang nur sehr zaghaft in Erwägung gezogen. Alles in allem kein großer Wurf. Und man sage nicht, die Bundesregierung wäre nicht rechtzeitig gewarnt worden...
