Urhebermacht
Wenn das neue Urheberrecht ab Januar 2008 in Kraft tritt, dann wird es für öffentliche Bibliotheken in Deutschland nicht mehr möglich sein, Dokumente in elektronischer Form zu senden. Alle Bibliotheksbestellungen dürfen dann nur noch auf dem Post- und Faxwege versandt werden und Grafikdateien nur dann auf elektronischem Wege, wenn der Verlag keinen Online-Zugang zu dem Material anbietet. Vorbei die Zeiten in denen jedermann kostengünstigen Zugang zu Veröffentlichungen hatte, die vom Urheber bereits durch öffentliche Bibliotheken zum Zwecke der Verwendung durch die Allgemeinheit entgeltlich erworben wurden. Allein für meinen Arbeitsgeber erhöhen sich beispielsweise die Beschaffungskosten pro Bestellvorgang um 30%, abgesehen von den höheren Kosten für Vervielfältigung, Langerung und dem Verlust vieler Vorteile einer elektronischen Verarbeitung. Das alles sind nur die offensichtlichen Folgen einer staatlichen Monopolisierung geistigen Eigentums. Wie wenig stichhaltig die Argumente der Fürsprecher des exessiven Schutzes geistigen Eigentums sind beschreibt Christoph Engel in einem Aufsatz, aus dem auch folgendes sehr treffende Zitat stammt (via La Deutsche Vita):
Was man nicht beweisen kann, muss man predigen.

