Kriege in der Geschichte

08.06.2008 um 15:06 Uhr

Was ist Krieg eigentlich?

Krieg ist ein unter Einsatz von Waffengewalt ausgetragener Konflikt, an dem zwei oder mehrere Staaten und/oder planmäßig vorgehende, bewaffnete nichtstaatliche Kollektive beteiligt sind.
Die Kriegsformen  sind vielfältig und nicht unmittelbar an Staatssysteme gebunden: Er kann beispielsweise als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt auch innerhalb von Staaten stattfinden und zum Weltkrieg oder Völkermord werden.
Das Wort „Krieg“ bedeutet im eigentlichen Sinne „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“. Das Verb „kriegen“ bezeichnet einerseits „Krieg führen“, andererseits „bekommen, erhalten“: Dies kann ein Indikator für Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung sein. Immer da wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein ökonomischer Hintergrund. Im Sanskrit bedeutet Krieg "Wunsch nach mehr Kühen".
Während individuelles bzw. kollektives Rauben und absichtliches Töten von Menschen heute als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu befugt sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker bzw. Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegsparteien.
Kriegsparteien sehen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer Legitimation.
Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung von zwischenstaatlicher Beziehungen. Dies unterscheidet vor allem Angriffs- von Verteidigungskrieg.

Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:

Ein zwischenstaatlicher Krieg findet zwischen zwei oder mehreren Staaten statt. Dazu gehört unter anderem der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich hier zu einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen- bzw. Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen gegen die Armee einer Besatzungsmacht.

In einem Bürgerkrieg hingegen kämpfen unterschiedliche Gruppen innerhalb eines Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, oft nicht staatlich organisiert.  Diese Art von Krieg kann ebenfalls mit nichtregulären Streitkräften, „Privatarmeen“ und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen Staatsregierung geführt werden.

In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen unabhängigen Staat: z. B. als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Diese Arten treten häufig als Folge eines Nationalitätenkonflikts auf.

Ob es sich um einen Bürgerkrieg bzw. einen Unabhängigkeitskrieg handelt, hängt oftmals vom individuellen Standpunkt der jeweiligen Kriegspartei ab. So wird die Partei, welche sich abspalten möchte, eher von einem Sezessionskrieg sprechen, während die Partei, die auf einem einheitlichen Staat beharrt, denselben Konflikt als Bürgerkrieg ansehen wird.

Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen einzelnen Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist kein verlässliches Kriterium. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei mindestens einer der Parteien. Als weiteres Kriterium gilt teilweise, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung beteiligt.
Ein bewaffneter Konflikt, welcher sich weder als zwischenstaatlicher Krieg noch als Bürgerkrieg einordnen lässt, gilt gemeinhin als asymmetrischer Konflikt: Eine Staatenkoalition kämpft gegen eine als weltweite Kriegspartei auftretende terroristische Gruppierung. Hierbei verfolgen beide Parteien auf strategischer, taktischer und operativer Ebene typische Kriegsziele: politische Hegemonie, ideologische Vorherrschaft, wirtschaftliche Vorteile. Paradebeispiel dafür ist der heutige „Krieg gegen den Terror“, den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen haben.

Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung als "Konflikt" oder als "Krieg" bezeichnet wird, ist häufig von politischen oder propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, welche den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde, kann z.B. in der Sprachregelung von Drittstaaten weiterhin als "Konflikt" behandelt werden, um sich damit einem Beistandsversprechen "im Kriegsfalle" auf die Konfliktparteien entziehen zu können.
 
Sonderformen des Krieges sind z.B. die Fehde, Bandenkriege und Wirtschaftskriege.