Glücksspielstaatsvertrag rechtlich nicht haltbar
Tipp24 AG geht von Fortsetzung ihres Internet-Geschäftes aus
Am 19. Dezember 2007 wurde bekannt, dass offenbar alle Länderparlamente dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt haben. Dennoch sieht die Hamburger Tipp24 AG ihre geschäftliche Existenz nicht als gefährdet an: Das Unternehmen, Marktführer im Bereich der Vermittlung von staatlichen Lotterien im Internet, hält den Glückspielstaatsvertrag nach wie vor für eindeutig rechtswidrig und wird seine Rechte notfalls einklagen.
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