Bewaffneter Raubüberfall auf Arztpraxis -
Täter flüchtet mit Patientengebühren in unbekannter Höhe.
„Schon wieder“, denke ich mir und nehme einen letzten Schluck der Flüssigkeit, die wie Kaffee aussah und auch so schmeckte, als sie aus der Maschine kam.
Ich verzog das Gesicht. Beides ist zum Kotzen, der Kaffee aber auch die zunehmenden Überfälle auf die Arztpraxen, seit sie neben ihren Aufgaben im Gesundheitswesen auch noch das Inkasso für die Patientengebühren übertragen bekommen haben.
Da müssen ja Elemente in unserer Gesellschaft, die ihrem täglichen Broterwerb nicht mehr durch ordentliche Arbeit nachgehen dürfen, können oder wollen, auf den nächstliegenden Gedanken kommen, - den Raubüberfall auf Arztpraxen -.
Als Patient kann man die Lage der Räumlichkeiten in aller Ruhe ausspionieren, auch wo die Arzthelferinnen die von den Patienten abkassierten Praxisgebühren lagern.
Kein Panzerschrank, kein Sicherheitsglas, keine Alarmanlage, keine Videokameras, keine Schwarzen Sheriffs. Null Risiko.
Dabei waren ja die Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen ja durchelektronisiert bis zum geht nicht mehr. Von der Chipkarte des Patienten elektronisch in den Computer des Arztes, dort dann komplettiert durch vom Arzt erbrachte Dienste und Leistungen (!?), wie „Grüß Gott sagen“, Schulterklopfen, Kopfschütteln, Rezept unterschreiben und „Tschüss sagen“.
Einige der Patientendaten und ärztliche Leistungen werden dann elektronisch an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt, aber nur so viel, dass man nicht mehr genau sagen kann welcher Patient welche Beschwerden und Krankheiten hat, denn das fällt unter die ärztliche Schweigepflicht, das ist so eine Art medizinisches Beichtgeheimnis.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung werden dann die Daten, die von den Arztpraxen gekommen sind, verarbeitet, geprüft, ergänzt, korrigiert und sofern es notwendig ist, von einem Sachbearbeiter namens Mani auch noch puliert.
Das Ergebnis dieser Datenauf- und Datenumverarbeitung wird dann nach Kassen sortiert, tabelliert, adaptiert, adressiert und digitalisiert dem Computern der Krankenkassen übermittelt.
Ja, so ist das!
Oder hatten Sie etwa geglaubt, dass Ihre Krankenkasse weiß, dass Sie im letzten Abrechnungsquartal wegen einem Hühnerauge beim Hals-Nasen-Ohren-Facharzt zum Röntgen und zur Darmspiegelung gewesen sind.
Und weil die Krankenkasse das nicht weiß, kann sie auch nicht den Patienten mit der Patientengebühr belasten, denn der würde ja dann vielleicht merken, dass er gar nicht beim Arzt war.
Also, ist doch klar, dass nur der Arzt die Patientengebühr einziehen kann, denn außer ihm weiß ja niemand, dass der Patient da war.
Weil dem Arzt aber jetzt durch das Inkasso ein Sicherheitsrisiko –siehe oben- entsteht, könnte man doch durchaus noch eine Inkassogebühr oder eine Art Sicherheitsgebühr, wie an den Flughäfen einführen.
Und ich hätte da noch einen Vorschlag zu machen:
Die Auszahlung der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes in den Arztpraxen würde sicher zu weiteren Rationalisierungseffekten führen. Das Geld ist ja schon da. Und warten muss man ja eh.
Ein schönen guten Tag noch.
Tara ruft!
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