
Manchmal denkt man sich es kann nicht noch schlimmer kommen!
Und dann wird es doch noch schlimmer!
So geschehen mir hier und heute!
Es kann ja durchaus sein, dass ich nicht immer und überall auf dem neuesten Stand bin. Man möge mir dies verzeihen und ich bin ja auch noch durchaus lernwillig und lernfähig.
Was sich der Gesetzgeber ausdenkt und in Paragraphen gießt ist die eine Sache.
Und was Behörden und Ämter daraus machen, das ist die andere – die mit der der Bürger konfrontiert wird.

Den heutigen Tag hatte ich mir dazu auserkoren mein Auto bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle umzumelden. Ich muss betonen –UMMELDEN-, denn meine Adresse hat sich durch Verlegung des Hauptwohnsitzes geändert. Nur meine Adresse und sonst gar nix.
Auf dem Einwohnermeldeamt war ich schon und habe meinen Personalausweis umschreiben lassen. Hier wundere ich mich schon lange nicht mehr mit welchem Aufwand mit Schreibmaschine und Tesafilm Aufklebetiketten für einen angeblich "fälschungssicheren" Personalausweis gefertigt werden.
Aber ich schweife ab, heute ging es "nur" um das Auto.
Dieses Auto ist auf meinen Namen zugelassen, es ist ordnungsgemäß versteuert und versichert. Also ich heute mit Auto, Nummernschilder, Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein zu besagter Kraftfahrzeugzulassungsstelle. Vor dem Gebäude montiere ich die alten Nummernschilder ab, klemme mir selbige unter den Arm und betrete das Gebäude.
Dann schaue ich mich kurz um und marschiere nach kurzem Zögern auf den Informationsschalter zu, hinter dem ein Herr in den besten Mannesjahren steht.
"Guten Tag! Ich möchte mein Auto UMmelden", teile ich ihm mein Begehren mit.
Statt einer Antwort schiebt er mir einen Zettel im DIN A5-Format über den Schaltertisch.
Strassenverkehrsbehörde steht oben drüber. Dazu Adresse und Telefonnummer. Das verstehe ich zwar nicht ganz, denn ich bin ja da und hergefunden habe ich auch alleine. Aber dann lese ich weiter.
Es folgen Öffnungszeiten, Von Mo-Do 7:30 – 11:30 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 13:30 – 17:00 Uhr, dafür am Freitag nur von 7:30 – 11:00 Uhr.
Das verstehe ich auch nicht, denn es ist Donnerstag gegen 10:30 Uhr und das Amt hat geöffnet, zumindest ging die Türe von alleine auf, als ich kam.
Ich schaue den Herrn hinter dem Schalter an, aber der hat in der Zwischenzeit begonnen ein Telefongespräch zu führen und schenkt mir nur seine Missachtung.
Also lese ich weiter. Da steht:
ABMELDEN: Orginal-KFZ-Brief, KFZ-Schein, Kennzeichen.
ANMELDEN: (Orginal-Papiere) KFZ-Brief, KFZ-Schein oder Abmeldebescheinigung, Abgasuntersuchungsbescheinigung, Hauptuntersuchungsbericht (wenn nicht im KFZ- oder Abmeldeschein vermerkt) , Deckungskarte der Versicherung, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, KFZ-Kennzeichen, gültigen BPA oder Reisepass mit Meldeschein (nicht älter als 3 Monate), ggf. Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers, ggf. auch Gewerbeanmeldung, KFZ (Auto) vorführen, auch RE-Importe, bei Erstzulassung (Dt. KFZ-Brief), Umschreibung im Kreis oder neuem TÜV (nicht älter als 6 Monate) ist eine Vorführung nicht erforderlich, Geld.
Verdutzt drehe ich das Blatt um. Hinten drauf ist – nichts.
Fragend blicke ich auf, denn der Herr hinter dem Schalter hat sein Telefongespräch beendet.
"Ich will UMMELDEN – nicht Abmelden, auch nicht Anmelden – nur UMMELDEN", sage ich sehr klar und deutlich betonend und angrifflustig das Kinn vorstreckend.
"Ja eben", meint der Mann hinter dem Schalter, "steht doch alles da." Ich sehe ihm an, dass er es sich gerade noch verkneifen kann zu sagen "Können Sie denn nicht lesen?". Stattdessen fügt er in einem Tonfall, in dem man sonst nur mit geistig Behinderten redet, hinzu "UMmelden ist ABmelden und ANmelden zusammen. Verstehen Sie das?"
Ich nicke stumm - aber noch nicht ergeben.
So leicht werde ich es dem selbstsicheren Herrn hinter seinem Amtsschalter nicht machen.
"Ich stehe hier vor ihnen, weil ich die Änderung der Anschrift des Fahrzeughalters dieses, meines Fahrzeuges anzeigen möchte. Genauso wie es hier im amtlichen Kraftfahrzeugschein für dieses Fahrzeug steht. Dort heißt es nämlich, man beachte den Wortlaut, ich zitiere: Jede Änderung der Anschrift des Fahrzeughalters ist der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen. Mit der Anzeige sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen. Und ich bin der Fahrzeughalter, hier ist der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein und hier ist mein amtlicher Personalausweis mit der neuen Adresse. Außerdem haben wir hier noch die Nummernschilder und draußen auf dem Parkplatz steht das Fahrzeug. Sie können es von hier aus sehen, wenn sie sich ein wenig außerhalb ihres Dienstschalters bewegen wollen. WO bitte ist jetzt das Problem? Den Zettel hier, den sie mir so voreilig über den Tresen geschoben haben, gebe ich ihnen zu meiner Entlastung zurück. Wo kann ich jetzt bitte einem Mitarbeiter dieser Behörde die Änderung der Anschrift des Fahrzeughalters anzeigen und das Fahrzeug UMmelden?".
Klapp, macht der Kiefer meines Gegenübers, dem langsam die souveräne Überlegenheit aus den Gesichtszügen entgleist.
"Ohne diese Unterlagen", meint er dann und zeigt dabei auf den Zettel, "können sie HIER ein Fahrzeug werden AN- noch AB- noch Ummelden!", wobei er die Arme vor der Brust verschränkt. "Körpersprache", denke ich mir, "er geht in die Verteidigung."
Dann wollen wir doch mal das Maskottchen dieser Behörde, das "große weiße Pferd" über den Acker hetzen. Man gönnt sich ja sonst nichts.
"OOOKAYYYY", sage ich und trete angriffslustig näher an den Tresen, was den Herrn dazu veranlasst einen Schritt zurückzuweichen, "dann erklären sie mir doch mal, warum ich eine Abgasuntersuchungsbescheinigung benötige, eine Deckungskarte der KFZ-Versicherung benötige und eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Banklastschriftverfahren für die Zahlung der KFZ-Steuer benötige, nur weil sich meine Adresse geändert hat. Meine Bankverbindung ist gleich geblieben und ich nehme auch schon am Banklastschriftverfahren für den Einzug der KFZ-Steuer teil. Auch meine KFZ-Versicherung will ich nicht wechseln, jetzt wo ich soviel Prozente bei der bekomme. Was soll denn der ganze Aufwand, ist es denn nicht schon schlimm genug, dass sich mein Auto an ein neues Kennzeichen gewöhnen muss?"
Der Herr hinter dem Schalter zieht es vor sich eine kleine Bedenkzeit zu verschaffen und durch mehrmaliges, heftiges Einatmen seinem Gehirn Sauerstoff zuzuführen. Hilfesuchend blickt er sich um, aber außer mir und ihm ist keiner da.
Also holt er noch einmal tief Luft und legt dann los: "Die Abgasuntersuchungsbescheinigung benötigen wir um sehen zu können, wann die nächste Abgasuntersuchung fällig ist, denn dafür bekommen sie eine Plakette, wie für den nächsten TÜV, auf die neuen Nummernschilder. Die Deckungsbeitragskarte von der KFZ-Versicherung brauchen wir zum Nachweis, dass ihr Fahrzeug versichert ist und um die Versicherung über die Neuanmeldung -Entschuldigung UMmeldung- zu informieren. Und die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Banklastschriftverfahren zum Einzug der KFZ-Steuer brauchen wir, damit das Finanzamt sicher sein kann, dass die KFZ-Steuer auch bezahlt wird. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich. Diese Regelung gilt seit Januar 2004 und ist zur Vereinfachung der organisatorischen Abläufe bei den Finanzämtern eingeführt worden."
Dann hält er inne, kneift die Lippen zusammen und sieht mich triumphierend an. So nach dem Motto "dem habe ich es aber gezeigt."
"Aaaaaahaaaaaa", sage ich und lehne mich über den Tresen, was man mir fast als eine Art Hausfriedensbruch auslegen könnte, "sehen sie was das hier ist? Das ist ein amtliches Kennzeichen eines in der Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs. Schauen sie ganz genau hin! Hier der Stempel hier, das ist das Wappen des Bundeslandes Hessen auf silbernem Grund, sogar vom Landrat des Landkreises bestätigt. Und oben drüber die gültige Plakette mit dem Nachweis der erfolgreich absolvierten Abgasuntersuchung. Man kann an der Anbringung der Plakette sogar den Termin für die nächste ASU ablesen – wenn man weiß wie. Und hier auf dem anderen Schild, das hat auch der Landrat abgestempelt, ebenfalls eine Plakette, auch in Grün, aber rund. Das ist die Plakette für die letzte Untersuchung des Fahrzeugs beim Technischen Überwachungsverein. Auch an dieser Plakette kann man sehen, wann das Fahrzeug wieder zum TÜV muss. Zumindest jeder Polizist kann das. Aber die sind wohl alle mal gerade im Außendienst oder arbeiten nicht hier auf der Straßenverkehrsbehörde. Jetzt schauen sie sich mal die beiden Nummernschilder genau an. Ganz genau! Diese Schilder haben sie vorher in ihrem ganzen Leben noch nie gesehen. Denn diese Schilder sind Unikate. Es gibt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland, ja in ganz Europa, keine anderen Schilder, die so aussehen wie diese und die gleiche Nummer haben.
Und jetzt achten sie bitte auch noch auf die linke Seite der Schilder. Sehen sie das blaue Feld mit den kreisförmigen angeordneten Sternchen? Sieht aus wie die Kennzeichnung von Cognacflaschen, nur dass dort VSOP zwischen den Sternchen steht. Das hier ist das Zeichen für Europa, haben sie sicher schon was davon gehört? Und unter dem Kreis mit den Sternchen steht ein großes D, das Zeichen für DEUTSCHLAND. Mit diesen Schildern können sie nicht nur hier in diesem Bundesland, nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch noch in ganz Europa herumfahren. Diese Schilder sind wertvoll! Solche Schilder werden sogar gestohlen! Ich habe für diese Schilder viel Geld bezahlt, nicht nur für das Blech und die Farbe, sondern auch für die Stempel.
Nur weil in dieser Republik das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeug in Zusammenhang mit dem Wohnort des Fahrzeughalters stehen muss, wollen sie mir erklären, dass ich nicht nur neue Schilder brauche, dass ich nicht nur den KFZ-Schein und den KFZ-Brief brauche, sondern auch noch eine Versicherungsdoppelkarte, die Abgasuntersuchungsbescheinigung und eine Lastschriftermächtigung für das Finanzamt. Nur weil ich umgezogen bin und sich MEINE Adresse geändert hat. Gestern war ich auf dem Einwohnermeldeamt und habe MICH umgemeldet. Das hat nichts gekostet und die neue Adresse wurde mit Tesafilm hinten auf den alten Personalausweis draufgeklebt. Nehmen sie sich daran mal ein Bespiel. Haben sie nicht gehört, dass alle Politiker von den Arbeitnehmern MOBILITÄT fordern. Und da kommen sie und diese Behörde hier und gefährden den ganzen Aufschwung, weil die Leute sich diese Mobilität gar nicht mehr leisten können, stundenlang hier auf dem Amt rumhängen und Versicherungsdoppelkarten, Abgasuntersuchungsbescheinigung und Lastschriftermächtigung beschaffen müssen. Wenn das der Bundeskanzler erfährt!
Glauben sie wirklich, dass das Finanzamt per Lastschrift leichter an die KFZ-Steuer kommt? Es sollen schon Lastschriften mangels Kontodeckung zurückgegangen sein und jeder Lastschrift kann man auch noch nach vier Wochen widersprechen . Meine Versicherung weiß längst dass sich meine Adresse geändert hat. Die haben eine Internetseite, das kann man das selbst eingeben. ‚Customer-Self-Service‘ nennt sich das. Funktioniert einwandfrei.
Ach ja, gestatten sie mir abschließend noch eine kurze Bemerkung zu den Sternchen. Beim Cognac ist es so, dass ein guter Tropfen viele Sternchen hat, je mehr desto besser. Bei Europa bin ich mir da nicht so sicher, ob die Anzahl der Sternchen etwas mit Qualität zu tun hat."
Dann schnappte ich mir meine Nummernschilder, meinen KFZ-Schein, meinen KFZ-Brief, meinen Personalausweis, den Merkzettel der "Strassenverkehrsbehörde" über das An- und Abmelden eines Kraftfahrzeuges und verließ erhobenen Hauptes -die ganze Person ein einzig protestierender Vorwurf- durch die sich automatisch öffnende Türe das Gebäude.
Morgen geh ich wieder hin!
Mit Versicherungsdoppelkarte, mit Abgasuntersuchungsbescheinigung, mit Lastschriftermächtigung und all dem anderen Kram.

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