StraBEG

Sagt Ihnen die Bezeichnung StraBEG etwas?
Ja
StraBEG! Nicht die STRABAG, dieses in allen Bereichen der
Bauindustrie, auch dem Straßen- und Brückenbau weltweit tätige
Unternehmen mit 32.000 Mitarbeitern an über 500 Standorten.
Gell hab ich doch recht vermutet,
StraBEG kennen Sie nicht. Dabei handelt es sich bei StraBEG auch um ein
Bauprogramm für Brücken und Straßen.
Besonders
für eine Brücke. So eine Art "Seufzerbrücke" oder um es mit Simon &
Garfunkel zu sagen eine "Bridge over troubled Water"
StraBEG
ist das "Strafbefreiungserklärungsgesetz". Das ist so eine Art
Absolution für irregeleitete Schäflein unserer Gesellschaft, die
geglaubt haben in Deutschland keine Steuern bezahlen zu müssen und
deshalb ihr Geld lieber dem irdischen Zugriff bundesdeutscher
Steuerbehörden entzogen haben.
Da diese verirrten Seelen seitdem
-so denken sich das die deutschen Finanzbehörden- schlaflose Nächte
verbringen, ihnen der Zugang zum bundesdeutschen Steuerhimmel versperrt
bleiben würde und ihre Seelen darob Schaden nehmen könnten, deshalb und
nur deshalb, hat ihnen der Finanzhans mit seinen Jüngern eine "Brücke
in die Steuerehrlichkeit" gebaut.
Auf den Internetseiten des "Bundesdeutschen Kollekteneinsammlungsministeriums" kann man dazu folgendes lesen:
«Die
obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich deshalb
auf eine einheitliche und für die Finanzverwaltung verbindliche
Auslegung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung verständigt.
Mit dem Gesetz vom 23. Dezember 2003 sollen
bisher Steuerunehrliche befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2004
bis zum 31. März 2005 die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden
Erklärung und damit zur Rückkehr in die Legalität erhalten. Im
Interesse der Erklärungswilligen wurde ein umfassendes Merkblatt
erarbeitet, eine "Gebrauchsanweisung", die Zweifelsfragen im
Zusammenhang mit der sog. "Brücke in die Steuerehrlichkeit"
beantwortet. Das Merkblatt ist von dem Grundgedanken geprägt, dass bei
der Auslegung des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit bzw.
einstimmig beschlossenen Gesetzes die gesetzgeberische Zielsetzung im
Vordergrund steht, möglichst viele Steuerunehrliche dauerhaft in die
Steuerehrlichkeit zu führen.Seit Veröffentlichung des BMF-Merkblatts
zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (vgl. BMF-Schreiben vom 3. Februar
2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 -; BStBl. I S. 225) wurden viele weitere
Fragen zur Anwendung des Gesetzes aufgeworfen. Die obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher zur Ergänzung
dieses Merkblatts einen Fragen- und Antworten-Katalog abgestimmt. Von
besonderer Bedeutung sind dabei die Themen "Verifikation und Abgrenzung des zu erklärenden Lebenssachverhaltes", "Behandlung von Stückzinsen", "Ermittlung der zu erklärenden Einnahmen", "Behandlung unversteuerter Lohnzahlungen aus versteuertem Einkommen" sowie "Einschaltung einer ausländischen Stiftung als unechte Treuhänderin". Bei dem Fragen-Antworten-Katalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG.
Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt jeweils dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.»
Jetzt mal ganz ehrlich!
Nur mal angenommen, Sie würden zu dem Kreis dieser "Steuersünder" gehören � ich meine ja nur mal angenommen - ...
Jetzt regen Sie sich doch nicht gleich so auf!
Ich wollte Ihnen ja nix, ja aber auch rein gar nix unterstellen. Nur mal so rein hypothetisch gefragt ...
Würden
Sie bei einem solch komplizierten Sachverhalt und unverständlichem
Finanzkauderwelsch auch nur einen Cent über die bundesdeutsche Grenze
zurücktragen?
Nach der ganzen Mühe, die es gekostet hat die Kohle außer Landes zu bringen.
Ach Sie meinen es hätte Sie außer dem Herrn Strauß jun. und dem Herrn Kanther und dem Herrn Möllemann niemand gesehen?
Ja
dann würde ich an Ihrer Stelle diese "Strafbefreiungserklärung" auch
nicht unterschreiben. Denn bei diesen Jungs können Sie sich sicher
darauf verlassen, dass die Sie nicht (mehr) verpfeifen.
Obwohl, ganz richtig finde ich das ja auch nicht, wo doch der Finanzhans ganz fest damit rechnet, dass er hier ordentlich Kohle einnehmen wird. So jedenfalls hat er es sich im Bundeshaushalt für 2005 hingerechnet.
Übrigens das Formular zur "Strafbefreiungserklärung" können Sie direkt bei BMF downloaden.
Im Gegensatz zum Antrag auf ALG II mit 16 Seiten, umfasst dieses Formular nur 2 Seiten.
Gell, es ist halt schon ein Unterschied, ob man dem Staat Geld bringt oder welches von ihm haben will.
Das Formular können Sie auch fast ohne fremde Hilfe ausfüllen, wenn Sie wissen wie hoch die "Summe
der auf Grund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben
zu Unrecht nicht besteuerten Einnahmen i.S. § 1. Abs 1. Satz 1 Nr. 1
StraBEG der Jahre 1993 bis 2002" ist.
Dann können Sie auch
gleich noch die zu entrichtende Abgabe in Höhe von 25% (35% nach dem
31.12.2004) des Betrages aus Zeile 1 ausrechnen und eintragen.
Nicht
vergessen dürfen Sie allerdings die Spezifizierung der in Zeile 1
erklärten Einnahmen nach zugrunde liegenden Lebenssachverhalten und
Kalenderjahren laut Anlage, denn die strafbefreiende Erklärung ist nur
wirksam, wenn der Vordruck einschließlich der Anlage vollständig
ausgefüllt ist.
Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie füllen diesen Antrag aus, dokumentieren alle ihre Steuermauscheleien und Schwarzgeldkonten - und dann sagt ein Finanzbeamter, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt sei und deshalb wäre die strafbefreiende Wirkung nicht gegeben.
Dumm gelaufen - könnte man dann nur sagen! Gell.

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Hier der O-Ton Scholz:
Und überhaupt – was war eigentlich zuerst da?
Dass
man unberechtigt, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, ergaunertes
Geld zurückbezahlen muss – das weiß nun doch jeder Sozialhilfeempfänger
und jeder Arbeitslosenhilfebezieher. Und dass man bei Antragstellung
für ALG II sein gesamtes Vermögen offen legen und seine Bedürftigkeit
auf einem 16-seitigen Antrag nachweisen muss, das erfahren gerade ca. 3
Millionen Langzeitarbeitslose.
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