
Es gibt Menschen, die geben Geld immer dreimal aus.
Einmal bevor sie es haben, das zweite Mal wenn sie es haben und ein drittes Mal nachdem sie es hatten.
Jetzt melden die Medien, das sich der Finanzhans, unser fiskalischer
Verrechenkünstler schon wieder verrechnet hat, denn die große
Steueramnestie
(StraBeg) hat unter dem Strich weniger Steuern auf Schwarzgeld in die
chronisch klammen Finanzkassen gespült, als vom Finanzhans immer
verkündet.
"Man weiß ja nie, was passiert im
Bereich Schwarzgeld (...), und deswegen hatten wir schon die Annahme,
dass es mehr sein könnte", sagte die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks (SPD) dem Bayerischen Rundfunk.
"Wir sind eigentlich auch ein bisschen enttäuscht darüber.“
Also mir kommen bei solchen Sätzen fast immer die Tränen. Hatte doch ursprünglich ihr Parteikollege und „
Chef d’endettement“ mit fünf Milliarden Euro Mehreinnahmen für 2004 aus seiner "
StraBEG - Brücke zur Steuerehrlichkeit" gerechnet.
Nur mit diesem Taschenspielertrick war es ihm gelungen für das Jahr
2005 einen gerade noch verfassungskonformen Haushalt hinzupfriemeln.
Noch am 18. Februar 2005 gab man sich im Finanzministerium
optimistisch. Im Kurzbericht zum Bundeshaushalt 2005 heißt es:
„Die
Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt 2005 wird auf 22,0 Mrd. €
begrenzt. Da die Investitionsausgaben rd. 22,7 Mrd. € betragen, wird
die Regelgrenze des Art. 115 GG eingehalten. Der Bundeshaushalt 2005
ist damit verfassungsgemäß. Das Haushaltskonzept der Bundesregierung
leistet auch einen Beitrag dazu, dass Deutschland im Jahr 2005 den 3
v.H.-Referenzwert des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts
wieder unterschreiten kann.“
Sie erinnern sich, dass zwischenzeitlich der Stabilitätspakt aufgeweicht ist?
Hauptsache das Überschreiten der 3%-Grenze dient einem „guten“ Zweck
und der wird sich doch sicher immer finden oder von jedem Dödel konstruieren lassen.
Weiter heißt es in dem oben zitierten Bericht:
„Durch die weitere
Senkung der Steuersätze der Einkommensteuer zum 1. Januar 2005 werden
Bürger und Unternehmen um zusätzlich 6,8 Mrd. € entlastet. Dies wird dem privaten Konsum zusätzliche Impulse
geben und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen weiter erhöhen.“
Da wir nur wenige Tage nach dieser Verlautbarung von der
Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft geradezu überrollt
und vom schlagartig anspringenden privatem Konsum fast erschlagen
wurden, konnte beim Elefantengipfel (Dumbo traf sich mit Bernard und
Bianca über den Wolken) noch rasch eine Senkung der Körperschaftsteuer
hinterher geworfen werden.
Aber aus der angedachten Gegenfinanzierung mit den Einnahmen aus der
„strafbefreienden Seufzerbrücken-Mautgebühr“ wird ja nun wohl nix
werden.
Auf die Frage, wie die im Bundeshaushalt eingeplanten, aber nicht
eingetroffenen Mittel wieder ausgeglichen werden sollten, sagte die
Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks:
"Das
müssen wir im Haushaltsvollzug erwirtschaften, also weniger Ausgaben
machen (...), und das wird auch geschehen." Steuersünder hätten auch
weiterhin die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige,
allerdings sei diese nicht mehr so günstig wie bisher.“
Also, ich frage mich warum sollte denn ein Steuersünder jetzt noch Selbstanzeige erstatten?
Der einzige Grund könnte eventuell die seit heute (1. April 2005) mögliche
Kontoabfrage durch die Steuerbehörden sein, die nach
„Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts ein wirksames Instrument für einen
gleichmäßigen Vollzug von Abgaben- und Sozialleistungsgesetzen
darstellt. Sie verbessert bestehende Ermittlungsmöglichkeiten und
vermindert das Risiko des Fortbestands von Vollzugsdefiziten im Steuer-
und Sozialrecht. Könnte von dieser Möglichkeit ab dem 1. April 2005
kein Gebrauch gemacht werden, würden die Nachteile, die sich daraus für
die Allgemeinheit ergäben, die Nachteile der Antragsteller bei einem
Inkrafttreten der Regelungen überwiegen.“
Jetzt bin ich aber froh, dass mir und der Allgemeinheit keine Nachteile
entstehen und die Finanzen der Republik dadurch gerettet werden können,
dass die Steuerbehörde auf
Konten der Steuersünder zugreifen kann.
Eine andere Möglichkeit scheint es für Rot-Grün ja nicht mehr zu geben,
denn
„die Erfahrungen der letzten Vermittlungsverfahren zum Abbau von
Steuervergünstigungen haben gezeigt, dass durch die Blockadehaltung im
Bundesrat eine finanzpolitisch günstigere Einschätzung vor allem der
Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte verhindert worden ist.“
So steht das auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen
und heißt auf gut Deutsch, dass sich die Oppositionsparteien
damals geweigert haben, das Haushaltshoroskop vom Finanzhans für das
Jahr 2005 abzunicken.
Jetzt ist das Jahr gerade mal drei Monate alt und schon scheinen die
Grenzwerte für Hirnstaub im Finanzministerium überschritten zu sein.

Gehört
Steueramnesie verursacht
durch
Gehirnwäsche schon zu den von der Schulmedizin anerkannten
chronischen Berufs- und Volkskrankheiten, die von der
Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen befreit sind?
Und kann man eigentlich in dieser Republik schon wieder wegen seinem Glauben bestraft werden?
Denn ich glaube, ich kenne da jemand, der glaubt seine Steuern nicht bezahlen zu müssen.
Aber mit dem Anschwärzen des Schwarzgeldbesitzers warte ich lieber
noch, bis die inoffiziellen Mitarbeiter (IM) des Bundesministeriums für
Finanzen für ihr staatstragendes Verhalten nicht nur durch einen warmen
Händedruck mit Ordensverleihung oder durch eine Reisegenehmigung ins
westliche Ausland ausgezeichnet werden.
Auch wenn das ist immer noch besser ist, als für eine Stunde
Knochenarbeit mit dem Gegenwert von vier leeren Plastikpfandflaschen belohnt zu werden.

(c) Copyright Machopan - Alle Rechte vorbehalten