
Überhaupt nicht zimperlich in seiner Wortwahl ist unser
Verkehrsmanfred, wenn es um die Zwangsgebühren aus der Maut für die
Nutzung der aus Steuergeldern bezahlten Autobahnen geht.
Bisher konnte jeder der es wollte mit seinem Brummi auf den
Bundesstraßen herumfahren wie er wollte. Kein Mensch (außer den
Anwohnern) hat sich dafür interessiert.
Doch nach Einführung der Autobahnmaut ist dies zu einer kriminellen
Handlung geworden, denn aus Sicht einiger Politiker sind die
Brummifahrer zu „Mautprellern“ geworden.

Nun kenne ich als zwangsgebührenzahlender Kassenpatient im gesetzlichen Gesundheitswesen den Begriff der „
Prellung“,
als Schädigung von inneren Organen durch direkte, stumpfe
Gewalteinwirkung von außen. Zum Beispiel entsteht bei einem Schlag auf
den Kopf sehr häufig eine Hirnprellung, die vom medizinischen Laien
oftmals mit einer Hirnquetschung verwechselt wird. Einhergehend mit
derartigen, meist unheilbaren Verletzungen des menschlichen Gehirns
kann auch das vermehrte Auftreten von Hirnblähungen beobachtet werden.
Wie der Volksmund richtig vermutet, haben Menschen mit derartigen
Symptomen meist „einen Schlag ab“.
Auch bekannt ist der Begriff der
Prellung
aus dem Bereich der Gastronomie, wenn sich ein Zecher der Bezahlung
seiner durch Speis und Trank entstandenen offenen Rechnung (Zeche)
durch Flucht entzieht und lieber das Weite sucht.
Nun wird ja niemand behaupten wollen, außer er hätte eine Hirnprellung,
dass man eine Zeche für etwas prellen kann, das man weder bestellt,
noch erhalten oder konsumiert hat, weil man nachweislich gar nicht an
dem Ort war, an dem die Prellung stattfinden kann.
Für jeden Kriminalisten wäre ein derartiger Sachverhalt eigentlich ein todsicheres Alibi.
Das wäre ja fast so, als würde man als „Schwimmbadgebührenpreller“
beschuldigt, weil man nicht im gebührenpflichtigen Schwimmbad, sondern
im gebührenfreien Bach gebadet hat.
Genauso gut könnte man ja auch eine Gebühr verlangen, weil jemand zu langsam an einer Radarfalle vorbeigefahren ist.
Man muss diese neumodischen innovativen Mautsysteme ganz einfach als das begreifen, was sie sind, als eine Art „
Straßenraub“ oder „
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“.
Ein solcher Angriff ist in Deutschland ein Straftatbestand im Sinne des
§316a Strafgesetzbuch (StGB). Diese Strafvorschrift hat ihren Ursprung
im Gesetz gegen den Autostraßenraub mittels Fallen aus dem Jahre 1938.
Tathandlung ist dabei der Angriff auf Leib, Leben oder die
Entschlussfreiheit des Führers oder Mitfahrers eines Kfz zur Begehung
eines Raubes, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen
Erpressung. Dabei muss der Täter oder die Täter die besonderen
Verhältnisse im Straßenverkehr ausnutzen.
Die besonderen Verhältnisse im Straßenverkehr nutzt aus, wer die
Nachteile, die sich für den Fahrer oder Mitfahrer bezüglich einer
möglichen Abwehrreaktion (z.B. Flucht) daraus ergeben, dass sie am
Straßenverkehr teilnehmen, ausnutzt. Dazu gehört insbesondere die
Ausnutzung der typischen Situationen und Gefahrenlagen beim.
Straßenverkehr. Die Tat muss somit in enger Beziehung zum Fahrzeug als
Verkehrsmittel stehen.
Jetzt sollten Sie nicht glauben, dass ich mir das alles selber ausgedacht habe. Nein, nein, nein, das können Sie alles bei
Wikipedia selber nachlesen.
In unserem Nachbarland Österreich (Hallo Schnetzi!) nennt man die
Lenker von mautpflichtigen Fahrzeugen, die aus verständlichen Gründen
lieber auf Bundesstraßen statt auf Bundesautobahnen fahren,
richtigerweise „Mautflüchtlinge“, was der Sache schon etwas näher
kommt.
Als Flüchtling gilt, zum Beispiel, wer "
aus
der begründeten Furcht vor Verfolgung und Repressalien aus Gründen
der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, seines
Glaubens oder wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wird.“
Nun wird ja wohl jedem Menschen ohne Hirnprellung klar sein, dass
Brummifahrer zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehören und sicher
auch glauben dürfen, dass sie keine Mautgebühr bezahlen müssen. Von der
politischen Überzeugung wollen wir jetzt mal gar nicht reden.
Und vor diesem Hintergrund nutzt nun ein solcher Brummifahrer eine, der
sogar noch extra ausgeschilderten, Umleitungsempfehlungen und fährt von
der Autobahn ab und auf eine Bundesstraße auf.
Und bei diesem Vorgang soll er dem Verkehrsmanfred die Maut prellen?
Man muss nicht über einen besonders hohen Intelligenzquotienten verfügen, um erkennen zu können, wer hier einen Schlag ab hat.
Eine alte Bauernregel sagt: „Hat der Bauer kalte Hände, flieht die Kuh
raus ins Gelände“, denn nur die dummen Kühe lassen sich von einem
Melker mit kalten Hände einfach so ans volle Euter fassen.
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