Machopan - Rauchzeichen

03.03.2006 um 05:45 Uhr

Spaßbieter

Dass wir angeblich in einer Spaßgesellschaft leben in der vieles „Just for Fun“ sein soll, merkt man als normaler Werktätiger, der die meiste Zeit damit verbringen muss im täglichen Überlebenskampf die Fragmente seiner Existenz zu verteidigen, leider erst wenn man es von anderen erfährt.
Bei Heise-Online habe ich jetzt gelesen, dass es nun endlich mal einen dieser Spaßfuzzis erwischt hat und er zur Zahlung von 1.700 Euro verurteilt wurde, weil er einem Mitmenschen dessen Ebay-Auktion vermasselt hatte.
Just for Fun“ hatte er da mal rasch bei der Versteigerung eines PKW mitgeboten, ohne jedoch konkretes Interesse an dem Fahrzeug zu haben.  Sein Pech war, dass er am Ende der Auktion der Meistbietende war und ein Fahrzeug zum Preis von 5.850 Euro seinen juristischen Besitzer gewechselt hatte.
Doch der Meistbietende lehnte sowohl die Abnahme des Fahrzeugs als auch die Zahlung des Kaufpreises ab und verwies darauf, dass wohl sein Bruder seinen Ebay-Account missbraucht hätte, ohne etwas wirklich ersteigern zu wollen.
Dennoch hat ihn jetzt das Amtsgericht Bremen zur Zahlung von 1.700 Euro verurteilt.
Nun ist er die 1.700 Euro los und hat auch kein Auto. Dazu kommen noch die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten, das sind sicher auch noch mal so um die 500 Euro.
 
Nicht dass ich jetzt besonders Mitleid mit diesem Zeitgenossen  hätte, aber bedauern tue ich ihn schon ein bisschen. Nein, nicht wegen der finanziellen Belastung die er nun zu tragen hat, sondern wegen seiner Dummheit. Denn statt ca. 2.200 Euro an Gericht und Rechtsanwälte zu bezahlen, hätte wohl jeder einigermaßen kaufmännisch denkende Mensch zähneknirschend das Auto für 5.850 Euro vom Verkäufer abgenommen und gleich anschließend für 4.600 an den Zweitbieter weiterverkauft.
Damit hätte er zwar den Verlust sofort realisiert, aber das wäre mit 1.250 Euro immer noch günstiger gewesen als die Geldstrafe, Gericht und die Anwalt zu bezahlen.

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02.03.2006 um 05:45 Uhr

Goldschatz

Wie eine Glucke auf dem Ei, sitzen die Banker der Deutschen Bundesbank auf einem 3.400 Tonnen schweren Goldschatz im Wert von rund 50 Milliarden Milliarden Euro.

Wie die Nesträuber jagen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinter diesem Goldschatz her und fordern vehement den Verkauf. Schon der Finanzhans hatte ja mit aller Gewalt versucht sich den Schatz unter die Nägel zu reißen, war aber an der erbitterten Gegenwehr der Banker gescheitert. Auch das "AusdemAmtemobben" des damaligen Bundesbankpräsidenten Welteke, der sich doch nur die gleichen Vorteile nahm, wie jeder andere im Amte auch, hat letztendlich nicht zum Erfolg geführt.
Die Banker wachen noch immer über den Schatz, pochen auf die Unabhängigkeit der Bank und weigern sich beharrlich ihn den  Begehrlichkeiten der Abgeordneten zum Fraß vorzuwerfen.

Jetzt hat der SPD-Fraktionsvize, Joachim Poß, dem Bundesbankvorstand „Eitelkeit“ und „Bockigkeit“ vorgeworfen, dabei aber übersehen, dass beim Geld der Spaß meist aufhört.
Ähnlich äußerte sich sein SPD-Kollege Carsten Schneider. "Die Bundesbank sollte nicht länger den Gralshüter spielen", meinte er und wollte damit wohl zum Ausdruck bringen, dass sich die Banker nicht so zieren und die Goldbarren endlich herausrücken sollten.

Doch trotz aller Kompromissvorschläge und gesäuselten Versprechungen verhält sich die Bundesbank aber nach wie vor wie eine zickige Jungfrau und will sich einfach nicht für viel Geld auf’s Kreuz legen und den Schatz entreißen lassen.
Aus Politikermund wird dieses ungebührliche Verhalten dann als „Verweigerung einer rationalen Diskussion aus reiner Eitelkeit“ angeprangert, auch wenn es dieser „rationalen Diskussion“ nur darum geht, dass die Banker zur Meinung der Politiker überlaufen.

Nach den Gründen für das andauernde Interesse unserer Politiker am Verkauf des Goldschatzes muss man nicht lange suchen und wird in §27 des Bundesbankgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. März 2002 (BGBl. I S. 1159) rasch fündig:
§ 27 (Gewinnverteilung)
Der Reingewinn ist in nachstehender Reihenfolge zu verwenden:
  1. zwanzig vom Hundert des Gewinns, jedoch mindestens zweihundertfünfzig Millionen Euro, sind einer gesetzlichen Rücklage, soweit sie den Betrag von 2,5 Milliarden Euro unterschreitet, bis zu ihrer Auffüllung zuzuführen; die gesetzliche Rücklage darf nur zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung anderer Verluste verwendet werden;
  2. der Restbetrag ist an den Bund abzuführen.
Und in §12 dieses Gesetzes werden dann die Probleme unserer Politiker beim Namen genannt:
§ 12 (Verhältnis der Bank zur Bundesregierung)
Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

Wir müssen uns jetzt hier sicher nicht lang und breit über die „allgemeine Wirtschaftspolitik“ der Bundesregierung auslassen, denn auf gut deutsch – die Politiker können zetern und „rational diskutieren“ so lange sie wollen, die  Bundesbankoberen kostet das gerade mal ein müdes Runzeln der rückwärtigen fünf Buchstaben. Das weiß auch der SPD-Fraktionsvize, Joachim Poß, ganz genau. Er verwies darauf, dass „Regierung und Parlament die Bundesbank zu nichts zwingen können oder wollen“.

Wenn dem so ist, muss man sich natürlich fragen warum man es dennoch immer wieder hartnäckig versucht.
Wir werden also darauf warten können, bis den finanziell notleidenden Politikern der Geduldsfaden reißt und die ersten anonymen Briefe mit Hinweisen auf Vorteilsnahme im Amt durch höhere Bundesbankbedienstete bei den Zeitungsredaktionen eintreffen.
Locker lassen werden die Politiker nicht, denn wie der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Kampeter, der Financial Times Deutschland mitteilte, gebe es „keinen sachlichen Grund, die Golddiskussion jetzt einfach zu beenden. Dies werde die Koalition dem Notenbankpräsident Axel Weber Anfang März 2006 persönlich mitteilen“.

Ob das dann noch im Rahmen einer „rationalen Diskussion“ erfolgen wird oder im Rahmen einer mehr oder minder offenen Drohung, Nötigung oder Erpressung, war aus Regierungskreisen (noch) nicht zu erfahren.
Ich hab auch nicht danach gefragt, weil ich es mir denken kann, denn „viele Parlamentarier sind verärgert, weil die Bundesbank so tut als gehöre das Gold ihr“ – schreibt die Financial Times Deutschland am 20. Februar 2006.
Und ich dachte immer, vorrangiges Ziel der Deutsche Bundesbank sei die Wahrung von Preisstabilität und die Verwaltung der Gold- und Devisenreserven der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn meine Hausbank auch immer so tut, als ob mein Geld ihr gehöre.

Und nur für den Fall, dass sich Bundesbank und Bundesregierung über die Verwendung des Goldes nicht einigen können und nicht wissen, wie sie das Geld unters Volk bringen können, sollten wir Steuerzahler vielleicht schon mal vorab unsere Bankverbindungen nach Berlin melden.

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01.03.2006 um 05:45 Uhr

Tamiflu

"Eeene meene muh und raus bist du!"
Tja, das war einmal ein Kinderreim, der dazu diente nach dem Zufallprinzip die Einen von den Anderen zu trennen.
Der Text ist zwar zu "Eeene meene muh, für dich gibt’s kein Tamiflu“ mutiert, aber an seinem Verwendungszweck hat sich im Prinzip nichts geändert.

Das kann man, sofern man sich dafür interessiert, einem Artikel der Berliner Zeitung entnehmen:
«Tamiflu wird knapp steht da zu lesen und weiter, dass "nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts für mindestens 20 % der Bevölkerung Medikamentenvorräte bereit gehalten werden sollten.
Derzeit werden aber in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern nur für sechs bis acht Prozent der Bevölkerung antivirale Medikamente wie Tamiflu gelagert. In Bayern sind es 15 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 30 Prozent

Von Hessen stand in dem Artikel nix.
Sollte sich also die Gefahr der Vogelgrippe präzisieren, werde ich wohl rechtzeitig meinen Wohnsitz nach NRW verlegen müssen, um zu den möglichen Überlebenden einer Pandemie gehören zu können.
Zu Wort gemeldet haben sich, wie immer wenn sie eigentlich nichts zu sagen haben, die üblichen politischen Phrasendrescher und Dumpfbacken, allen voran mal wieder Bärbel Höhn von den Grünen: „Bei Krisen wie der Vogelgrippe muss der Bund zentral eingreifen dürfen. Dies müsse bei der Föderalismusreform berücksichtigt werden.
Dabei hat sie anscheinend komplett vergessen, dass ihre Partei an der Schaffung einer der größten Seuchen dieses geknechteten Landes maßgeblich beteiligt war. Dagegen ist die Vogelgrippe rein gar nix. Von der rot-grünen Krankheit sind uns heute noch 5 Millionen Infizierte geblieben, auch nach saisonal-mathematischer Bereinigung mit immer noch zunehmender Tendenz.

Der bayerische Gesundheitsminister Werner Schnappauf (welch ein Name!) von der Christlich-Sozialen-Union ist dagegen der Meinung, dass die Bundesregierung sich bei der Vorratshaltung stärker engagieren müsste: „Der Bund muss entscheiden, wie viel Vorräte nötig sind. Deshalb ist eine Klarstellung im Grundgesetz nötig.
Als ob sich in unserer Parteiendemokratie jemals jemand an den Wortlaut des Grundgesetzes dieser bunten Republik gehalten hätte. Außer dass man daran mal rasch was ändern müsste, interessiert sich doch kein Schwein für dieses Vertragswerk. Als nächstes soll dann wohl auch noch ein Dünnpfiffparagraph eingebaut und die Bevorratung von Windeln per Grundgesetz geregelt werden.
Und wie bei Politikern üblich hat der Herr Schnappauf (nicht verwandt mit der Frau Schnipp-Schnapp oder dem Herrn Schluckauf) sich auch gleich noch Gedanken über die Finanzierung der Bevorratung gemacht: „Die Kosten für die Bevorratung sollten private und gesetzliche Kassen übernehmen.
Die Antwort auf die Frage „Warum sollten die das tun, wo sie doch chronisch klamm sind“ blieb der Minister für bayrische Gesundheit schuldig.
Nach Friedrisch Nietzsche sind Gedanken übrigens „die Schatten unserer Empfindungen - immer dunkler, leerer, einfacher als diese“. Und auf diesen tiefschürfenden Satz ist der Herr Nietzsche gekommen, ohne den Herr Schnappauf persönlich gekannt zu haben.

Die Gesundheitssenatorin der Bundeshauptstadt Berlin, Frau Heidi Knake-Werner (zu dem Namen sag ich jetzt lieber nix) von der Linkspartei sprach sich gegen eine Bevorratung aus, da „eine Pandemie in Wellen verläuft und Tamiflu nur für die erste benötigt wird, weil bis zur Ankunft der zweiten Welle ein Impfstoff entwickelt  werden könnte.
Das müssen Sie sich ungefähr so vorstellen wie bei einem Tsunami.
Wenn die erste Welle vorbei ist, könnten die Überlebenden dann anfangen Staudämme zu bauen. Bei soviel sachlich-fachlicher Gesundheitskorpulenz in Berlin, kann man getrost davon ausgehen, dass bereits das Auftreten einer La Ola-Welle im Reichstag Hunderten das Leben kosten würde.

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