Machopan - Rauchzeichen

23.02.2006 um 05:45 Uhr

Arbeitsvertrag

Wichtige Dinge werden in zivilisierten Kulturen meist schriftlich geregelt um jegliche Missverständnisse zwischen den Parteien auszuschließen. Ganze Heerscharen von sonst unnützen Juristen verdienen sich an dieser Eigenschaft ein goldenes, mitten im Gesicht frontseitig hervorstehendes Körperteil, ohne sich dabei ein anderes, tiefer gelegenes rückwärtiges Körperteil aufzureißen.

Sind erst einmal vertragliche Standards definiert, wird meist nur noch auf altbewährtes Gedanken- und Schriftgut zurückgegriffen und zum Preis einer einmaligen, unvergleichlichen Kreativleistung an den Mandanten und zu Papier gebracht.

Man darf daher wohl davon ausgehen, dass -sofern sie nicht schon nach HartzIV-Tarif bezahlt werden -, in Ihrem Arbeitsvertrag ein mehr oder minder ähnlich klingende Klausel verklausuliert ist: „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen der gesetzlichen Altergrenze.“
In diesem Fall werden Sie so lange zur Maloche gehen, wie unsere Spitzenpolitiker zur Sicherung der Rentensysteme für notwendig erachten.
Außer Sie verlieren vorher Ihren Job, dann bekommen Sie ein paar Monate lang Arbeitslosengeld I und zehren danach Ihr Angespartes auf, bevor Sie als zwischenzeitlicher Single oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft nach HartzIV-Tarif abgespeist werden.

Besonders in schon etwas älteren Arbeitsverträgen findet sich aber auch diese Klausel: „Das Arbeitsverhältnis endet unabhängig vom Ausspruch einer Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
Und da kann ich jetzt nur sagen, dass ich nicht in Ihrer Haut stecken möchte, denn Sie gehören in unserer Gesellschaft zum „Club der zweifach Gekniffenen“. Das erste Mal werden Sie gekniffen, wenn mit 65 Jahren ihr Arbeitsvertrag endet und Sie bis zum Erreichen des Rentenalters mit 67 erst mal zwei Jahre lang von Ihrem Ersparnissen leben dürfen.
Haben Sie kein Erspartes, werden auch Sie als Single oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft nach HartzIV-Tarif abgespeist werden.

Jetzt wollen Sie sicher wissen, warum Sie zweimal gekniffen werden und es zur Sanierung der Rentensysteme notwendig ist, Sie nochmals über den Tisch zu ziehen.
Das ist ganz einfach, denn während Sie zwangsläufig HartzIV-Bezieher sind oder Ihr Angespartes auffressen und auf das Erreichen den 67 Lebensjahres warten ...

Na?
Na?
Denken Sie doch mal nach?
Genau! Sie mindern während dieser zwei Jahre durch ihr geringes bzw. fehlendes Einkommen und damit verbundene geringen bzw. fehlenden Beitragszahlungen zur Rentenkasse ganz automatisch auch Ihren lebenslangen Anspruch auf Alterrente.
So macht die Rente mit 67 Jahren schon Sinn!
Natürlich nicht aus Sicht des zwangsversicherten Beitragszahlers.
Und da dieses Schicksal ja sicher nicht nur Sie selbst ereilen wird und der Trend zu geringeren Löhnen und Gehälter anhält, müssten eigentlich auch die an die Einkommen der Werktätigen gekoppelten Renten sinken.
Jaaaaa, wenn da nicht der Herr Münte Fering wäre. Denn der will verhindern, dass es zu Rentenkürzungen kommt.
Der wird sicher wissen warum.

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Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenmitdenker schreibt am 23.02.2006 um 08:37 Uhr:Danke lieber machopan, dass auch Du einen meiner Gedanken aufgegriffen hast (http://www.blogigo.de/machopan/entry/202823) mit dem doppelt geschröpft werden. Ich bin deshalb darüber froh, weil ich mir schon die erdenklichste Mühe gegeben habe, meine ganzen Komplexe selbst behandeln zu wollen(siehe http://www.blogigo.de/machopan/entry/190749), diese aber einfach nicht verschwinden wollten.

    Wollen wir jetzt eine Selbsthilfegruppe aufmachen???

  2. zitierenLyriost schreibt am 23.02.2006 um 09:41 Uhr:Wir sollten eben Arbeitsverträge abschließen wie der ehemalige Karstadt-Chef, der gerade vor Gericht erstritten hat, daß er seinen Dienstwagen nebst Chauffeur auf Lebenszeit von Karstadt bezahlt bekommt. Da ist es doch egal, wann man auf Rente geht. Wir sind nur alle nicht clever genug – oder haben die falschen Anwälte.

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