BfA - nimmer da

Wer sich von den Beitragszahlern nun Gedanken um die zukünftige Finanzierung seines Ruhestandes macht und einen zweiten Blick auf die Finanzlage der BfA riskiert, könnte die Situation als „chronisch klamm“ interpretieren und fast automatisch beginnen sich die Gedanken in Sorgen zu transformieren.
Dies löst in der Regel beim Normalbürger einen erhöhten Informationsbedarf aus, hat er doch in der Schule gelernt, dass „die
BfA ein Dienstleister im Bereich der sozialen Sicherheit ist. Als
Rentenversicherungsträger der Angestellten ist sie seit 1913 direkter
Partner von derzeit rund 30 Millionen Versicherten und Rentnern sowie
1,5 Millionen Arbeitgebern. Hauptaufgabe ist die Berechnung und Zahlung
von Renten und die Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation.
Daneben betreut sie die Versicherten in sämtlichen Themen zur
gesetzlichen Rentenversicherung“.Nicht nur um altes Schulwissen aufzufrischen „surft, segelt und treibt“ sich auch der ältere Mitbürger ab und an gerne im Internet herum und ergoogelt sich die eine oder andere Neuerung unserer Gesellschaft. Zu diesem Zwecke klickte sich der Versicherte erst neulich auf die Webseite der BfA unter www.bfa.de und erschrak sich fast zu Tode, denn die BfA scheint nicht nur „chronisch klamm“ zu sein, sondern sie hat sich auch noch klamm und heimlich aus dem Staub gemacht.
Nicht „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“ oder „Basler Freizeit Aktion“ oder „Brot für Alle“ steht da auf der Website, sondern „Deutsche Rentenversicherung Bund“ und der Besucher erfährt, dass «die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten durch Beschluss des Bundestages abgeschafft wurde und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) nun gemeinsam unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auftreten.»
„Ahhaaaaa“ schießt dem geplagten Bürger durch den Kopf und er befürchtet (vermutlich zu Recht und aus der Erfahrung der letzten Jahre) erst mal Böses, denn zum Vorteil der Zwangsversicherten in den Sozialkassen und der steuerpflichtigen Bürger gab es bisher wenig Erwähnenswertes, das sich nicht mit „man merkt die Absicht und ist verstimmt“ beschreiben ließe.
Jetzt sieht es also so aus, dass die Angestellten, die Arbeiter, die Seeleute, die Bergleute und die Bediensteten des bundesdeutschen Schienentransportwesens unter dem Berufsbild „Arbeitssklaven und Leibeigene“ unter die Zwangsverwaltung der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ bunt gewürfelt wurden um daraus einen schönen Einheitsbrei zu machen, nach dem Motto „gleiches Recht für alle und für alle weniger“.
Offiziell soll sich ja für das versicherte Individuum ja nichts ändern!
Aber das Individuum hat da so seine Erfahrungen!!
Denn der Zusammenschluss ist (laut Webseite) "Teil einer komplexen Organisationsreform" und mit Reformen hat der arbeitende Bürger seit der Reform des Arbeitsmarktes ja so seine schlimmsten Befürchtungen am eigenen Leib bestätigt bekommen.
Und wenn man sich die Webseite dieser, nach der Bundesagentur für Arbeit weiteren per Bundestagsbeschluss angerichteten Monsterbehörde ansieht, erahnt man Schlimmes, denn die
offizielle Domain lautet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/.
Man muss das laut aussprechen um in den Genuss der „Message“ dieses „Rechtsnachfolgers(?)“ der BfA zu kommen:
„Weh weh weh punkt Deutsche minus Rentenversicherung minus Bund Punkt Dee Eeh“
Das hört sich so doch schon fast wie eine Drohung an.
Was war noch mal die Hauptaufgabe der durch Bundestagsbeschluss aufgelösten BfA?
War das nicht die Berechnung und Zahlung von Renten für Versicherte am Ende ihrer aktiven Laufbahn als Wirtschaftssklave?
Steht denn den Kunden der ehemaligen BfA bei derartig gravierenden Veränderungen durch Zusammenschluss, Fusion und/oder Übernahme mit bzw. von ehemaligen Mitbewerber zur Bildung eines marktbeherrschenden Unternehmens kein außerordentliches Kündigungsrecht zu?
Oder hat dies der Bundestag (in weiser Voraussicht) vergessen zu beschließen?
Und ob die Bundestagsabgeordneten bei ihrer Entscheidung die Zusammenschlusskontrolle nach der Vorschriften der Europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) Nr. 139/2004 vom 1. Mai 2004 berücksichtigt haben – daran wollen wir doch alle erst mal gar nicht denken.
Oder haben die Abgeordneten vielleicht gar nicht gewusst, dass «der Zusammenschluss nicht vollzogen werden darf, solange er von der Kommission nicht freigegeben worden ist. Die Freigabe wird auch nach europäischem Recht nicht erteilt, wenn durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Für einen Zusammenschluss, der der europäischen Fusionskontrolle unterliegt, findet eine mitgliedstaatliche Fusionskontrolle grundsätzlich nicht mehr statt. Doch es besteht laut Art. 9 FKVO ein Mitteilungsrecht der Mitgliedstaaten, die Kommission zu unterrichten, wenn in diesem Land die Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung durch einen Zusammenschluss droht ("deutsche Klausel").»

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Anders, aber auch ganz anders in dieser Buntesrepublik. Muss ja auch, weil die \"Animal Farm\" hier so ausgeprägt ist, wie es dieser Gattung nun mal zusteht.
So viele Napoleons...
Und dann etwas vereinheitlichen. So etwas schreckliches. Insbesondere für die \"Mitbewerber\". Allerdings frage ich mich besorgt, wer so dämlich sein sollte und
bei diesem zwangsläufig defizitären \"Unternehmen\" als Mitbewerber auftreten sollte.
Selbst bei den sogenannten Pensionskassen wurde von \"Väterchen Staat\" doch so etwas von hineingelangt und dann flugs vergessen, dass kein Privatunternehmen (bei Gewissheit der Strafe des Untergangs) dort als Bewerber auftreten würde.
Neudeutsch heisst so etwas wohl Umschichtung. Früher sagte man dazu einmal Diebstahl. Aber so ändern sich die Zeiten...
Ganz einfach: wir können sie nicht mehr finanzieren. In Verbindung mit den niemals tilgbaren Staatsschulden (es sei denn über eine ausgewogene Radikalreform)entsteht auch durch solche Tatsachen das nächste Problem: die demographische Katastrophe mit allen negativen Folgeerscheinungen ! Welche möglichen Eltern wollen denn wirklich anbetracht solcher und der vielen anderen Probleme Kinder in die Welt setzen ?
Meine Meinung zu Renten/Pensionen:
Umstellung des gesamten Systems auf eine steuerfinanzierte Grundrente mit Minimal- und Maximalhöhe die abhängig ist von den tatsächlich erbrachten Steuerleistungen bzw. Sozialabgaben.
Beispiel: ein Freund von mir ist Staatsanwalt. Ihn erwartet eines Tages eine stattliche Pension. Sozialabgaben kennen Beamte nicht in der herkömmlichen Form und Steuern zahlte mein Freund bis heute nicht. Er investierte in viele Abschreibungsmodelle aus denen es im Alter munter sprudelt. Neben einer gewaltigen Pension also noch riesige Kapitalerträge, die daraus resultieren, dass er während seiner aktiven Beamtenzeit keine Steuern zahlte.
Deshalb: das von mir genannte Rentenmodell und gleichzeitige Anrechnung von sonstigen Einkünften im Alter.
Einen zusätzlichen Bonus nur noch für solche Bürger, die auch noch im Alter Verpflichtungen erfüllen müssen (Kinder, Pflegefälle usw.).
Mit anderen Worten: wer in seinem Leben tatsächlich dem Gemeinwesen diente, wird im Alter entsprechend belohnt !
Übrigens: bei einer solchen Umstellung würden ca. 90% der Versorgungsjobs in den LVA´s, der BfA usw. überflüssig sein.
Es stimmt definitiv nicht, das alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengefasst sind. Die Mehrzahl der Träger bestehen weiterhin als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die wichtigste Änderung ist der gemeinsame Auftritt unter der Marke \"Deutsche Rentenversicherung\", der ab 01.10.2005 umgesetzt wurde.
Die bisherige BfA bildet nun zusammen mit dem bisherigen Spitzenverband VDR die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie betreut ab 01.10. weder mehr noch weniger Versicherte als am 30.09.
Die bisherigen LVA\'en bestehen weitgehend weiter. Sie führen nun den Namen \"Deutsche Rentenversicherung\" mit dem Zusatz der Region, für die sie zuständig sind. Aus der LVA Hessen wurde beispielsweise die deutsche Rentenversicherung Hessen. Im Rahmen von Fusionen haben sich acht bisherige LVA\'en zu drei Trägern zusammengeschlossen.
Die größte Fusion und damit Änderung ist die Zusammenlegung der Bundesknappschaft, BahnVA und Sekasse zur Deutschen Rentenversicherung Kanppschaft-Bahn-See.
Änderungen für die Versicherten ergeben sich nicht, weil des zum 01.10. keine gesetzlichen Änderungen bzgl. der Beiträge oder Leistungen gab. Und Beide (Beiträge und Leistungen) sind durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben, gelten für alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einheitlich und können von diesen auch nicht geändert werden.
Zum Thema marktbeherrschende Stellung und Mitbewerber: Die BfA und die LVA\'en waren keine Mitbewerber, weil die Aufteilung der Versicherten eindeutig gesetzliche geregelt ist. Es waren und sind auch keine Wirtschafts-Subjekte, die in einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb stehen, sondern an Gesetze gebundene Behörden.
Bei der Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung hat der jeweilige Mitgliedsstaat freie Gestaltungmöglichkeiten und benötigt keinerlei Zustimmung der EU-Komission.