Daschner - Das Urteil

Nun wurde im Namen des Volkes das „Urteil“ gesprochen und führt zu weiteren Diskussionen, aus denen ich mich nach den Erfahrungen der vergangenen Monate nunmehr heraushalten werde.
Denn dieser Prozess, der in den Medien wie ein Schau- oder Hexenprozess gegen den Unmenschen und Folterer Daschner dargestellt wurde und die Kommentare und Meinungen dazu haben mich mehr verändert als der schreckliche Mord an Jacob von Metzler, der vom seinen Entführer erstickt oder ertränkt wurde, damit er ihn nicht mehr identifizieren kann. Anschließend hat der Mörder, den Sack mit der Leiche des Jungen in einem See nord-östlich von Frankfurt geworfen und dort versenkt.
Für mich war der Prozess gegen den Polizeibeamten Daschner und seinen Kollegen der kollektive Verlust des Realitätssinns einer (großen?) Bevölkerungsgruppe, deren Argumente meine tiefste Abneigung finden. Es ist einfach unglaublich, wie die Verteidigung eines Kindermörders mit dem Argument der „angedrohten“ Folter des Täters, unser Rechtssystem auf den Kopf stellen und derart viele Mitstreiter finden kann.
Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber bei mir haben diese Vorgänge Abscheu hervorgerufen und mehr als nur einen schlechten Beigeschmack hinterlassen.
Hier wurde aus einer Mücke (verbale Androhung von körperlichen Schmerzen) ein Elefant (durchgeführte Folterung der schlimmsten Art) gemacht und zur Übergröße (Folterstaat BRD, Zustände wie in Abu Ghraib) aufgeblasen. Und das alles nur zu dem Zweck, um den Mörder eines Kindes wegen eines juristischen Verfahrensfehlers der irdischen Gerechtigkeit entziehen zu können.
Aus Sicht der Verteidiger, mag diese Vorgehensweise eine clevere Art der Verteidigung darstellen, wobei ich mir die Frage nach den ethnischen und charakterlichen Eigenschaften eines solchen Juristen lieber nicht stelle.
Es ist sicherlich richtig, dass von einem Polizisten ein wesentlich höheres Maß an Selbstkontrolle abzuverlangen ist, gerade weil die Würde eines jeden Menschen, auch die eines Straftäters gewahrt bleiben muss. Dennoch darf man die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren. Auch Opfer haben Rechte und Polizeibeamte sind die ersten Anwälte des Opfers und haben dessen Rechte wahrzunehmen.
Wer die Rechte eines geständigen Kindsentführers auf physische und psychische Unversehrtheit höher bewertet, als das Recht eines Kindes auf Leben, der führt unser Rechtssystem absurdum.
Wer von Polizisten, die einem geständigen Kindesentführer gegenüberstehen, der sich weigert den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu nennen und die Ermittler an der Nase herumführt, in einer solchen Situation gleichzeitig Verständnis, Rücksicht, Bürgernähe und auch noch emotionale Distanz verlangt, sollte sich ernsthaft Sorgen um seinen Realitätssinn machen.
Im Februar 2004 habe ich mich erstmals zum „Fall“ Daschner geäußert, weil mich die Absicht der Verteidigung des Kindermörders Magnus Gäfgen aus der Androhung körperlicher Schmerzen während der Vernehmung ihres Mandanten durch die Polizei einen Verfahrensfehler zu konstruieren, zutiefst empört hat.
„Sollte Karlsruhe mir Recht geben, ist Magnus Gäfgen in drei Jahren frei und hat Anspruch auf Haftentschädigung", sagte damals sein Verteidiger Endres.
Mich hat diese Äußerung und die Vorstellung, dass die Verteidigung mit diesem Vorhaben erfolgreich sein könnte, spontan an den Fall Bachmeier erinnert.
Vor 20 Jahren tat ich mich schwer, die Beweggründe und die Tat von Frau Bachmeier zu verstehen und zu akzeptieren.
Dieses Problem habe ich heute nicht mehr.
Heute schäme ich mich!
Ich schäme mich, für die Geringschätzung, mit der Juristen mit den Rechten der Opfer umgehen und unsere Rechtssystem auf den Kopf gestellt haben.
Ich schäme mich vor der Familie von Jacob von Metzler, deren Sohn und Bruder auf bestialische Weise getötet wurde und dessen Recht auf Leben hinter dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Täters zurückstehen sollte.
Ich schäme mich für das, was dem Menschen Daschner und seiner Familie durch den Prozess angetan wurde.
Und ich schäme mich für Juristen, die unser Rechtssystem ausnützen bis zum letzten Paragraphen und bis zum letzten Rechtsmittel um aus Recht Unrecht zu schaffen.
Und ich schäme mich für die Menschen, die in Leserbriefen und Internetforen ihre jämmerlichen Schmierereien über den „Folterstaat“ BRddr und persönlichen Diffamierungen über dessen „Folterknechte“ ausgegossen haben.
Es ist absolut jämmerlich, wie man sich hier mit missionarischem Eifer in die Spurrillen einer kollektiven Staatskritik schmiegt und sich in argumentativer Ideologensülze ergießt.
Unter den Einträgen in den Internetforen befinden sich wirklich einige der widerlichsten Machwerke, die mir in letzter Zeit untergekommen sind.
Heute kann ich Frau Bachmeier verstehen.
Nicht verstehen kann ich allerdings, warum der Artikel in der Welt vom 2. März 2001 im Untertitel von dem „mutmaßlichen“ Mörder spricht.
Nur weil die Juristen ihn nach der Selbstjustiz der Mutter nicht mehr verurteilen oder freisprechen konnten?
Oder weil in unserer Gesellschaft in den letzten 20 Jahren alles „mutmaßlich“ geworden ist?
Denn eines ist sicher – der mutmaßliche Mörder wäre heute sicher wieder auf freiem Fuß.
Außer er hätte sich rechtzeitig ein weiteres Opfer gesucht, wäre dabei wieder erwischt worden und bei seiner Vernehmung wären keine „Verfahrensfehler“ gemacht worden.
Aber all das spielt im „Fall“ Daschner ja keine Rolle. So zumindest interpretiere ich die auf den Internetseiten der AG Friedensforschung an der Uni Kassel gesammelten Kommentare.
Nicht nachvollziehen kann ich aber, was der „Fall“ Daschner mit „Friedensforschung“ zu tun hat.
Außer dem Umstand, dass Jacob von Metzler durch Magnus Gäfgen auf grausamste Art und Weise seinen ewigen Frieden finden musste.

(c) Copyright Machopan - Alle Rechte vorbehalten

Die Fälle Gäfgen und Daschner sollte man unbedingt getrennt behandeln! Hier wird mir beides zu sehr vermengt, was nur noch zusätzliche Emotionen hervorruft, die eigentlich unpassend sind, wollte man objektiv bleiben. Beide Fälle haben tatsächlich nur diese eine Verbindung, dass eben in speziell diesem Entführungs- und Tötungfall dem Täter - unzulässigerweise - Gewalt angedroht worden ist. Das steht zweifelsfrei nach dem Grundgesetz unter Strafe, zumal der Täter auch rechtlich noch nicht überführt war (es lagen Indizien sowie Aussagen vor, die Beweise jedoch noch nicht). Und so übel es für das/die Opfer von Gäfgen auch abgelaufen war, der Fall Daschner stellt eine ganz andere Ebene des Rechtsempfindens dar, ist somit ein explizit anderes Pflaster der Rechtssprechung! - Das Urteil war eindeutig zu mild ausgefallen, weil es eben faktisch eine Gewaltandrohung legitimiert haben könnte, obwohl es ganz klar einen Straftatbestand darstellt. Und also sind auch die weitreichenden Auswirkungen dieses Urteils von ganz besonderer Brisanz, welche man objektiv und relativ emotionslos zu den Querverbindungen behandeln muss...
\"Nicht nachvollziehen kann ich aber, was der Fall\" Daschner mit Friedensforschung\" zu tun hat.\"
Die Menschenrechte eines jeden - egal wer das ist - sind zu berücksichtigen. Dafür sind diese Gesetze geschaffen worden. Denn, wenn es sich erstmal einschleicht, dass man als Bessergestellter (Geld diktiert diese Welt) oder Bediensteter (mit weitreichenden Rechten versehen) \"ein wenig foltern\" könnte, ohne wirklich ernsthaft dafür belangt zu werden, dann kann z.B. auch ein Bediensteter der neuen Bundespolizei einem friedlichen Demonstranten im Gewahrsam ein wenig herummartern. Passieren würde ihm - sich auf dieses Urteil berufend - wahrscheinlich nur wenig. Und wenn wir erst einmal dort angelangt sind, dann sind alle unsere Rechte nur noch einen Dreck wert! - Soweit kann ich die meisten Kommentare der Menschenrechtsseite der Uni Kassel sehr wohl sehr gut verstehen, denn da gibt es definitiv klare Zusammenhänge...
gruss
guan
Unsere Geister scheiden sich eigentlich an zwei Dingen. Zum einen an der Dimension der Verfehlungen. Auf der einen Seite der geständige Entführer, der sich weigert den Aufenthaltsort des Kindes preiszugeben und auf der anderen Seite der ermittelnde Beamte, der weiß, dass die Zeit gegen ihn und das entführte Kind arbeitet. Man kann hier sicher von einer Stresssituation des Beamten ausgehen, der zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht das Wissen des Täters besitzt und davon ausgehen muss, dass das Kind irgendwo um sein Leben kämpft.
Und in dieser Situation trifft der Beamte (und zweifacher Familienvater) eine Entscheidung. Eine Entscheidung, die er so nicht treffen dürfte. Und weil er das weiß, protokolliert er diese Entscheidung und nimmt die Verantwortung auf sich. Davor habe ich Respekt, ohne bewerten zu wollen, ob das richtig war.
Richtig war es sicher aus Sicht des entführten Kindes. Sicher richtig auch aus Sicht der Angehörigen. Als Vater wäre ich in einer vergleichbaren Situation froh, wenn alles versucht würde um mein Kind zu retten.
Vor genau diesem Hintergrund muss meiner Meinung nach die notwendigerweise zu führende Diskussion um das Recht jedes Menschen auf physische und psychische Unversehrtheit gesehen werden.
Hätte der Täter sein Opfer mit einer Pistole bedroht und dessen Leben gefährdet, so hätte der Beamte nach geltendem Recht und durch eigene Gewissensabwägung die Möglichkeit des finalen Rettungsschuss gehabt. Zumindest in einigen Bundesländern ist das so. Doch eine ähnliche legale Möglichkeit hatte der Beamte Daschner nicht.
Jetzt lässt sich natürlich nachträglich in aller Ruhe über das falsche oder richtige Verhalten des Beamten Daschner diskutieren.
Ohne Frage hat er gegen geltendes Recht verstoßen.
Daraus aber einen mehrjährigen Schauprozess zu machen und den Angeklagten Daschner in aller Öffentlichkeit zu sezieren, ihn mit der Zeugenaussage eines verurteilten Kindsmörders zu konfrontieren, ihn als Folterer zu bezeichnen, der die Menschenrechte mit Füssen tritt, das geht mir dann doch zu weit.
Und wenn sich dann auch noch fanatische Weltverbesserer mit ideologisch-missionarischem Eifer und unter Missachtung jeglicher zivilisierter Umgangsformen über den Menschen Daschner und den Folterstaat BRD hermachen, dann - und das muss ich jetzt auch mal so sagen, bei aller Kritik die ich an diesem Staat übe muss ich mich vor den Menschen Daschner stellen.
Ein sachliche Diskussion über eine, dem finalen Rettungsschuss entsprechende Maßnahme und deren Verankerung in den Gesetzen würde ich wesentlich lieber führen.
Bevor es wieder zu einem Fall Daschner kommt, in dem das Opfer ums Leben kommt, weil der vernehmende Beamte die Lehren aus dem Fall Daschner gezogen hat.
Und zum Schluss noch ein Wort zu den Menschenrechten der Bessergestellten und dem ein bisschen Foltern.
Beides ist nicht richtig. Vor dem Gesetz müssen alle Menschen gleich sein. Das darf aber nicht nur fürs Strafrecht gelten, sondern sollte Grundlage jeden Rechts sein. Ist es aber nicht, auch nicht in der BRD.
Und ein bisschen foltern gibt es auch nicht. Wird aber trotzdem gemacht. Jeden Tag.
Auch in der BRD. Am Arbeitsplatz, in der Familie und in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Ich kann tatsächlich nicht nachvollziehen, dass ein Staatsbediensteter im höheren Rang nicht wirklich um diese Dinge des Strafrechts weiss bzw. wenn ja, dann wissentlich die bestehende Strafgesetzgebung zu unterlaufen versucht. In wievielen Fällen ist diese Praxis (von der ich glaube, dass es nur die Spitze des Eisberges darstellt bzw. es sich beim Opfer um \"jemanden mit Kapitalbackground\" handelte) bereits nicht protokolliert worden, somit nicht bekannt geworden, wenn es sich um Nicht-Vermögende gehandelt hatte? (Nur mal zur Kenntnis: Das Protokollieren bei Aussagen ist keine Auslegungssache der Bediensteten, es ist Bestandteil des Gesetzes und verpflichtend!) - Und wer sich zudem ausdrücklich dazu bekennt, es genauso wieder machen zu wollen (_das_ sollte uns zu denken geben!), dem kann ich ausdrücklich nur meiner tatkräftigen Gegnerschaft versichern, denn solch eine Haltung ist in meinen Augen undemokratisch und nicht hinnehmbar!
Nur mal als Beispiel:
Wenn ich vor Gericht stehen würde, weil ich jemanden (wegen versuchter Vergewaltigung oder ähnlichem) nur mal mit ner Schelle ans Geländer festgepinnt hätte, dann träfe mich als kleinen unbedeutenden Mennekenesen wegen Freiheitsberaubung die ganze Härte des Gesetzes, obwohl ich eine Straftat selbst erst vereiteln wollte. Da frage ich mich doch schon massiv: Wo bleibt hier die Verhältnismässigkeit? Und wer entscheidet wirklich über Recht und Unrecht? - Unrecht ist bereits da, wo das Recht - auch gefühlsmässig, subjektiv - aufhört, zu existieren! - Und dieses Urteil muss m.E. einfach als Skandal zu werten sein, und dabei bleibe ich...
Zum finalen Rettungsschuss muss ich sagen:
Ich halte es für gefährlich, an den bestehenden Systemfehlern herumdoktorn zu wollen. Ich halte es auch für äusserst fatal, Gewalt durch Gegengewalt manifestieren zu wollen. Denn in einer solchen Gesellschaft will ich nicht leben, wenn ich schier ohnmächtig zur Kenntnis nehmen muss, dass anstatt der Schaffung vernünftiger Grundlagen zum Erhalt einer demokratischen Grundordnung bzw. dessen eigentlichem Aufbau (denn wir leben ja in einer pseudo-demokratischen Bananenrepublik *g*) nur noch die Stabilisierung eines dahinrottenden Systems das Ziel aller zu sein hat und folglich nur noch wild geflickschustert wird. Dieser \"Rettungsschuss\" entbehrt jeglicher Grundlage, wenn gesellschaftliche Normen etabliert wären, die allen ein daseinswürdiges Leben garantieren könnten (Stichwort: <a href=\"http://www.existenzgeld.de/\">Existenzgeld</a>). Fälle wie Gäfgen & Co. passieren fast ausschliesslich nur deshalb, weil niedere Instinkte damit verbunden sind. Diese werden von diesem System manipulativ nur noch forciert (Presse, TV, Werbeindustrie...), so dass es hier immer \"Stimmung\" geben wird, solange der falsch verteilte Reichtum Neid, Gier und Missgunst hervorrufen wird. - Da sitzt der Schlüssel zum Türe aufmachen, aber deshalb muss man sie ja noch lange nicht gleich eintreten...
Wenn die Grundsituation der Menschen verändert werden würde, gäbe es auch keine Diskussion bezüglich des \"Rettungsschuss\". Und wäre das Ziel der Abschaffung von Armut erreicht, so würde sich ganz automatisch die Hemmschwelle zur Gewalttätigkeit senken. Den wenigen Ideologiebolzen mit ihrem verdrehten Gesülze könnte man getrost auch anders beikommen. Aber das wollen diese Oligarchen ja gar nicht, viel eher bereiten diese erneut den Boden für einen neuen Nationalsozialismus...
Anyway, ich schweife ab. Aber wenn irgendwann mal eine Abhandlung zu diesem \"Rettungsschuss\" anstehen und hier geschrieben sein sollte, melde ich mich gern zu Wort. Muss ja nicht jetzt sein, obwohl: \"das Fest der Liebe\" und \"der finale Rettungsschuss\" - das hätte was (passt so schön makaber zusammen, dass von meiner Seite nur rabenschwarzer Humor rauskommen sollte)! *lol*
gruss
guan
PS: Der neue Armutsbericht hats auch in sich, und das wird erst der Anfang sein. Wenn diese 2,5 Mio. in Armut lebende Kinder erwachsen sind, dann muss sich dieses System mal ganz warm anziehen...