Machopan - Rauchzeichen

15.04.2004 um 05:45 Uhr

Doppel gehoppelt

Stimmung: paarungsbereit
Musik: Bully Buhlan - Ham'se nicht, ham'se nicht, ham'se nicht ne Braut für mich


Als polygam werden Eheformen oder sexuelle Beziehungen bezeichnet, die sich zwischen mehr als zwei Personen abspielen.
Polygamie (auf Deutsch: Vielfalt) ist das Gegenteil der Monogamie (auf Deutsch: Eintönigkeit).
Dabei wird unterschieden zwischen:
Polyandrie (Vielmännerei – eine Frau, mehrere Männer – pfuijuijuijuijui) und
Polygynie (Vielweiberei – ein Mann, mehrere Frauen – olalalalla).

Jetzt gibt es in Deutschland den ersten Fall von juristisch anerkannter Polygynie.
«Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz entschied am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebt, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, da die Ehe der Zweitfrau wie die der Erstfrau rechtsgültig anerkannt wurde

Das Gericht hob damit das Urteil der Vorinstanz auf und entschied:
"Die Klägerin kann ... die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis verlangen", da es sich um eine "auch hier als rechtswirksam anerkannte Mehrehe" handele. Jedermann habe "einen Anspruch auf Achtung seines Privatlebens". Es könne der Klägerin "nicht zugemutet werden", die Lebensgemeinschaft aufzugeben, "zumal ihre Ehe zwischenzeitlich auch hier als in gleicher Weise rechtsgültig wie die Erstehe ihres Ehemannes anerkannt worden ist..."

Lässt man das Juristendeutsch weg, dann bedeutet dieses Urteil, dass Ehen die nach geltenden Recht im Ausland geschlossen werden auch in Deutschland Rechtskraft haben, selbst wenn sie hier in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen, wie zum Beispiel gegen den §1306 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den §172 des Strafgesetzbuchs.

BGB § 1306 Doppelehe
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Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe besteht.
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StGB § 172 Doppelehe
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Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Außerdem hat das Kirchenrecht noch etwas gegen die Doppelehe, aber das ist nicht so wichtig, denn da stehen auch noch andere komische Sachen wie z.B. das Zölibat drin. Auch gilt das Kirchenrecht nur für Angehörige der christlichen Kirchen und kann daher hier vernachlässigt werden.

Aber bei BGB und StGB handelt es sich um Gesetze, an die sich jede natürliche und juristische Person zu halten hat, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet aufhält.
Denn es kann ja wohl nicht sein, dass deutsches Recht in Deutschland nur für deutsche Staatsbürger gilt.

Jetzt habe ich erst kürzlich im Spiegel gelesen, dass 16% der deutschen Männer sich in der Lage sehen und auch bereit wären mehr als eine Frau gleichzeitig glücklich zu machen!!!!

Noch ist ihnen das per Gesetz (siehe oben) unter Strafandrohung untersagt.

Aber jetzt gibt es eine ganz legale Lösung:

  1. Der deutsche Mann tritt einer Glaubensgemeinschaft bei, in der die Mehrehe erlaubt ist.
  2. Der deutsche Mann heiratet im Ausland, nach dem dort geltenden Gesetz mehrere Frauen.
  3. Der deutsche Mann kehrt anschließend mit seinen Frauen nach Deutschland zurück und lebt hier glücklich und zufrieden mit seinen Ehefrauen und pfeift auf BGB und StGB.

Denn was einem Ausländer in Deutschland erlaubt ist, kann einem Deutschen ja wohl nicht verboten werden.
Wo würden wir denn da sonst hinkommen?

Denn vor dem Gesetz sind doch alle Menschen gleich! Oder etwa nicht?
Denn das steht doch so auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

In Artikel 3 heißt es dort:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Oha!
Jetzt muss ich aber schnell Schluss machen!
Meine Frau hat sich gerade den Schulatlas aus dem Bücherregal geholt und sucht nach einem Land in dem die Polyandrie legal ist.
Ach du Schande!
Jetzt ham’wer den Salat!





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Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenlrrh schreibt am 15.04.2004 um 11:22 Uhr:das musste ja so stehen bei Machopan *g*



    \"Polyandrie (Vielmännerei – eine Frau, mehrere Männer – pfuijuijuijuijui) und

    Polygynie (Vielweiberei – ein Mann, mehrere Frauen – olalalalla).\"



    sonst wär´s nicht Machopan ...

  2. zitierenMachopan schreibt am 15.04.2004 um 20:31 Uhr:Machopan - Der Name verpflichtet!



    Polyandrie!?

    Was sollte eine Frau auch mit mehreren Männern anfangen?

    Da müsste sie ja mehrfach die Migräneauszeit nehmen!



    Aber vielleicht habe ich da noch ein falsches Frauenbild und die zeiten haben sich geändert.

    Wenn ja, dann verfluche ich hiermit meine frühe Geburt ;-(



  3. zitierenMachopan schreibt am 16.04.2004 um 23:38 Uhr:Beweise Maj - nur eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
  4. zitierenMachopan schreibt am 17.04.2004 um 10:03 Uhr:Wie langweilig!

    Und ganz ohne \"Gegenverkehr\"?
  5. zitierennickdirk schreibt am 04.05.2004 um 15:58 Uhr:Wunderbar, das bringt mich min. einen Schritt weiter; bin gerade dabei meine 2. Ehefrau nach Deutschland zu bringen. Alle Achtung, diese Gesellschaft bewegt sich nun doch ein bischen schneller (unverheiratete Partnerschaften, Homosex., Alleierziehende, u. v. m.) und nun dieses.

    Genial, damit sind meine Chancen wesendlich größer, weiter so BRD, du bist auf dem richtigen Wege!!!
  6. zitierenMachopan schreibt am 04.05.2004 um 23:46 Uhr:Zweitfrau?

    Nicht kleckern - klotzen!

    Wir diskutieren derzeit in unserer Männergruppe ob wir nach der Schwangerschaftsgymnastik, dem Stillkurs mit abgepumpter Muttermilch und dem Zusatzkurs \"Babywickeln im 21. Jahrhundert\" jetzt alle geschlossen zu den Mormonen überlaufen sollen.



    Aber ich bin beim letzten Gruppengespräch (noch) überstimmt worden. Die anderen wollen noch warten bis unser Häkelkurs beendet ist.

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