Machopan - Rauchzeichen

17.06.2004 um 05:45 Uhr

I say YES - you say NO

Stimmung: Bist du des Lebens nicht mehr froh - liegt es bestimmt am Libido
Musik: Auf und nieder, so hat er's gestern g'macht, so macht er's heut


Ein 81-Jähriger Mann, der mehrere Vergewaltigungen begangen haben soll, hat in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Untersuchung seiner Erektionsfähigkeit geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Verfassungsbeschwerde in einem Beschluss statt
.

Gegen den Mann wird wegen mehrerer Vergewaltigungen ermittelt, die er im Sommer 2003 begangen haben soll.
Mehrere Vergewaltigungen? Damals war er 80!

Der Mann bestreitet die Vorwürfe und macht geltend, er leide seit Jahren an Diabetes und sei deshalb erektionsunfähig.
Was macht dein Zucker? Dumme Frage, gestern hat er noch gezuckt!

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ordnete daraufhin eine maximal dreitägige Nachtschlafuntersuchung zur Aufzeichnung nächtlicher Erektionen an. (Aktenzeichen: 2 BvR 715/04 - Beschluss vom 21. Mai 2004)
Hart ist der Zahn der Bisamratte – noch härter ist die Morgenlatte. Das muss sich doch auch wissenschaftlich nachweisen lassen.

Laut Bundesverfassungsgericht ist diese Anordnung gegen den Willen des Mannes unverhältnismäßig, schon deshalb, weil sich sogar der Sachverständige widersprüchlich zum Nutzen der Untersuchung geäußert habe.
Sachverständige äußern sich immer widersprüchlich.
Zwei Sachverständige – mindestens drei Meinungen!

Nach der Aussage des Sachverständigen soll einerseits eine solche Untersuchung gegen den Willen des Betroffenen möglich sein, andererseits sei seine Kooperationsbereitschaft wesentlich.
Aber der Betroffene hört doch dabei nur die Matratze ab. Das wäre doch der erste Mann, der im Schlaf nicht ganze Horden von wilden Weibern vernascht, in wachem Zustand aber lammfromm und meilenweit von einer Kopulationsbereitschaft entfernt ist.

Damit sei der Schutz der Freiheit der Person verletzt, befanden die Karlsruher Richter.
Nehmt dem Mann doch einfach sein VIAGRA weg, bevor er sich damit noch einen Herzinfarkt holt.





P.S.
Das ist kein Aprilscherz. Es ist schon erstaunlich, mit welch wichtigen Angelegenheiten sich unser Bundesverfassungsgericht beschäftigen muss. Sogar mit den nächtlichen Erektionen eines 81-jährigen Rentners.
Wenn das meine Oma noch hätte erleben dürfen.

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Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenlrrh schreibt am 19.06.2004 um 15:44 Uhr:uihui,

    gebt dem Manne doch sein VIAGRA denn das ist doch der ewige kleine Tod,

    so heisst es, dann das Finale schöner kann \"Mann\" doch nicht die Welt

    verlassen und Rente & KKasse freut´s allemal!


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