Machopan - Rauchzeichen

19.01.2004 um 05:45 Uhr

Praxisgebühr

19.01.04

Das Wort „Praxisgebühr“ hat gute Chancen zum Unwort des Jahres 2004 gewählt zu werden.
Und zum Superflop des Jahres auch.
Und vielleicht zum endgültigen Stolperstein für Rot/Grün.

Dabei ist das Wort schon, unabhängig von seiner Verwendung, eine Totgeburt. Denn mit Praxis hat das ganze Verfahren ja wirklich überhaupt nichts zu tun, in einer Gesellschaft die überwiegend bargeldlos per Karte bezahlt.
Es ist nicht nur eine Unverschämtheit gegenüber den Versicherten, die durch diese Zuzahlungen gezwungen werden ein durch und durch marodes Gesundheitssystem weiterzufinanzieren, sondern auch eine bürokratische Unverschämtheit gegenüber den praktizierenden Ärzten.

Gegen soviel Unverfrorenheit, Sturheit und Dummheit der Politiker hilft wirklich nur noch ziviler Ungehorsam und bei der nächsten Wahl das Kreuz an der richtigen Stelle.
Wenn ich sehe, wie die Genossen hartnäckig und lernunfähig versuchen ihre stümperhafte Politik zu rechtfertigen, dann habe ich den Eindruck, als wollten sie –bevor sie über Bord gehen- noch soviel Unheil wie möglich anrichten.

Mit dieser unglückseligen Praxisgebühr zur Finanzierung der gestiegenen Krankheitskosten, hat man sicher die dümmste Lösungsmöglichkeit aller dummen Lösungen gewählt. Und ich bin mir sicher, dass es vor der Umstellung auf den Euro, kein Politiker gewagt hätte eine solche Gebühr in Höhe von 20,00 DM je Quartal einzuführen.
Der organisatorische Irr- und Schwachsinn dieser Praxisgebühr und welche Verantwortung bzw. welche Risiken hier per „Order de Mufti“ den inkassobeauftragten Ärzte zugemutet werden, wird jedem vernünftigen Menschen schnell klar, wenn man sich einmal den Ablauf einer solchen Bargeldtransaktion vor Augen führt.

  1. Bei jedem Patienten muss vom Arzt geprüft werden, ob die Gebühr erhoben werden muss, denn es gibt jetzt schon Ausnahmen. Politiker(!) und chronische Kranke(?) zahlen weniger!
  2. Hat der Patient schon bezahlt, muss er das durch die Vorlage einer Quittung nachweisen. Ob die Quittung echt ist, muss der Arzt überprüfen.
  3. Muss der Patient bezahlen, weigert sich aber, muss der Arzt eine Meldung an die Krankenkasse machen
  4. Zahlt der Patient, übernimmt der Arzt die Praxisgebühr entgegen, hat den Empfang aufzuzeichnen und zu quittieren.
  5. Tritt nach dem Empfang der Praxisgebühr durch eigenes Verschulden (Schlamperei, Abrechnungsfehler) oder Fremdverschulden (Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Abrechnungsbetrug) der teilweise oder vollständige Verlust der Gebühr ein, so trägt der Arzt den Schaden.
  6. Durch die Abrechnung der bar gezahlten Gebühren, deren Transport zur Bank und die dortige Einzahlung entstehen dem Arzt zusätzliche Verwaltungs- und Personalkosten. Denn aus Sicherheitsgründen sollten mit dem Bargeldtransport zur Bank mindestens zwei Personen beauftragt werden. Zudem werden von einigen Banken bei Bareinzahlungen auch noch zusätzliche Gebühren erhoben.

Es bedarf schon einer gewaltigen betriebswirtschaftlichen Naivität der Verantwortlichen, um sich einen derart hirnrissigen Ablauf auszudenken.

Was ich gegen die Praxisgebühr machen werde?
Ganz einfach – ich werde nicht zahlen!!!
Ich werde es darauf ankommen lassen, dass sich meine Krankenkasse mit mir streitet und wegen den 10 Euro ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Gegen ihren Kunden, der jeden Monat einige Hundert Euro Beitrag bezahlt, selten krank ist und letztendlich diesen ganzen Irrsinn finanziert. Sollten sie mir dann ganz dumm kommen, dann wechsle ich die Krankenkasse und jemand anderer bekommt meine Beiträge.

Und wenn das möglichst viele der Versicherten tun werden, bricht dieses Verfahren allein schon wegen seiner Umsetzung in die Praxis in kurzer Zeit zusammen.
Rot/Grün wird das Ende der Praxisgebühr noch erleben, bevor sie vom Wähler in die Wüste schickt werden. Da bin ich mir ganz sicher.
Warten Sie doch einfach mal ab, was passiert wenn

  • die ersten Arztpraxen ausgeraubt oder Geldboten überfallen werden
  • die ersten gefälschten Quittungen am Markt auftauchen
  • das erste Falschgeld in der Praxis über die Theke geht
  • der Praxisbetrieb durch Zahlungsverweigerer aufgehalten und gestört wird
  • Patienten mit Beschimpfungen und Beleidigungen ihrem Ärger Luft machen
  • randalierende Verweigerer durch die Polizei abgeführt werden müssen
  • die ersten Mahnverfahren und Gerichtsprozesse anlaufen
  • die ersten Kassenwechsel der Beitragszahler stattfinden.
  • die ersten, widersprüchlichen Gerichtsurteile zur Praxisgebühr ergehen, was allerdings bei der Geschwindigkeit der deutschen Gerichte noch Jahre dauern wird.
  • die ersten Ärzte beim Praxisgebührenabrechnungsbetrug erwischt werden, was bei der Undurchsichtigkeit des Abrechnungssystem nur bei großen Dreistigkeiten der Fall sein wird

Ich freu mich drauf!

Es wird wieder so werden, wie bei der seehoferischen Krankenhausinstandhaltungspauschale aus den Jahren 1997-1999. 

Dazu findet sich in einer Presseerklärung aus dem Januar 1999, die man noch heute auf den Internetseiten des SPD-Mitglieds und MdB Reinhard Schultz unter www.reinhard-schultz.de nachlesen kann, folgender Text:
«Die alte Koalition (CDU/CSU/FDP) hat 1997 einen Sonderbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte zur Refinanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen in den Jahren 1997 - 1999 eingeführt. Der Sonderbeitrag ist in der Bevölkerung auf erhebliche Akzeptanzprobleme gestoßen. Er konnte von den Krankenkassen auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand eingezogen werden. Der Sonderbeitrag der Versicherten wird mit Wirkung bereits für das Jahr 1998 aufgehoben.»

Die nächste Regierung wird das auch wieder so machen!
Die Krankenhausinstandhaltungspauschale war einer der Sargnägel der schwarz-gelben Koalition.
Und jetzt machen die Rot-Grünen den gleichen Fehler!
Das hat der Herr Seehofer wieder wirklich gut hinbekommen und die Frau Schmidt hat nix gemerkt.
Dass die Jungs und Mädels da in Berlin aber auch gar nichts dazu gelernt haben.
Wer nicht hören will, muss halt fühlen.

Echt! Ich freu mich drauf.

 

 

 

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