Lebensversicherung - eine wichtige Vorsorge
Stimmung: gut
Dass nun jeder Arbeitnehmer selbst ergänzend für seine
Altersvorsoge etwas tun muss, um den Lebensstandard im Alter aufrecht
zu erhalten, verschweigt nun auch die Bundesregierung nicht mehr und
hat mit der Riester-Rente ihren Teil dazu beigetragen, dass vermehrt
kapitalgedeckte Vorsorgeverträge in Form von Lebens- und
Rentenversicherungen abgeschlossen werden.
Lebensversicherungen
dienen aber nicht nur der privaten Vorsorge; so wichtig diese in
Zukunft auch immer sein wird. Vielmehr dient sie auch der Absicherung
des Versicherungsnehmers und seiner Familie. Denn gerade der
Haupternährer in einer Familie - meist der Vater - trägt eine große
Verantwortung für sich, gegenüber seinem Ehepartner und den
Kindern. Kann der Haupternährer aufgrund einer chronischen
Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, in dem er auf Dauer
arbeitsunfähig ist und das Einkommen somit vollständig wegfällt,
ist die wirtschaftliche Existenz der Familie stark gefährdet. Wer in
seinem Lebensversicherungsvertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung
mit eingeschlossen hat, kann sich darauf verlassen, dass die
Versicherungsgesellschaft eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente
zahlt.
Eine ähnliche Situation ergibt sich, wenn der
Versicherungsnehmer plötzlich verstirbt. Ist die Versicherungssumme
ausreichend, um den Hinterbliebenen wenigstens eine gewisse Zeit die
finanzielle Last zu nehmen und die Zukunft zu regeln, ist das Fehlen
einer Lebensversicherung oft mit dem wirtschaftlichen und
existenziellen Ruin verbunden. Oftmals muss sogar das eigene Haus
verkauft oder zwangsversteigert werden. Nicht umsonst erwarten die
Banken bei Vergabe von Immobilienkrediten, dass neben der Sicherheit,
die die Bank durch die Immobilie an sich hat, auch eine
Lebensversicherung abgeschlossen wird, um die Zwangsversteigerung zu
vermeiden.
Von daher ist der Abschluss einer
Lebensversicherung nicht nur aus Sicht der persönlichen
Altersvorsorge wichtig, sondern gerade auch als Absicherung für die
Familie bei Eintritt des eventuellen Versicherungsfalles.
