Mit Kfz Versicherungen Geld sparen
Für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen muss der Inhaber des Fahrzeugs eine Kfz-Versicherung vorweisen. Der Inhaber muss bereits bei der Zulassung nachweisen, dass er über einen Abschluss mit einer Versicherung verfügt. Ohne diesen Nachweis erhält er keine Zulassung für das Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt ausschließlich für Schäden, die der Fahrzeuginhaber oder ein anderer Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Es gibt noch weitere Leistungen, die die Kfz-Haftpflichtversicherung im Einzelfall übernimmt – beispielsweise die Kosten für einen Verdienstausfall, die Kosten für den Abschleppdienst oder eventuell die monatliche Rente für den Unfallgeschädigten. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine Insassen-Unfall-Versicherung abgeschlossen werden. Sie deckt im Falle eines Unfalls die Insassen ab, sowie den Fahrer. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung bei einem Verschulden des Fahrers Unfall- und Behandlungskosten für die Insassen, aber die Versicherung bezahlt nur, wenn entweder ein Verschulden vorliegt oder die schuldige Person ermittelt werden kann. Da der Fahrer selbst keine Haftpflichtansprüche im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls geltend machen kann, ist es tendenziell doch sinnvoll, eine Insassen-Unfall-Versicherung abzuschließen.
Es gibt noch weitere zusätzliche Möglichkeiten für den Autoinhaber, sich gegen Schäden zu versichern . Eine derer ist die Teilkaskoversicherung. Sie leistet dann Ersatz, wenn das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Konkret leistet sie Ersatz bei Schäden durch Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch. Selbst verursachte Schäden sind bei der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen. Einen Rundumschutz gibt es hingegen bei der Vollkaskoversicherung. Dort sind auch Schäden durch selbst verursachte Unfälle mitversichert. Der Autoinhaber hat allerdings die Möglichkeit, mit einer Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie zu senken. Eine Vollkaskoversicherung macht insbesondere bei einem neuen Fahrzeug Sinn.

